Beiträge von AnikaD

    Hallo Fruggel,

    vielen Dank schonmal für deine Antwort. In der Rechnung der beauftragten Firma wurden die Haare als Ursache für den Schaden angegeben. Anweisungen vom Vermieter sind nie erfolgt. Der Vermieter verweist auf einen Absatz im Mietvertrag, in welchem steht, dass der Mieter bei "Schäden an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzten sind.." bis zu 150€ jährlich zahlen muss. Der Mietvertrag ist ja nun aber gar nicht mehr gültig nach abgeschlossener Übergabe der Wohnung. Es handelt sich hier zwar um einen relativ kleinen Betrag, aber es widerstrebt mir sehr den einfach zu zahlen, um an die Kaution zu kommen. Gerade weil ich ihn telefonisch informiert habe, dass die Hebeanlage überprüft werden sollte. Sich dafür einen Anwalt zu nehmen ist bei dem kleinem Betrag aber natürlich auch wieder Quatsch.

    Hallo!

    Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

    Mein ehemaliger Vermieter hat mir nach Auszug anteilig eine Rechnung für eine defekte Hebeanlage zugesandt. Ein Übergabeprotokoll ohne Mängel liegt vor. Beim Nachmieter gab es eine Überschwemmung im Bad, weil die Hebeanlage nicht mehr funktionierte. Die Handwerker fanden blonde Haare in der Anlage, wodurch meine Schuld bewiesen sein soll. Ca. zwei Wochen vor meinem Auszug wies ich meinen Vermieter telefonisch darauf hin, dass dort etwas nicht stimme. Er wollte es überprüfen, was bis zu meinem Auszug nicht passierte. Daher ärgert mich die Rechnung umso mehr. Leider behält er bis zur Zahlung meine Kaution ein.

    Hat hier jemand einen Tipp, wie es von der rechtlichen Seite aussieht? Ist er im Recht?

    Vielen Dank schonmal!

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