Hallo,
vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen.
Ich wohne seit etwa 2 Monaten in einer Mietwohnung, in der ein Nachtspeicherofen vorhanden ist. Über den Vermieter bekomme ich leider keine verlässlichen Infos über das Alter der Heizung (auch nicht so genau über das Alter des Hauses (der hat das Haus "gebraucht" gekauft), vermutlich irgendwann in den 60er oder 70er Jahren). Da irgendein Schlauberger, ggf. auch der Vermieter selbst, die ganzen Nachtspeicheröfen in den Wohnungen (das ist ein 8-Parteien-Haus) überstrichen hat, konnte ich zwar das überstrichene Typenschild des Siemens-Nachtspeicherofens finden, aber leider nicht mehr lesen. Ich kann also das Modell des Ofens nicht bestimmten. Siemens kann mir anhand von Bildern auch keine verlässlichen Infos geben.
Nun meine Frage: Besteht da rechtlich eine Auskunftspflicht seitens des Vermieters über das Modell des Ofens, d.h. ggf. dafür auch Fachleute zu bestellen und zu bezahlen, die diese Auskunft geben können (evtl. durch sachgerechtes Öffnen des Ofens)?
Mich interessiert das besonders, da ich aufgrund von potentieller Asbestbelastung bei diesen Öfen zunächst einmal gerne das genaue Modell in Erfahrung bringen muss.
Mir ist bewusst, dass die Gefahren solcher Heizungen erst dann größer werden, wenn man die Öfen nicht fachgerecht öffnet oder nicht fachgerecht entsorgt.
Mein Vermieter hat mir nun gesagt, dass man gerne einen Fachmann zu Rate ziehen kann - aber er würde dafür selbst nicht die Kosten übernehmen. Ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Tobias