Beiträge von hans_abel

    Guten Abend,

    wir haben eine abschließbare Tiefgarage mit ca. 50 Parkplätzen rechts und links im Winkel von 90° zur Einfahrt. Die Parkplätze sind 5m lang und mit zwei Längslinien gekennzeichnet (Die Linie am Ende des Parkplatzes ist nicht vorhanden).

    Meine Frage lautet nun, wir haben ein 4,90m langes Fahrzeug und einen Reifenstapel direkt an der Wand stehen, so dass der Wagen ca. 10-15cm am Ende über den Parkplatz hinausragt (Die Tiefgaragenfahrbahn ist so breit, dass trotz des Überstands zwei Fahrzeuge nebeneinander in die Tiefgarage und aus der Tiefgarage fahren können). Die Reifen des Fahrzeugs sind vollständig in der seitlichen Begrenzung drin, nur das Heck hängt in der Luft etwas über das Ende der Seitenlinien hinaus. Ist dies generell geregelt, wenn es keine Endlinie quer gibt, dass der Wagen darüberhinaus ragen kann?

    Eine weitere Frage wäre darüberhinaus, wenn man mit dem kompletten Wagen innerhalb der Begrenzung stehen muss und dies bei mehreren Haushalten nicht der Fall ist, darf der Bauverein nur uns dazu auffordern, den Wagen komplett hineinzustellen, oder kann ich dann auch verlangen, dass alle Eigentümer informiert werden?

    Über Antwort wäre ich froh, eventuell gibt es sogar einen Paragraphen, leider habe ich dazu nichts gefunden.

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