Beiträge von Mitmieter

    Vermieter kündigt Erhöhung der NK an .

    Haus sei unterversichert ( festgestellt nach Rohrbruch ) und war bloß Feuerversichert über viele Jahre . Hier sehe ich eine Versicherungsanpassung ohne Widerspruch ein. Die Frage bezieht sich nun auf die Höhe der Erhöhung . Es wird zusätzlich Elementarversichert , dass in einem Nicht Risikogebiet . Beinhaltet Vulkan,Erdbeben,Lawine, Erdrutsch und das bekannte eben. Zusätzlich soll umgelegt werden grobe Fahrlässigkeit , Dekontaminierung Erdreich , Rückreisekosten usw. darunter Bäume ( die eigentlich schon Schaden am Asphalt vor VS Abschluss aufwerfen ) , Gartenbepflanzung ( Garten wurde von uns neu gestaltet - vorher Dschungle) . Das Haus wurde vom Rohrsystem und Leitungen nicht Instandgehalten . Rückstau ist ebenfalls mitversichert obwohl keine Rückstauventil vorhanden . Also im Grunde genommen läuft das volle Versicherungsprogram was eine Erhöhung von fasst 900% mit sich zieht . VM sind allerdings mehrere Gefahren sowie Schäden ( Grundwassereintritt ) vor Abschluss der VS bekannt gewesen. Es stand ungesicherte Öltankanlage im Keller . Nachdem ein Monteur sagte es könne bei Auslaufen des Inhalt Schäden in Millionenhöhe auftreten , wurde o.g Erdreich mit versichert . Was ist wie umlegbar und ist hier das Wirtschaftlichkeitsgebot gegeben ? Öltanks sind auf Grund Heizungswechsel mittlerweile abgebaut .

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