Beiträge von abrueck

    Hallo zusammen,

    ich möchte Aufgrund eines Mangels die Miete mindern. Die Idee ist das ich bspw. bei der Überweisung der Januar-Miete Anfang Januar den Minderungsbetrag für den Dezember von dem Überweisungsbetrag der Januar-Miete abziehe, da ich ja erst nach Ablauf des Dezembers den vollen Umfang der Beeinträchtigung im Dezember beurteilen kann.

    Online lese jedoch immer nur, dass die Miete mit der tatsächlichen Mietzahlung für den jeweiligen gemindert werden muss, d. h. Mit der Januar-Überweisung Anfang Januar kann ich vorab die Miete für Januar mindern.

    Kann mir jemand sagen, ob meine Variante rechtlich möglich ist oder muss ich die Miete wirklich immer vorab kürzen?

    Danke Vorab!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!