Guten Morgen,
erstmal entschuldige, das hier niemand antwortet, aber viele sind im Urlaub momentan.
Der Vermieter ist für die Instandhaltung verpflichtet, daher müsst ihr nicht aktiv werden.
Das Hauptproblem ist ja nun, welche Leistung geschuldet wird, das kommt darauf was im Mietvertrag vereinbart worden ist. In der Regel ist das vereinbart, was beim Einzug vorhanden war, zumindest von der Qualität her. Es spricht also viel dafür, dass ein Anspruch auf eine verglaste Dusche besteht.
Das ist aber nur meine Meinung, eine rechtssichere Antwort kann dir nur ein Anwalt geben, der auch den Vertrag und die Einzelumstände umfassend würdigen kann.
okay, danke für deine Antwort.
Dann schau ich mal, was da als Reaktion auf mein Schreiben zum Ersatz des vorhandenen Standarts kommt.
Liebe Grüße in den Abend.