Liebe Forumsmitlesende,
bei uns lag heute das Schreiben zur Mieterhöhung ab 1.1.20 auf dem Tisch. Wir sind über Vieles recht verärgert und fragen uns, wie wir reagieren sollten. Strittiger Punkt ist vor allem die angebliche "Gartenmitnutzung", der jetzt in die Steigerung des Wohnwerts mit eingerechnet wird. Aber erst einmal zum Hintergrund:
Wohnung in Gründerzeit-Mehrfamilienhaus (5 Stockwerke) in Nürnberg-Gostenhof (1. OG) wurde von uns Herbst 2017 bezogen. Damals Erstbezug nach Grundsanierung - Miete also schon entsprechend unerfreulich hoch, aber im ortsüblichen Rahmen. In der Objektbeschreibung des Immobilienbüros war damals ein "begrünter Innenhof" genannt. Weil das Hinterhaus damals noch saniert wurde (gleicher Eigentümer) und sich die Arbeiten unerwartet lang hinzogen, war dieser Innenhof bis vor einigen Wochen allerdings gar nicht nutzbar, sondern ein Schuttabladeplatz. (Auf Mietminderung haben wir alle im Haus verzichtet.) Nun haben die Eigentümer im Hof Terrassen für die diversen Mietparteien im EG angelegt und dazwischen sind eben breite gepflasterte Zugangswege zu den Hauseingängen mit Blumenrabatte am Rand; auch ein Sandkasten für die Kinder. Außerdem wurde ein Unterstand für die Fahrräder und die Mülltonnen angelegt, der im Mietvertrag enthalten ist, allerdings nun auch zwei Jahre nicht genutzt werden konnte. Im Mietvertrag genannt ist übrigens nicht, dass wir irgendeinen Garten mitnutzen dürften; im Gegenteil: Die Vermieter haben den Hinterhof ganz nach ihren eigenen Vorstellungen angelegt, lassen die Beete nun regelmäßig beregnen und schicken Ermahnungsbriefe an die Mieter, die Beete nicht zu überqueren, nur eine begrenzte Zahl von Fahrrädern in die Remise zu stellen etc.
Nachdem wir nun also zwei Jahre eine so nicht geplante Baustelle und den täglichen Lärm ertragen haben, soll nun also pünktlich zum 1.1. die Miete erhöht werden... Der Vermieter bewegt sich hier mit allen Berechnungen eher an den Obergrenzen. Bei der Berechnung der ortsüblichen Basisrente mit entsprechendem Steigerungswert wurde nun zu unserer Verwunderung "gemeinschaftliche Gartennutzung" mit den maximal möglichen 3% mit eingerechnet. Das möchten wir der Sache nach so nicht anerkennen, wenn wir auch vermuten, dass wir der Erhöhung der Summe nach immer noch zustimmen müssen, da diese auch nach Abzug jeder strittigen 3% noch im ortüblichen Rahmen läge.
Wie sollten wir uns verhalten. Ist die Lage eindeutig, wenn im Mietvertrag nichts in puncto Garten geregelt ist? Müssen wir der Sache nach widersprechen, um nicht vollendete Tatsachen für Folgejahre zu schaffen? Für Hinweise sind wir sehr dankbar.
Danke!