ok, dann trotzdem vielen Dank nochmal.
ich denke ich werde nochmal bei der firma des aufzugs anfragen, was ob der vertrag reparaturen pauschal beinhaltet und noch ein schreiben aufsetzen ggfls.
vg
ok, dann trotzdem vielen Dank nochmal.
ich denke ich werde nochmal bei der firma des aufzugs anfragen, was ob der vertrag reparaturen pauschal beinhaltet und noch ein schreiben aufsetzen ggfls.
vg
moin fruggel,
ich habe, wie gesagt, oben stehende Punkte bewidersprucht und, ich denke das interessiert sie auch, folgende antwort bekommen. (die miete der rauchmelder und den nutzerwechsel muss ich nicht zahlen. Aufzug und Hausmeister (hier hatte ich gesagt, dass er das auf einen wert um ihre erwähnten 0,29 anpassen soll) sieht er anders)).
Ihren Widerspruch kann ich nur zum Teil als begründet betrachten.
die Antwort:
"Die Wartungspauschale des Aufzugs beinhaltet keinesfalls Reparaturen, sondern nur die Kosten für die reine Wartung. Reparaturen sind bisher, zumindest im Abrechnungszeitraum, nicht angefallen. Sie würden auch nicht umgelegt.
Der Notruf ist bei Personenaufzügen gesetzlich vorgeschrieben und umlagefähig.
Zu diesem Punkt wird Ihr Widerspruch also als unbegründet zurückgewiesen.
Da es nach wie vor keine gesicherte Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Umlage der Mietkosten für die Rauchmelder gibt, können Sie den von Ihnen errechneten Betrag von 14.- € in Abzug bringen.
So kann auch mit der Mieterwechselpauschale i. H. v. 17,85 € verfahren werden.
Bzgl. der Hausmeisterkosten sind wir keinesfalls bereit, Ihrer Auffassung zu folgen, denn die Pauschale entspricht durchaus dem derzeitigen Markt. Es gibt keine „billigen“ Hausmeister mehr, vielmehr ist der Hausmeisterdienst mittlerweile eine qualifizierte Dienstleistung.
Auch ist in der vereinbarten Pauschale der Winterdienst enthalten, der einerseits schwer kalkulierbar, andererseits aber mit verhältnismäßig hohen Vorhaltekosten (Haftpflichtversicherung, Streumittel, Personal) verbunden ist.
Insoweit sind hier keine Zugeständnisse möglich."
wie würdest du jetzt weiter verfahren? einen rechtsschutz habe ich nicht.
vg
zumpel
ok besten Dank, ich werde mal ein Widerspruchsschreiben an ihn senden zu diesen Punkten, und bin dann mal gespannt, was er dann antwortet, melde mich dann nochmal ![]()
ein schönes Wochenende!
Hi Fruggel,
ich hatte eben den Termin zur Einsicht und hoffe, du kannst mir abschließend sagen, was ich nun genau anfechten kann.
Angehängt findest du die wesentlichen Belege.
Bzgl des Aufzugs:
ist es wohl lediglich ein passiver Wartungsvertrag. Sofern was gemacht werden muss, ist dies damit abgegolten. Weil ich gefragt hatte, "wann" der denn gewartet wurde -> Antwort: "Gibt kein Datum, gilt für den gesamten Zeitraum"
Der Hausmeister
bekommt 416,50 monatlich pauschal, die Hausmeistertätigkeiten findest du als Foto anbei. Für mich sah das so in Ordnung aus, oder?
Zu den Rauchmelder Heizungsbelegen:
Der Verwalter meinte, dass es hierfür verschiedene Rechtsprechungen gäbe. Er will die Miete der Rauchmelder demnach gerne umlegen.
Obwohl auf seiner Rechnung ausdrücklich "nicht umlegbar" steht!
Die Miete für Heizungs-/Warm/Kaltwassergeräte werden auch gemietet und auf die Mieter umgelegt. Ist das in Ordnung? Weil hierzu hattest du bislang nichts beanstandet ![]()
Zum Nutzerwechsel:
diesen Beleg durfte ich nicht abfotografieren, er meinte nur, dass die Kosten auf mich und den Vormieter (in meinem Fall Besitzer (weil kein Vormieter gab)) geteilt werden, und es Rechtsprechungen gibt, wo dies dann in Ordnung sei.
Ich habe mir die SUmme der Gesamtrechnung jedoch gemerkt, es waren 124,95€ für 7 Parteien, das entspräche ohne 50/50 Teilung jedoch genau der Summe, die ich zahle = 17,85€
VIELEN DANK!
Grüße,
ZumpL
hi fruggel,
nachste woche habe ich einen termin zur Einsicht erhalten.
telefonisch habe ich schonmal gefragt, wieso die miete der rauchmelder auf s. 1 mit drin ist und auf s. 2 nicht. Da meinte die Sekretärin, dass diese Kosten nur bei den Haushaltskosten nicht aufgeführt werden darf.
stimmt das?
ich hatte dich fruggel jetzt so verstanden, dass die gar nicht auf mich als Mieter umgelegt werden dürfen.
kann ich die o. g. Problemfelder irgendwo im Detail nachlesen, damit ich für die Argumentation was in der Hand habe?
Danke u Grüße
wow.
ja vielen lieben Dank dafür, dann werde ich dort mal Einsicht nehmen. scheint ja wirklich einiges merkwürdig. ich bin auch etwad schockiert, dass die trotzdem so professionell auftreten und knapp 20 Wohnungen hier betreiben und das so versuchen, abzurechnen.
vg
ok sorry, hier die Dateien.
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich habe gestern meine NBK-Abrechnung erhalten und mir stellen sich einige Fragen.
Info vorweg: Wir sind am 15.06.2018 als Erstbezug in eine Neubau-Wohnung eingezogen.
Die nbk-Abrechnung zum einsehen habe ich hier hochgeladen, damit meine Fragen nachvollzogen werden können:
Link zur externen Bildquelle von der Moderation entfernt
Meine Fragen:
1) Wieso steht auf Seite 2 bei "Miete/Wartung Rauchmelder 6,04€" und auf Seite 1 dann 19,12€? Die anderen Summen bleiben ja gleich, nur diese nicht.
2) Auf Seite 4 steht bei "Verbrauchserfassung das Datum 5.9.2019" -> Warum, wenn doch der Zeitraum der Abrechnung nur bis Ende 2018 besteht?
3) Insgesamt wurde der Neubau ja erst im Mai/Juni 2018 fertig, kann man dann direkt in diesem Jahr schon eine Wartung für Aufzug etc anrechnen?
4) Auf Seite 6 steht bei den Nebenkosten bei "miete Kaltwasserzähler" das Datum 22.5.2018. Zu diesem Zeitpunkt war ich aber noch kein Mieter (erst ab 15.6.) Darf diese Summe dann angesetzt werden von 161,22€?
5) Auf Seite 6, bei Summe Heizung und Wasser wird "+ Auslagen Nutzerwechsel" mit 17,85€" angerechnet. -> Kann dies überhaupt sein wenn ich doch der Erstbezug bin?
Falls euch sonst noch etwas auffällt, gerne Bescheid sagen. ![]()
Vielen Dank für eure Hilfe.
zumpel
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!