Beiträge von BieneJ

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Immobilie geerbt, in der ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht für 1 von 2 Wohneinheiten (Zeichnung liegt vor) eingetragen ist. Die Dame hat jedoch -als ihr Gatte noch lebte- die beiden Wohneinheiten durch einen Umbau zu einer einzigen Wohneinheit umgebaut. Das Wohnrecht wurde nicht angepasst.

    Nun möchte ich das Haus verkaufen, was mit dem Wohnrecht, auch wenn die Dame schon 92 Jahre alt ist, schwierig ist. Meine Überlegung ist nun, ob das Wohnrecht so überhaupt noch Bestand hat, oder ob man es wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage "abkaufen" kann...das wären wohl rd. 21.000€, oder die Dame vllt aufforden kann auszuziehen.....alternativ wäre noch, über eine Mietzahlung für die zusätzlichen Räume nachzudenken....

    Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp für mich?

    VG
    BieneJ

    Der Geweberaum wurde zum 29.2.2020 gekündigt. Es handelt sich um eine Lottoannahmestelle. Am 04.2.2020 wurde seitens des Vermieters darauf hingewiesen, dass zur Übergabe das Mobiliar inkl. des vom Vormieter übernommenen Mobiliar zu räumen ist, da der Raum nicht mehr als Lottoannahmestelle Vermieter wird. Zudem sind die Werbemaßnahmen von der Fassade abzunehmen uns diese Zurückzubauen.

    Welche Möglichkeiten habe ich als Vermieter, wenn dies so nicht umgesetzt wird?

    LG

    Hallo zusammen,


    der Gewerbemietvertrag von K erhält eine Klausel zur Schönheitsreparatur, die folgenden Wortlaut hat:


    "Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, im erforderlichen Umfang und ohne besondere Aufforderung Schönheitsreparaturen auf seine Kosten durchführen zu lassen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört insbesondere das Streichen der Wände, Decke, und Türen. Anstriche sind so auszuführen, dass die Geschäftsräume zum Zeitpunkt der Rückgabe allgemein als üblich anzusehende Farben für Geschäftsräume aufweisen, die eine Weitervermietung nicht erschweren. Die Schönheisreparaturen sind sach- und fachgerecht auszuführen."


    Ist diese Klausel (Vertrag aus dem Jahr 2010) noch rechtswirksam, und kann der Vermieter V darau pochen, auch wenn das Mietverhältnis zum 31.03.2020 gekündigt wurde? Bisher wurden keine Anstriche o.ä. vorgenommen.


    Danke für eure Einschätzung.

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