Beiträge von toitoi

    Ob das ein Vermieter machen würde, und damit ein pot. Risiko im Streitfall eingeht, hängt wohl vom individuellen Vermieter ab. Ich wollte das meinem Vermieter auch nicht unterstellen. Es ist aber schon komisch, dass er das Überstreichen vermutlich in jeder seiner Wohnungen gemacht hat ...

    Zum guten Verhältnis: Das ist schon klar, aber wenn das Recht auf der eigenen Seite ist, hat man natürlich eine bessere, selbstsicherere Gesprächsgrundlage - und folglich bessere Argumente. Man schwingt deswegen ja noch nicht zwangsläufig mit der Gesetzeskeule.

    LG

    Vielen Dank auch an dich, darkshadow, für die ausführliche Einschätzung.

    Toll, das einem hier so schnell und ausführlich geholfen wird!

    Wenn ich Vermieter wäre und in meinen Wohnungen gesundheitsgefährdende Öfen verbaut hätte, könnte ich ja sonst einfach die Typenschilder unleserlich machen - und wäre damit erstmal aus der Verantwortung. Das kann doch nicht sein.

    Dann werde ich wohl mal einen Anwalt fragen müssen. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

    LG

    Danke nochmal. Ich habs schon versucht abzubekommen, habe dann nur noch Reste lesen können. Aber vielleicht gehts über die Öfen in einer der anderen Whg. ... muss ich mal schauen.

    Die von Siemens sagten mir damals, dass hinter den Lüftungsschlitzen am rechten Rand - innen - nochmal die genaue Gerätenummer steht. Dafür müsste ich aber wohl das Gerät öffnen. Das sollte man aber selber, glaube ich, besser nicht machen. Und die sagten auch, dass es sich potentiell um das Modell 2NF3 handeln könnte, wo zumindest meiner Recherche nach teilweise eine Asbestbelastung vorhanden ist.

    LG

    Hallo,

    Vielen Dank dazu erstmal. Ein wenig habe ich die Befürchtung, dass der Vermieter das Typenschild absichtlich unkenntlich gemacht hat, sodass man gar nicht erst das genaue Modell herausfinden kann. Diese Intention würde ich natürlich niemals beweisen können.

    Aber ich dachte eigentlich, dass der Vermieter in die Pflicht gesetzt werden kann, dem Mieter die Info über das verbaute Modell zu geben ...

    LG

    Tobias

    Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen.

    Ich wohne seit etwa 2 Monaten in einer Mietwohnung, in der ein Nachtspeicherofen vorhanden ist. Über den Vermieter bekomme ich leider keine verlässlichen Infos über das Alter der Heizung (auch nicht so genau über das Alter des Hauses (der hat das Haus "gebraucht" gekauft), vermutlich irgendwann in den 60er oder 70er Jahren). Da irgendein Schlauberger, ggf. auch der Vermieter selbst, die ganzen Nachtspeicheröfen in den Wohnungen (das ist ein 8-Parteien-Haus) überstrichen hat, konnte ich zwar das überstrichene Typenschild des Siemens-Nachtspeicherofens finden, aber leider nicht mehr lesen. Ich kann also das Modell des Ofens nicht bestimmten. Siemens kann mir anhand von Bildern auch keine verlässlichen Infos geben.

    Nun meine Frage: Besteht da rechtlich eine Auskunftspflicht seitens des Vermieters über das Modell des Ofens, d.h. ggf. dafür auch Fachleute zu bestellen und zu bezahlen, die diese Auskunft geben können (evtl. durch sachgerechtes Öffnen des Ofens)?

    Mich interessiert das besonders, da ich aufgrund von potentieller Asbestbelastung bei diesen Öfen zunächst einmal gerne das genaue Modell in Erfahrung bringen muss.
    Mir ist bewusst, dass die Gefahren solcher Heizungen erst dann größer werden, wenn man die Öfen nicht fachgerecht öffnet oder nicht fachgerecht entsorgt.

    Mein Vermieter hat mir nun gesagt, dass man gerne einen Fachmann zu Rate ziehen kann - aber er würde dafür selbst nicht die Kosten übernehmen. Ist das rechtens?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Tobias

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!