Beiträge von Alexander Hager

    Vielen Dank für den kompetenten Rat. Was das mit der Ersatzvornahme angeht hatte ich da schon mal sowas durchgezogen bzw angedroht und dann hat es auch geflutscht und er hat es selber gemacht. Das Dumme ist nur dass der Ersatz in diesem Fall vermutlich höher als zwei Monatsmieten ist und das wäre dann wenn ich das von der Miete abziehe und evtl doch vor Gericht verliere dann evtl doch ein Kündigungsgrund (worauf der offensichtlich auch wartet). Es gäbe da auch noch andere Sachen zu richten die sicher auch ein paar Hunderter kosten und bei denen es offenbar unstritti ist dass der das zahlen muß.

    Kann man das auch nach den oben genannten Schreiben richten lassen und dann den Vermieter auf die Rückersadtung der Kosten verklagen ohne das von der Miete abzuziehen da dies einfach zu gefährlich ist da der nur auf einen Kündigungsgrund wartet?

    Dann muß man den vermutlich vor Gericht verklagen und hoffen dass man irgendwann mal einen Thermin bekommmt. Würde in solchen Fällen eine Gruppenversicherung wie zb vom Mieterverein für die Klagekosten aufkommen oder müßte man das selber auslegen ... und wie teuer kann das kommen?

    Hallo

    Nun habe ich verschiedenes zu dem Thema im Netz gefunden und bin etwas verwirrt....

    Ich wurde gekündigt und bei der Berechnung der Frist bis wann ich die Wohnung zu verlassen habe, hat sich der Vermieter offenbar um 3 Monate zu meinen Ungunsten verrechnet.

    Nun finde ich zu der Frage ältere Antworten, die davon sprechen dass die Kündigung zwar gültig ist aber ich eben 3 Monate länger Zeit habe.

    Andere - wohl neuere Einträge - sprechen davon dass die Kündigung durch die falsche Berechung der Frist vollkommen ungültig ist ....

    Was ist nun Sache und der AKTUELLSTE Stand der Rechtsprechung? :rolleyes:

    Vielen Dank für die Antworten

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