Hallo, ich wohne seit etwa 2 Monaten in einer neuen Wohnung. Nun ist mir vergangene Woche der Türgriff einer Abstellkammer abgebrochen, da diese geklemmt hat und ich sie nicht aufbekommen habe. Den Vermieter habe ich direkt informiert. Er sagt, die Tür sei relativ neu - etwa 3 Jahre - und der Schaden muss von mir behoben werden. Ist das so korrekt? Wir haben den Mietvertrag des Mieterschutzbundes als Grundlage und hier ist angegeben, dass der Mieter nur Reparaturen bis zu 95 Euro tragen muss. Die Reparatur des Türgriffs wird allerdings etwas darüber liegen. Der Vermieter ist aber der Meinung, dass ich den Schaden nunmal verursacht habe und ihn somit auch tragen muss.
Generell bin ich auch bereit so zu verfahren, wollte mich informieren, ob dies so korrekt ist.