Beiträge von GrafCl

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in folgendem Fall geht es um Matthias (M) und Nophretete (N), welche sich zu Beginn des Jahres 2019 eine gemeinsame Wohnung gemietet haben.

    Zwecks Überweisung von Miete, Nebenkosten und anderer gemeinsamer Ausgaben wurde ein gemeinsames Konto eingerichtet, welches auch von beiden in regelmäßiger Manier gefüllt wurde. Es bestehen somit keine Mietrückstände von beiden Seiten.

    M hat nun einen begehrten Auslandsstudienplatz in Asien erhalten. Somit ist er von 01.09.2019 bis zum 15.12.2019 nicht mehr in der Wohnung er nutzt diese somit nicht. In dieser Zeit fühlt N sich allein gelassen und lernt den Peter (P) kennen. Die N findet der P sei eine bessere Partie und macht mit dem M Schluss. N, da sie weiß sie kommt ohne den M nicht so leicht aus dem Mietvertrag heraus, wartet bis dieser wieder im Lande, um mit ihm über die Verfahrensweise mit der ehemaligen gemeinsamen Wohnung zu sprechen. Der M hört als er wieder zuhause ist von der Beziehung zwischen N und P und ist natürlich getroffen von diesem Verrat. Er fragt sich, ob er für die Zeit in der er die Wohnung nicht genutzt hat aber dennoch Miete überwiesen hat, eine Rückforderung erzwingen kann. Und welche Rechte ihm noch zustehen?

    Ich bitte darum zu schildern, welche rechtlichen Möglichkeiten dem M in diesem Falle offen stehen.

    Ich danke für rege Beteiligung.

    MfG

    Graf

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