Vielen Dank!
Dann hätte ich nur noch eine Frage - was wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? Und zwar absolut gar nicht?
Also ich lebe gerade wirklich weit unter der Armutsgrenze...
Vielen Dank!
Dann hätte ich nur noch eine Frage - was wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? Und zwar absolut gar nicht?
Also ich lebe gerade wirklich weit unter der Armutsgrenze...
Ich habe gefragt woraus geschlossen wird, dass ich die Verstopfung verursacht habe, das hier ist die Antwort;
die Waschbecken der Zimmer Nr.: 4 und 5 liegen gegenüber und haben eine gemeinsame Leitung. Wer also von den beiden Zimmern die Verstopfung verursacht hat, kann nicht festgestellt werden, daher wird der Anteil der Rechnung von beiden Zimmern angefordert.
Das klingt für mich nicht, als müssten wir beide zahlen.
Wie kann ich nun vorgehen?
Braucht man für sowas einen Anwalt oder verweigere ich einfach?
Es bestand kein gemeinsamer Mietvertrag.
Danke euch vorerst, ich werde vom Vermieter erstmal genauere Infos anfordern und melde mich ggf. nochmal.
Hallo liebe Community,
da ich zu dem Thema zwar einiges gefunden habe, die Meinungen im Internet aber oft auseinander gehen, hoffe ich ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Ich bin vor einem Monat umgezogen. In der alten Wohngemeinschaft hatte jeder ein Waschbecken im Zimmer. Das Waschbecken in meinem Zimmer ist am Selben Abfluss wie das meiner ehemaligen Zimmernachbarin.
Kurz bevor ich ausgezogen bin, hat die besagte Nachbarin dem Hausmeister bescheid gegeben, dass das Rohr verstopft ist, woraufhin die Rohrreinigung kam und mit einer Spirale den Abfluss gereinigt hat - nur von ihrem Waschbecken aus. Das war nicht das erste mal, ich habe dort fast 10 Jahre gewohnt, in dieser Zeit kam die Firma ca 3 mal. Die letzten Male hatte der Vermieter nie eine Kostenbeteiligung gefordert, dieses Mal schon - und zwar von meiner Zimmernachbarin und von mir. Insgesamt sollen wir die Hälfte zusammen übernehmen.
Auf der Rechnung stand folgendes:
'[...] mit Spirale und Schleuder mehrmals gereinigt [...]'
'Während der gesamten Arbeit wurde die Leitung gespült. Die Siphons wieder montiert und Probegespült.
Verstopfungsursache: Ablagerungen, Stark, Haare, Fettablagerungen, Kalk, Rost und sonstige Fremdstoffe'
Ich war bei der Reinigung dabei, es kamen eigentlich nur schwarze Plörre und Haare raus.
Nach meiner Recherche ist Abflussreinigung Vermietersache, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Verstopfung durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde.
Ich kenne das Haus und weiß, dass die Abflussrohre sehr eng sind und schnell verstopfen, hatte deshalb immer ein Sieb im Waschbecken und habe es auch nicht "unsachgemäß" benutzt. Andere Mieter hatten in der Vergangenheit dort Geschirr gespült usw...so etwas habe ich nie gemacht!
Leider bin ich kein Rechts-Genie und kann mir so etwas gerade überhaupt nicht leisten.
Deshalb wäre ich froh, wenn mir jemand sagen könnte ob ich das zahlen muss und wenn nein, wie ich vorgehen kann.
Ich bedanke mich im voraus und Grüße euch
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