Beiträge von Stressor

    De Rechtsprechung definiert es so, dass die Wände bei lebensnaher Betrachtung nicht den Eindruck machen dürfen, dass renovierungsbedarf besteht. Mit anderen Worten bedeutet das, dass man nicht mit der Lupe hin schauen muss, um noch Flecken zu finden.

    Naja, das richtet sich ja schlussendlich nach der Formulierung im Übergabeprotokoll. Da steht, abgesehen von halt 2-3 Sachen (3 Dübel, Fleck auf Arbeitsplatte und ein paar Einbauten), dass die Wohnung "ohne Beanstandung" übernommen wurde und ich auch die Dübel und Einbauten entfernen muss. Wird eine Wohnung "ohne Beanstandung" wie eine renovierte Wohnung betrachtet? Und erfolgt daraus der Zwang für mich zu renovieren?

    Nach eigener Recherche ohne Fachwissen, ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag gültig, da sie flexibel gestaltet ist.

    Und es kommt darauf an, ob die Verschlechterung durch normale Benutzung entstanden ist, oder dir der Vermieter vielleicht vorwerfen kann, während der Mietzeit nicht regelmäßig geputzt zu haben.

    Im Worst Case, und es muss eine komplett neue Duschwand hin, muss ich die dann komplett bezahlen, oder wird dann die Lebenserwartung von ~12 Jahren angerechnet, und ich muss, wenn die Dusche schon 8 Jahre alt war, nur 4/12 der Kosten übernehmen?


    Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort.

    Guten Tag,

    Vielen Dank für die Hilfe beim letzten Post. Ich habe jetzt noch zwei weitere Fragen/Unsicherheiten (ich wohne 7 Jahre in der Wohnung):

    1.) in meinem Übergabeprotokoll vor 7 Jahren stand nur, dass die letzte Wohnung "in Ordnung" war. Es waren ein paar Flecken und Dübel, sowie Lampen und Möbel eingetragen, ansonsten war die Wohnung sehr sauber, jedoch nicht frisch renoviert.

    Bin ich jetzt verpflichtet beim Auszug die Wohnung beim Auszug komplett zu renovieren? (Im Internet stand, wenn man eine Wohnung nicht renoviert übernommen hat, muss man sie nicht selber renovieren, aber was ist frisch renoviert?)

    Mietvertrag sagt in etwa:
    "in der Regel alle 7 Jahre Renovieren, man kann einen Antrag bei der Hausverwaltung stellen, um die Frist zu verlängern"
    "Beim Auszug muss man je nach Zustand der Wohnung Schönheitsreparaturen vom Mieter durchführt werden"
    so in der Art, aber nicht der genaue Wortlaut

    2.) Die Dusche ist recht verkalkt, und bekommt man nicht sauber, ohne die komplett abzumontieren, weil man an viele Stellen einfach nicht ran kommt. In den Fugen ist schon Schimmel, es handelt sich um eine recht einfache Plastik/Alu Konstruktion, die min. 8,5 Jahre alt ist. Leider habe ich beim sauber machen der Verkalkung schon kratzer in das Alu gemacht.
    Wie sollte ich vorgehen? Ich versuch die natürlich so sauber zu kriegen, wie es geht und lackiere die zerkratzen Stellen, ich kann aber vorstellen, das ein Austausch unausweichlich ist. Mit was für Kosten muss ich rechnen, muss ich die gesamte Duscheinrichtung ersetzen?

    (Zum Bad: Es ist sehr klein ohne Fenster, der Abzug reicht oft nicht um die Feuchtigkeit abzuführen)

    Vielen Dank und Viele Grüße
    Felix

    Guten Tag,

    ich muss nächste Woche meine Wohnung abgeben, in der ich 7 Jahre gelebt habe. Und hätte da einige Fragen.

    Ich habe die Wohnung von einem Rentnerpaar übernommen, die 1,5 Jahre da gelebt haben und diese Besenrein übergeben haben (Nicht neu Renevoiert, nicht gemalert, aber sehr sauber etc.)

    Frage zum Tür streichen:
    Der Vermieter meinte ich muss die Tür schleifen und lackieren. Ich hatte an die Tür Spiegel ran geklebt und sowohl Kleber als auch Spiegel komplett entfernt, wenn dass Licht jedoch im richtigen Winkel einfällt, sieht man dass die Tür keine gleichmäßige Abnutzung erfahren hat, da einige Stellen mehr und ander weniger glänzen. Reicht das schon als Begründung die Tür neu zu lackieren?

    Frage zum Dübel Löscher:
    Ich habe die Wohnung mit einem Spiegel im Bad übernommen und mich verpflichtet diesen beim Auszug zu entfernen (Im Protokoll festgehalten). Was ich nicht wusste und nicht festgehalten wurde: Hinter dem Spiegel befanden sich min. 10 Dübellöcher, manche auch direkt in die Fliesen. Die Hausverwaltung sagt, dass ich Pech habe, weil das damals nicht protokolliert wurde. Stimmt das so? Was sind da meine Rechte?

    Ähnlicher Fall: eine gesprunene Fliese in der hintersten Ecke, die von der Toilette verdeckt wurde. Bei der Übergabe vor 7 Jahren habe ich das damals leider nicht alles sehr gründlich kontrolliert, muss ich den Schaden jetzt zahlen?

    Allgemein waren im Bad viele Dübel und Einbohrlöcher, die weder von mir noch von den Vormietern gemacht wurden, aber nirgendwo protokolliert wurden. Das schließt darauf, dass besonders das Bad seit min 10-15 Jahren nicht mehr komplett saniert wurde, ergeben sich daraus Möglichkeiten für mich aus einem Schadensersatzanspruch rauszukommen?

    Viele Grüße
    Felix

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