Beiträge von BeauShiva

    Hallo zusammen,

    ich ziehe bald aus meiner Wohnung aus und habe heute bereits einige Möbel aus der Wohnung geholt. Dabei habe ich feststellen müssen, dass in zwei Räumen Wasserflecken an den Wänden sind. Ich hatte diese vorher nicht gesehen, weil Schränke davor gestanden haben. Es ist aber kein Schimmel an den Wänden, sondern nur dunkle Flecken. Bei zwei Wänden handelt es sich um Ausßenwände, eine Wand grenzt an eine ungenutzte Garage. Nun ist die Frage: Wer ist dafür zuständig? Muss ich das Problem beheben, oder der Vermieter? Ich habe leider nicht mehr viel Zeit, weil die Übergabe kommenden Samstag erfolgen soll. Im Rest der Wohnung habe ich sonst keine Probleme damit. Kein Schimmel oder Wasser oder sonstiges.

    Viele Grüße

    Noch als Hinweis, dass man auch hier an den Abzug neu für alt denken muss. Denn wenn die Tapete so oder so bereits in 2 Jahren neu gemacht werden muss, dann muss sich der Vermieter diesen Vorteil anrechnen lassen.

    Das verstehe ich ehrlichgesagt nicht. Was meinst du damit?

    Man könnte noch überlegen ob der Schaden dadurch entfällt in dem der Nachmieter sowieso renovieren möchte.

    Das hatte ich auch gedacht. Das der Vermieter den Nachmietern angeboten hat, 2 Wochen kostenlos zu wohnen, hat ja nichts mit dieser einen beschädigten Stelle zu tun. Das hätte ja niemanden am Einziehen gehindert. Sie wollen ja eh die ganze Wohnung renovieren. Sie hätte es ja nicht anbieten müssen, es hat niemand danach gefragt.

    Und wenn der Vermieter damit dann zufrieden sein sollte und er keinen Schadenersatz mehr verlangt, dann ist ja alles okay.

    Selbst wenn er zufrieden wäre, würde er sich wahrscheinlich wieder was neues einfallen lassen. Wahrscheinlich ist es wohl doch das Beste ihm diese blöden 200 Euro zu überlassen. Auch wenn mir das nicht besonders fair erscheint.

    Es kann theoretisch ja auch sein, dass der Vermieter dem Nachmieter gar keine Miete erlässt und er das nur so zu dir gesagt hat um etwas verlangen zu können.

    Ne, er hat das bei der Wohnungsbesichtigung zu den Nachmietern gesagt als ich dabei war. Die haben den Mietvertrag noch bei der Besichtigung unterschrieben.

    Dann solltest du eine getroffene Vereinbarung sofort schriftlich mit dem Vermieter fixieren und beide unterschreibt ihr. So ist das verbindlich und der Vermieter kann nachher nicht einfach so seine Meinung wieder ändern.

    Tja, so einfach ist das leider nicht. Er sagt irgendwelche DInge und wenn ich es schriftlich haben will, dann heißt es "ja ja machen wir, aber nicht jetzt". Ich kann ihn ja nicht dazu zwingen irgendwas zu unterschreiben. Beim nächsten Mal weiß er dann nichts mehr davon. Per E-Mail wäre es dann schonmal etwas mehr, als nur ein "ja ja".

    Er kann dir die Möglichkeit geben, den Schaden selber zu beheben, muss er aber nicht.

    Und was wenn ich es einfach mache? Wenn es dann bei der Wohnungübergabe keine Schäden gibt, kann er ja nicht entscheiden die Tapete wieder abzureißen und es von einem Fachmann neu machen zu lassen. Oder noch irgendwelches Geld für Schäden verlangen die nicht mehr da sind.

    Aber es ist ja eh so, dass die Nachmieter selbst renovieren. Und sie renovieren ja nicht nur den einen Raum, sondern die ganze Wohnung. Und die Tapete für den einen Raum stelle ich ja auch noch zur Verfügung. Von mir aus auch den Kleister. Und trotzdem muss ich dafür bezahlen?

    Es liegt nun an dir, ob du nochmal mit dem Vermieter sprechen möchtest,

    Reden geht leider nicht. Er überlegt sich immer wieder neue (teilweise absurde Dinge) mit denen er mir das Geld aus der Tasche ziehen will. Daher ist es für mich wichtig zu wissen, wie es rechtlich aussieht.

    Wie es bei deinem Schaden ist, kann ich nicht beurteilen.

    Ich bin auf jeden Fall schuld an dem Schaden. Das steht außer Frage.

    Allerdings glaube ich, dass es günstiger wäre, wenn es ein Fachmann machen würde, als wenn ich die halbe Miete (wie vom Vermieter verlangt) für den November zahlen würde.

    Laut Aussage eines Fachmannes, würde die Renovierung des Raumes (Tapeten abreißen, neu Tapezieren und Streichen) etwa 170 Euro kosten. Der Vermieter verlangt 200 Euro von mir.

    Er ist der Meinung, dass ich so oder so den Mietausfall bezahlen muss, da mein Vertrag ja bis zum 31.10. läuft und der neue Mietvertrag ab dem 01.11. Er habe ja dann dazwischen keine Zeit einen Fachmann kommen zulassen, bzw. könnte die Wohnung dann nicht zum 01.11. weiter vermieten und sie würde leer stehen. Würden die Nachmieter nicht selbst renovieren, hätte er beides von mir verlangt. Also den Mietausfall + die Renovierung.

