Beiträge von Sainer

    Wir sind Herbst 2017 in ein Neubau eingezogen. Unser Vermieter hat in das Bad sowohl eine Badewanne eingebaut wie eine ebenerdige Dusche. Die Glas-Duschwände haben ca. 2500 € gekostet.

    Es handelt sich um eine offene Dusche, die ohne Duschwand/Duschtüre nicht zu benutzen ist, da sonst das ganze Bad unter Wasser steht.

    Alle Mietparteien mussten in ihrem Mietvertrag einen Passus unterzeichnen, dass wir die Duschwand für 1200 € abkaufen und er uns hilft beim Auszug vom Folgemieter den Zeitwert zu erhalten.

    Einen separaten Kaufvertrag zwischen Mieter und Vermieter oder dergleichen gibt es nicht.

    Jetzt (Sommer 2019) kam eine Mahnung, dass wir die Duschwand noch nicht bezahlt haben.

    Wir sind der Meinung das eine Duschwand bei einer ebenerdigen Dusche ein fester Bestandteil der Wohnung ist (da sonst nicht benutzbar). Genau sieht es der Anwalt vom Mieterschutzverein auch. Zudem sagte er uns, dass er sowas noch nie gehört hätte. Und das so eine Klausel AGB-widrig ist und das man hier auch von einer Ausnutzung der Wohnmarktsituation sprechen kann. Da man in unserer Stadt quasi alles unterschreiben würde, um eine Wohnung zu bekommen. Laut seiner Aussage stellt eine solche Vereinbarung eine "überraschende Klausel" gemäß Paragraf 305 c darstellt und ist deshalb nicht gültig. Sein Fazit war, dass wir das nicht bezahlen müssen.

    Unser Vermieter sieht das natürlich anders und sein Anwalt angeblich auch. Seiner Meinung nach schuldet er uns keine Duschwand. Er zahlt uns ja auch kein Vorleger oder keine Gardine. Zudem vertritt er den Standpunkt, dass man sich an den Vertrag halten muss. Dem widerspricht aber die Reglung, dass wenn Sachen vertragswidrig sind, man sich nicht an den Vertrag halten muss.

    Ich frage mich, ob ein Vermieter so etwas wirklich verlangen kann. Zumal es seine Entscheidung war, eine so teuere Duschwand einzubauen. Laut MV kaufen wir die Duschwand ja ab, dass heisst, wir könnten sie bei Auszug mitnehmen. Aber dann hat der Vermieter eine Dusche, die der Nachmieter so nicht nutzen kann. Ich kenne nur Wohnungen wo eine Duschwand drin war oder bei einer Dusche mit Duschwanne, eine Vorrichtung für einen Vorhang. Ein weiteres Problem sehe ich in dem Wort "Zeitwert". Ich kann mir nicht vorstellen, dass man nach ein paar Jahren von einem Nachmieter noch gross Geld dafür bekommt. Das heisst ich zahle für etwas, was ich dann dort lasse (weil was will ich mit der Duschwand beim Auszug) und der Vermieter freut sich, weil wir ihm die Duschwand mitfinanzieren.

    Wir möchten das Ganze auch nicht eskalieren lassen, aber sehen auch nicht grundlos klein bei zu geben.

    Hat sonst noch jemand derartige Erfahrungen gemacht?

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