Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort! Das sind ja keine guten Neuigkeiten. Der E-Mail Verkehr wäre also auch gültiges Beweismittel vor Gericht?
Wie verhält es sich bei solchen "Mietverträgen per E-Mail" mit Änderungen dieses Vertrags? Während der Mietzeit gab es einiges an hin und her in Bezug auf den Zeitraum, den ich in der Wohnung bleiben kann. Ursprünglich hatten wir sogar den 09.08. als Endzeitpunkt festgelegt. Danach hat er wie schon erwähnt gesagt, dass ich auch bis zum 14.08. bleiben könnte. Einige Zeit später hieß es sogar, dass ich evtl. noch länger bleiben könnte. Ein paar Tage später hat er dann jedoch wieder geschrieben, dass doch nur bis zum 14.08. geht. Ist jede dieser E-Mails tatsächlich rechtlich bindend?
Ich frage, da es natürlich auch für mich eine blöde Situation war, da ich mich in der Zeit schon nach Wohnungen für die letzten Wochen umgeschaut habe. Dabei hilft es natürlich nicht, regelmäßig einen neuen Zeitraum, für den ich suchen muss, vorgesetzt zu bekommen.
Gilt jede dieser E-Mail also Vertragsveränderung und sind alle legitim?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Liebe Grüße
Anna