Beiträge von Steilo

    NEIN!!!

    Ich will mit dem Typen von Vermieter und meinem eigentlichen Mitbewohner nichts mehr zu tun haben? Kann ich außerordentlich kündigen bzw. Rückwirkend zum Zeitpunkt des Schlossaustausches außerordentlich kündigen? Wir hatten nen 12-monatigen Kündigungsverzicht aber ich will da raus und eigentlich auch mein Geld wieder haben. Da ich, wenn ich meinem ursprünglichen Mitbewohner meinen Mietanteil zahle, dann hab ich inklusive Doppelmiete und Kaution weit über 1.000 Euro an der Backe...das nervt schon ziemlich!!!

    Berny:

    Sorry, hab Deinen Namen heute morgen schlaftrunken falsch gelesen aber jetzt richtig!!! :)

    Hallo Benny,

    vielen Dank für Deine Antwort. Ich würde gerne von Dir wissen, ob das rechtlich haltbar ist bzw. ob Du Jurist bist?

    Ich werde dann meinem ursprünglichen Mitbewohner den Mietanteil bezahlen. Da aber der neue Vermieter die Schlösser ausgetauscht, komme ich nicht in die Wohnung. Kann ich denn die Miete bzw. Schadensersatz vom neuen Vermieter verlangen?

    Grüßle
    Steilo

    Hallo Zusammen,

    ich erkläre erstmal meinen Sachverhalt und hoffe dann auf Antworten.

    Also, ich habe in einer 3-er WG gewohnt und wollte mit einem Mitbewohner zusammen ziehen. Wir haben uns dann eine Wohung gesucht und dann auch bekommen. Der Vermieter der neuen Wohnung hat uns einen Fragebogen bzw. eine Selbstauskunft gegeben. Darin stand die Frage, ob ich Mietschulden habe. Diese Frage habe ich mit "Nein" beantwortet, obwohl ich beim Vermieter der 3-er WG Mietschulden hatte. Diese konnte und wollte ich aber bezahlen, und zwar mit der Mietkaution, die ich vom Nachmieter der alten 3-er WG bekommen sollte. Allerdings, konnten diese erstmal die Kaution nicht zahlen. Daher schrieb der Vermieter meinem alten und neuen Mitbewohner ne Mail, dass er seine Kaution auch nicht wiederbekommt, weil ich noch Mietschulden hätte. Daraufhin ist er völlig zurecht durchgedreht und hat meinem/unseren neuen Vermieter davon unterrichtet. Dieser hat mir dann Mieteingehungsbetrug vorgeworfen, das Schloss ausgetauscht und mir gesagt, dass ich meine Sachen sofort aus der Wohnung entfernen soll. Dabei habe ich bis zu diesem Zeitpunkt meine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem neuen Vermieter erfüllt. Ich bin dann zu Freunden gezogen, wo ich mittlerweile fest wohne, habe meine Mietschulden beim alten Vermieter bezahlt aber in der anderen Wohnung nicht mehr gezahlt, da ich ja auch nicht in die Wohnung reinkomme. Jetzt will aber mein ursprünglicher Mitbewohner von mir die anteilige Miete haben, weil er angeblich keinen Nachmieter findet. Er nutzt die Wohnung seit einem Monat alleine und droht mir mit einer Anzeige, wenn ich nicht zahlen würde.
    Ich gehe mal davon aus, dass ich den Tatbestand des Mieteingehungsbetruges wohl erfüllt habe aber nicht um mich als Mietnomade zu betätigen, sondern im guten Glauben, dass ich die ausstehende Miete dann auch bis zum Beginn des neuen Mietverhältnisses auch gezahlt habe und somit zum Mietbeginn keine Mietschulden in der alten Wohnung habe.
    Jetzt ist meine Frage, durfte der neue Vermieter, ohne ausgesprochener Kündigung, einfach heute auf morgen das Schloss der Wohnungstür austauschen? Darf mein ursprünglicher Mitbewohner, obwohl ich die Wohnung nicht nutze, die anteilige Miete verlangen?

    Bevor jetzt auf mich eingeschlagen wird, will ich Euch sagen, ich weiß, dass ich "Scheiße" gebaut habe. Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich die Frage in der Selbstauskunft auch anders beantwortet. Aber wie heißt es so schön "Hätte, hätte, Fahrradkette" und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    Ich bin aber kein Mietnomade, sondern zahle eigentlich immer pünktlich und zuverlässig.

    Vielen Dank für Eure Antworten!!!

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