Beiträge von Lacko

    Das Problem ist ja gerade , dass ein neuer Mieter schon in den Startlöchern steht und am liebsten schon am 1.2. rein will.

    Also das ist ein Kettenproblem ....

    Aber zurück zur Frage: was nützt mir eine Reservierung bis 31.1. , wenn ich erst ab 1.4. rein kann?

    In der Zeit dazwischen könnte er sowieso an andere vermieten.

    Also muss ich zum 1.2. den neuen Vertrag unterschreiben, sonst verfällt die Reservierung ?

    Und muss ich denn dann Miete zahlen, wenn ich noch nicht einziehen kann?

    Ich habe eine Reservierungsvereinbarung der degewo Berlin vorliegen, in der sie bis 31.1.2010 reservieren, den möglichen Bezugstermin vom 1.2.2020 aber bis zu 3 Monate verschieben wollen:

    Zitat:

    Der Vermieter reserviert die nachstehende Mietwohnung für den Interessenten bis zum 31.01.2020

    Dem Mieter ist bekannt, dass in der Wohnung noch Arbeiten von uns durchgeführt werden müssen.

    Der voraussichtliche Bezugstermin wird der 01.02.2020 sein.

    Der tatsächliche Mietbeginn kann sich infolge von Verzögerungen des Zeitpunkts der Bezugsfertigkeit um bis zu 3 Monate ab voraussichtlichem Bezugstermin verzögern, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Mieters ergeben.

    Muss ich jetzt etwa die bisherige Wohnung noch bis Ende April weiter mieten, um auf der sicheren Seite zu sein, und zahle ich dann für zwei Wohnungen Miete ?

    Sonst sitze ich auf der Strasse, wenn die mit den Arbeiten noch lange brauchen.

    Kann man eine Frist verlangen von dem Vermieter, bis zu der er den sicheren Bezugstermin nennen muss?

    Danke

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!