Ja, das verstehe ich. Die Frage ist nur ab wann die 12-monatige Frist beginnt, die der Vermieter hat, um die NK-Abrechnung zu erstellen. Höchstwahrscheinlich dann der Abrechnungszeitraum von Anfang bis Ende des Jahres, korrekt? Das wäre ja der Normalfall.
Mein Problem an der Geschichte ist nur, dass beide Zeiträume "Abrechnungszeitraum" genannt werden, was für ein wenig Verwirrung sorgt bei mir. Danke für die Antwort auf jeden Fall.