De Rechtsprechung definiert es so, dass die Wände bei lebensnaher Betrachtung nicht den Eindruck machen dürfen, dass renovierungsbedarf besteht. Mit anderen Worten bedeutet das, dass man nicht mit der Lupe hin schauen muss, um noch Flecken zu finden.
Naja, das richtet sich ja schlussendlich nach der Formulierung im Übergabeprotokoll. Da steht, abgesehen von halt 2-3 Sachen (3 Dübel, Fleck auf Arbeitsplatte und ein paar Einbauten), dass die Wohnung "ohne Beanstandung" übernommen wurde und ich auch die Dübel und Einbauten entfernen muss. Wird eine Wohnung "ohne Beanstandung" wie eine renovierte Wohnung betrachtet? Und erfolgt daraus der Zwang für mich zu renovieren?
Nach eigener Recherche ohne Fachwissen, ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag gültig, da sie flexibel gestaltet ist.
Und es kommt darauf an, ob die Verschlechterung durch normale Benutzung entstanden ist, oder dir der Vermieter vielleicht vorwerfen kann, während der Mietzeit nicht regelmäßig geputzt zu haben.
Im Worst Case, und es muss eine komplett neue Duschwand hin, muss ich die dann komplett bezahlen, oder wird dann die Lebenserwartung von ~12 Jahren angerechnet, und ich muss, wenn die Dusche schon 8 Jahre alt war, nur 4/12 der Kosten übernehmen?
Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort.