Beiträge von Martin S

    Hallo Mainschwimmer

    bevor sie hier mehr oder weniger kompetente Antworten hinterlassen, sollten sie sich zunächst mal informieren. Haben sie schon mal etwas von den §§ 535 – 580 des BGB gehört? Hier werden Bedingungen eines mündlichen Mietvertrages geregelt. Das diese zustande gekommen ist, wurde zwischenzeitlich von zwei Fachanwälten bestätigt.

    Es ist Quatsch wenn sie behaupten, dass Nebenkostenvorauszahlungen Zitat "täglich neu geregelt werden können" Zitat ende. Richtig ist, dass bei einem mündlichen Mietvertrag KEINE Nebenkostenabrechnung erfolgt. Vielmehr sind die Nebenkosten im Mietzins enthalten.

    Daraufhin hab ich von meinem Bekannten die in der Wohnung befindliche Küche zu einem Preis von € 300 übernommen.

    Das interessiert doch den Vermieter nicht die Bohne.

    >> den Vermieter sicher nicht, aber das zuständige Gericht. <<

    Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert. Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären. Es kam zum Streit und ich wurde aus dem Büro gewiesen.

    Den Streit werden Sie wohl angezettelt haben, weil Sie die neuen Vorauszahlungen nicht akzeptiert haben.

    >> Es gibt auch keinerlei Veranlassung, dies zu akzeptieren. <<

    Besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gefahr, dass ich nicht Recht bekomme?

    Was soll denn Ihr Recht sein? Noch bestimmt der Vermieter und nicht der Mieter, wer eine Wohnung anmietet. Und Schadensersatz würde Ihnen nur zustehen, wenn der Vermieter trotz Mietvertrag die Wohnung nicht übergibt.

    >> Wenn die vom Vermieter beauftragte Hausverwaltung einen mündlichen Miertvertrag abschließt, hat der Vermieter die Wohnung zu übergeben. Da sie vermutlich zu den Vermietern gehören, kann ich ihnen nur nochmals empfehlen, sich zu informieren. <<

    Hallo Berny,

    "Ich habe bei einem Bekannten in einer bereits gekündigten Wohnung Möbel angeschaut, die er nicht mehr benötigte."
    In einer oder seiner gek. Wohnung?

    >> in SEINER <<

    "Bei diesem Termin erschien dann auch die Hausverwalterin. Mit dieser wurde besprochen, dass ich die Wohnung zum 15.03.2011 übernehme. der Mietzins sollte € 200 betragen. Die Nebenkostenvorauszahlung € 100."
    Soweit für mich ok.

    >> für mich auch <<

    "Daraufhin hab ich von meinem Bekannten die in der Wohnung befindliche Küche zu einem Preis von € 300 übernommen."
    Was heisst "daraufhin"? Vor oder während oder nach dem Krach? Ist eh' Deine/Eure Privatsache, die nichts mit Mietrecht zu tun hat.

    >> Der Krach kam -wie beschrieben- erst später. Fakt ist, dass ich die Küche NACH der Zusage der Hausverwalterin bzw AUF GRUND dieser Zusage von meinem Bekannten gekauft habe. Dies hat sicher nichts mit dem Mietrecht zutun, ist jedoch bei einem event. Schadenersatzanspruch relevant.<<

    "Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert. Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären."
    Glaube ich nicht. Die Vertragsparteien können jede Höhe von BetrkVorauszahlungen vereinbaren. Die werden ja sowieso jährlich abgerechnet.

    >> glauben heisst nicht wissen. Es ist aber so !! <<

    "Es kam zum Streit und ich wurde aus dem Büro gewiesen."
    Da stimmt doch was nicht....!

    >> das seh ich auch so <<

    "Besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gefahr, dass ich nicht Recht bekomme?"
    Du fragst genauso verdreht, wie Du das hier geschildert hast.
    Du brauchst zuverlässige Zeugen, einen guten RA und einen wohlwollenden Richter im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

    >> was an dieser Frage "verdreht" sein soll, bleibt wohl dein ganz persönliches Geheimnis. Alles andere, was du dazu geschrieben hat war mir bereits bekannt. Trotzdem danke <<
    __________________
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

    Ich habe bei einem Bekannten in einer bereits gekündigten Wohnung Möbel angeschaut, die er nicht mehr benötigte.

    Bei diesem Termin erschien dann auch die Hausverwalterin. Mit dieser wurde besprochen, dass ich die Wohnung zum 15.03.2011 übernehme. der Mietzins sollte € 200 betragen. Die Nebenkostenvorauszahlung € 100. Zur Vertragsunterzeichnung wurde ein Termin vereinbart. Mein Bekannter ist bereit, diesen Sachverhalt zu bezeugen.

    Daraufhin hab ich von meinem Bekannten die in der Wohnung befindliche Küche zu einem Preis von € 300 übernommen.

    Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert. Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären. Es kam zum Streit und ich wurde aus dem Büro gewiesen.

    Besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gefahr, dass ich nicht Recht bekomme?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!