    Aber naja, ich denke ich werde einfach die blöden 200 Euro zahlen. Alles was ich will, ist endlich von da weg kommen und meine Ruhe haben.

    Vielen Dank für deine Antwort :)

    Achso, mir ist noch etwas eingefallen: Einer meiner Kündigungsgründe war eine Mieterhöhung ab November. Ich habe das aber leider nicht in die Kündigung geschrieben, sondern dem Vermieter nur mündlich mitgeteilt. In meinem Kündigungsschreiben habe ich keinen Kündigungsgrund angegeben. Angenommern ich zahle die halbe (Kalt-)Miete für November. Gehe ich von meiner bisherigen Miete aus, oder von der neuen, erhöhten Miete? Ich habe die Mieterhöhung ja nicht akzeptiert. Wie verhält es sich nun?

    Guten Morgen,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ich gebe dir daher den gut gemeinten Rat, lass dir das Geld sofort geben. Selbstverständlich gibst du den Mietern eine Quittung über die Zahlung, und dort listest du auch die Gegenstände im Einzelnen auf. Das ist der einzig sichere Weg für dich.

    Das Problem ist, dass ich dafür kein Geld haben will. Die Möbel sind alle schon sehr alt. Würden die Nachmieter sie nicht behalten, würde ich sie eh entsorgen. Meine Bezahlung für die Möbel ist quasi die Tatsache, dass ich mir das Geld für die Entsorgung spare.

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung zum 31.10.19 gekündigt. Laut Mietvertrag muss ich meine Wohnung besenrein übergeben. In einem Raum gibt es allerdings Schäden an der Tapete. Der Vermieter sagte mir, dass er die ganze Wohnung nach meinem Auszug renovieren wollte, daher habe ich ihm angeboten, für den Raum mit der beschädigten Tapete einen Teil der Kaution einzubehalten, da ich selbst nicht renovieren kann. Er hat mir darauf keine Antwort gegeben.

    Inwzischen gibt es Nachmieter ab dem 01.11.19, die selbst renovieren werden. Der Vermieter hat ihnen daraufhin angeboten, ihnen die halbe Monatsmiete für den November zu erlassen und hat mich gefragt, ob ich wegen der Schäden ein paar Rollen Rauhfasertapete da lassen würde die ich noch im Keller habe. Ich habe zugestimmt, weil der Vermieter sagte, dass wir ja dann keine Probleme haben würden, was die Renovierung angeht und wir uns um nichts kümmern müssten.

    Später hat er es sich wohl anders überlegt und meinte, ich müsse nun die andere Hälfte der Miete für November bezahlen, da er ja jetzt den Ausfall hat. Ist das so rechtens? Er hätte es ja nicht anbieten müssen. Und vor allem hätte er das ja vorher mit mir besprechen müssen.

    Angenommen ich repariere die defekten Stellen nun selber: Muss ich dann den ganzen Raum renovieren, oder reicht es, den Defekt zu reparieren? Man wird natürlich hinterher einen Unterschied sehen, aber die Nachmieter wollen ja eh nochmal renovieren. Und selbst wenn ich den ganzen Raum renoviere, der Vermieter hat es ja jetzt schon mit den Nachmietern so im Mietvertrag vereinbart (nehme ich an). Kann ich dann jetzt trotzdem noch sagen, dass ich den Raum renoviere und nicht die halbe Miete für November bezahle? Er kann es ja nicht einfach so vereinbaren, ohne dass wir das unter uns vorher geklärt haben. Reicht es wenn ich mit Raufaser tapeziere oder muss ich auch streichen? Den Nachmietern würde ich die Tapete dann nicht überlassen, weil ich sie ja dann selbst bräuchte.

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Viele Grüße

    BeauShiva

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung zum 31.10.19 gekündigt. Heute haben sich die Nachmieter die Wohnung angeschaut und auch direkt den Mietvertrag unterschrieben. Evtl. möchten sie einige meiner Möbel übernehmen. Ich habe angemerkt, dass ich gerne eine schriftliche Bestätigung darüber haben möchte, wenn sie die Möbel haben wollen. Nicht dass sie es sich später anders überlegen und ich muss mich nach meinem Auszug doch noch um die Möbel kümmern.

    Die Vermieterin war auch dabei und hat zugestimmt. Nachher sagte sie mir dann, dass ihr das egal ist und ich das mit den Nachmietern ausmachen soll. Allerdings geht es mir vorallem um die schriftliche Zustimmung der Vermieterin. Kann ja sein, dass die Nachmieter die Möbel wollen und bei der Wohnungübergabe beschwert sich die Vermieterin plötzlich, dass die Wohnung nicht leer ist.

    Wie formuliert man so etwas am besten? So dass halt alle Parteien mit einbezogen sind.

    Ich hatte mir gedacht, dass ich mir von den Nachmietern per E-Mail bestätigen lasse, welche Möbel sie genau haben wollen. Das schicke ich dann an die Vermieterin weiter und lasse mir dann ebenfalls per Mail von ihr bestätigen, dass sie damit einverstanden ist. Würde das ausreichen? Die Vermieterin wohnt nämlich weiter weg und es ist kaum möglich, nochmal alle Parteien für ein Gespräch vor Ort zusammen zu bekommen.

    Wäre ich damit ausreichend abgesichert?

    Ich freue mich auf eure Antworten

    Viele Grüße

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