Beiträge von Mnha94

    Ja, das verstehe ich. Die Frage ist nur ab wann die 12-monatige Frist beginnt, die der Vermieter hat, um die NK-Abrechnung zu erstellen. Höchstwahrscheinlich dann der Abrechnungszeitraum von Anfang bis Ende des Jahres, korrekt? Das wäre ja der Normalfall.

    Mein Problem an der Geschichte ist nur, dass beide Zeiträume "Abrechnungszeitraum" genannt werden, was für ein wenig Verwirrung sorgt bei mir. Danke für die Antwort auf jeden Fall.

    Hallo Leute,

    meine Frage beläuft sich auf die vom Vermieter einzuhaltende Frist auf die Ausstellung der Nebenkostenabrechnung.

    Meinem Informationsstand nach liegt es am Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eine NK-Abrechnung auszustellen. Nun zu meiner eigentlichen Frage. In der Abrechnung werden nun zwei Zeiträume genannt. Und zwar einen persönlichen, der sich nur auf die tatsächliche Mietdauer in diesem Jahr bezieht und der Abrechnungszeitraum der Gesamtliegenschaft von Januar bis Dezember des Jahres. Welcher gilt für meine persönliche Abrechnung?

    Korrigiert mich gern falls ich irgendwo falsch liege und gern stelle ich mehr Informationen bereit.

    Vielen Dank

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