OK, danke. Dann sehe ich jetzt erst mal zu, dass ich mehr über die Reparatur erfahre.
Beiträge von Romina13
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Das heißt also, dass das, was der Vermieter hier treibt, wahrscheinlich legal ist?
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Da bringst du jetzt etwas durcheinander. Es wird ja kein Geld von dir verlangt, sondern man will den Betrag mit der Kaution verrechnen. Das ist ein großer Unterschied.
Inwiefern?
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Hätte er mich nicht eigentlich auch darauf hinweisen müssen, dass der Schaden - welcher auch immer es sein mag - besteht, bevor er die Reparatur veranlasst, wenn er sie mir in Rechnung stellen will?
Ich überlege, ob ich der Hausverwaltung schreiben soll, dass der Anspruch auf Zahlung der Rechnung verjährt ist, ich bis zu Datum XYZ meine restliche Kaution und mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung haben möchte und ich bei Überschreitung dieser Frist oder Geltungsmachung der Reparaturkosten einen Anwalt einschalten werden. Das Stichwort "Anwalt" könnte ja vielleicht schon Wunder wirken...
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Hallo Fruggel, danke für deine Antwort.
Gilt diese sechs Monatsfrist denn auch, wenn der Vermieter die Reparatur eigenhändig durchgeführt hat?
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Hallo darkshadow, auch dir danke für die Rückmeldung.
Wenn er oder einer seiner Söhne (er hat zwei, die in handwerklichen Berufen tätig sind) die Reparatur selbst vorgenommen hat und die Rechnung ja scheinbar noch nicht fertig ist, sonst hätte er sie ja schon längst an mich oder die Hausverwaltung geschickt, kann der ja theoretisch viel erzählen bzgl. des Zeitraums der Reparatur...
Nur: Wenn er die Reparatur erst in diesem Jahr oder so gemacht hat, müsste er ja nachweisen, warum er diese mir und nicht der Nachmieterin in Rechnung stellt.
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Danke für deine Antwort, Körbes.
Ich vermute mal, der hat das unmittelbar nach meinem Auszug gemacht, denn die Wohnung stand nicht lange leer - die Nachmieterin hat quasi schon mit den Hufen gescharrt, um in die Wohnung reinzukommen.
Ich weiß leider weder, was repariert wurde und wie hoch die Rechnung sein soll. Ich vermute, dass weiß die Hausverwaltung, über die seit jeher die gesamte Kommunikation abläuft auch nicht. Die Dame schrieb nur: "Herr XYZ hat gesagt, ich soll noch warten. Er will mir noch
eine Rechnung geben, die noch abgezogen werden muss, da er
nach Ihrem Auszug da noch etwas repariert hat." Da hatte ich heute vormittag mal nachgefragt, ich schätze mal, da darf ich jetzt auch wieder zwischen einer und vier Wochen auf Antwort warten.
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Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich bin aus meiner alten Wohnung zum 31 Juni 2018 ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung wurden keine Mängel festgestellt. Nach ewigem Nachfragen habe ich etwa vor einem halben Jahr die Hälfte meiner Kaution wieder bekommen. Die zweite Hälfte sollte ich bekommen, wenn die Nebenkostenabrechnung fertig ist. Dies war nun vor 7 Wochen (!) endlich der Fall, daraus ergab sich auch noch ein Guthaben und es hieß, ich würde den ausstehenden Betrag in den nächsten Tagen überwiesen bekommen. Leider passierte nichts und ich habe dann diese Woche nochmal bei der Hausverwaltung nachgefragt. Dort habe ich nun die Antwort bekommen, dass die Hausverwaltung vom Vermieter gebeten wurde, das ausstehende Geld erst noch einzubehalten, da der Vermieter nach meinem Auszug eine Reparatur vorgenommen hat und er da die Rechnung noch mit dem ausstehenden Betrag abgleichen will.
Nun finde ich es etwas komisch, dass ich über ein Jahr nach meinem Auszug plötzlich etwas von einer Reparatur höre und ich die auch noch bezahlen soll, obwohl im Übergabe Protokoll keine Mängel festgestellt worden sind. Das kann doch eigentlich nicht richtig sein, oder?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!
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