Beiträge von Senetek

    Danke für die Info.. sehe ich zwar bissl anders.. weil in allen anderen Räumen & Decken (wo die Originalfarbe drauf war) hat es ja wunderbar geklappt und nur durch die falsche Angabe des Vermieters ist der Pfusch ja erst entstanden.

    Quote.. aber wozu gibt es dann diese Quotenregelung im Vertrag und diese Fristen? Wann kann ich mich denn auf diese Quote berufen?

    @ Fruggel..zunächst Danke für die Info.

    Es geht ja nicht darum, dass ich nicht streichen wollte - vielmehr, dass der Vermieter mir die falsche Deckenfarbe genannt hat und nur dadurch die Ausbesserung zu sehen ist.

    Jetzt bin ich aber verwirrt. Lt. Internet ist eine Quotenklausen die nicht starr ist eigentlich zulässig. Aber anyway.. mir stellt sich halt eher die Frage ob ich nicht über die 18/96tel Berechnung besser fahre indem ich Sage.. ok - nach 18 Monaten stehen per de keine Schönheitsreparaturen an. Da die 2 Decken aber nun versaut sind würde ich der Quitenregelubg zustimmen = 18/96tel des Preises der Arbeiten tragen... - oder wo versteh ich was flasch??

    Ok.. Danke für den Hinweis. Dann anders...

    Ich habe bezüglich kleinerer Ausbesserungen (insbesondere Bohrlöcher) vorbildlich beim Vermieter nachgefragt mit welchem Farbton die Wohnung gestrichen wurde - Antwort „ElfenWeiss“. Wohnte 18 Monate in der Wohnung...

    Farbe besorgt & Maler beauftragt. An den Wänden hat es prima geklappt.. an der Decke im Flur & Bad aber nicht. Antwort des Vermieters... hmm - offensichtlich hat Vormieter für die Decke einen dezent anderen Farbton benutzt. Hmm - müssen Sie wohl die Decken komplett streichen. Hab ich natürlich keine Lust zu... fühl mich da auch bissl verarscht.

    Frage1:

    Muss ich aufgrund der Schilderung nun komplett Malern?

    Frage2: Ich hab da so ne Quotenklausel bezüglich Schönheitsreparaturen (.. endet das Mietverhältnis bevor Schönheitsreparaturen erstmals fällig hat der Mieter anteilige Kosten der Schönheitsreparaturen zu zahlen). Für Flure und Toiletten zeitanteilig auf 96 Monate. Wohnte da aber nur 18 Monate... heißt das dann ich müsste die Kosten einer Streichung der Decken im Bad/ Flur nur anteilig 18/96 bezahlen und somit garnix mehr Malern lassen? Dann kommt bei geschätzten Kosten von 250€ ja nicht viel raus.. oder wo liegt der Denkfehler bzw. oder kann der Vermieter drauf bestehen den ganzen Raum zu Malern (auch wenn er nur die Decke bemängelt)? Danke für Meinungen..

    Hallo Gemeinde. Zunächst Danke für die Aufnahme. Bevor ich hier mein ganzes Desaster schildere .. evtl. komm ich ja schon dank einer ungültigen Renovierungsklausel raus.... hat Jemand ne Meinung dazu ob von nachfolgenden Klauseln eine der „Joker“ sein könnte..

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