Hallo!
Angenommen, der Mieter A stellt nach 9 Jahren Mietwohnzeit fest, dass es eine Differenz zwischen dem prozentualen Mietnebenkosten-Schlüssel im Mietvertrag (rund 13%) und dem Schlüssel, der in der tatsächlichen Mietkostennebenabrechnung verwandt wie (17%) gibt.
Nun, da der Mieter die Vermieterin drauf angesprochen hat, wälzt sie alles auf den Makler ab, der es "sich einfach gemacht hätte, und einen Mietvertrag einer anderen 2-Zimmerwohnung kopiert hätte, und auf die 4-Zimmerwohnung des Mieters A angewandt hat, ohne darauf zu achten, dass ein falscher Schlüssel verwandt wurde.".
Kann sie sich darauf berufen? SIE als auch ihr Mann haben den Vertrag unterschrieben und ist damit doch angehalten, diesen auf Richtigkeit zu prüfen, denkt Mieter A? Mieter A liegt sicher richtig dass es der Vermieterin einfach nicht aufgefallen ist. Die 17% entsprechen wohl eher den tatsächlichen Umständen, aber hier wäre die Frage: Was zählt mehr, die tatsächlichen Umstände, oder die vertragliche Vereinbarung?
Zusatz: Nach Abschluss des Mietvertrages haben sich keine baulichen Veränderungen ergeben.
Viele Grüße
Beiträge von nuance123
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