Beiträge von Antari115

    Guten Morgen,

    Erst einmal vielen Dank für eure Antworten, ich hatte gar nicht mit einer so schneller Reaktion auf meinen Post gerechnet.

    Da sich hier ja alle einig waren, was den Abzug der noch ausstehenden Kosten von der Kaution angeht, werde ich das genau so machen.

    Eigentlich dachte ich mir das schon genau so, aber ich wollte lieber nochmal auf Nummer sicher gehen; vor allem nachdem mein Mitbewohner in seiner Kündigung die Auszahlung der Kaution in gesamter Höhe gefordert hat.

    Das mit den Möbeln muss ich dann wohl so hinnehmen.

    Wie sieht es mit mutwillig (bzw. wie von Fruggel beschrieben: schuldhaft) beschädigten Gegenständen aus? In der WG hängt beispielsweise ein großes Bild, dass mit Edding "bekritzelt" wurde und ich kann mit Sicherheit sagen, wer der Verursacher ist. Kann ich demjenigen das Bild (ist zwar nur von einem schwedischen Möbelhaus, aber die Unverschämtheit der absichtlichen Beschädigung fremden Eigentums will ich eigentlich ungern durchgehen lassen) sozusagen in Rechnung stellen?

    Liebe Grüße und schon mal ein schönes Wochenende,

    Antari115 :)

    Hallo zusammen,

    Wie bereits im Titel erwähnt, geht es um die Auflösung einer Wohngemeinschaft mit mir als Hauptmieter bis Ende September 2019.

    Circa 90% der Möbel, unter anderem auch "Gebrauchsgegenstände" wie beispielsweise die Waschmaschine oder sämtliche Küchengeräte, gehören mir.

    Ganz konkret lautet meine erste Frage eigentlich: Was kann ich meinen Mitbewohnern nach dem Auszug alles anrechnen?

    Bei deren Einzug damals hab ich keine Gebühr für die Mitnutzung meiner Möbel verlangt, doch inzwischen ist recht vieles davon kaputt (und zwar nicht nur durch den "alltäglichen Gebrauch") und ich kann nur weniges mit in meine neue Wohnung nehmen.

    Kann ich alle beschädigten und nunmehr unbrauchbaren Möbel und Gegenstände irgendwie zusammenrechnen und den Mitbewohnern (natürlich geteilt durch alle Mitbewohner inklusive mir) in Rechnung stellen, wenn ich die Wertminderung über die Jahre beachte?

    Ich weiß, dass es zum Bsp. einen Wertminderungskurs für Waschmaschinen auf offiziellen Seiten gibt.

    Nun zur zweiten Frage: Mit einem der Mitbewohner verstehe ich mich leider gar nicht mehr und ich gehe auch davon aus, dass ich nach seinem Auszug keinerlei Möglichkeit mehr haben werde, ihn zu kontaktieren. Ich habe lediglich seine Bankdaten durch die Einzahlungen der Miete auf meinem Konto, wohin ich, wie in seiner Kündigung des Untermietvertrages gefordert, den kompletten und vollständigen Betrag der Kaution überweisen soll.

    Momentan hat dieser Mitbewohner noch ausstehende Schulden von den Nachzahlungen aus 2018 und einer Monatsmiete bei mir. Der gesamte Betrag übersteigt allerdings noch nicht den Betrag der Kaution.

    Jetzt habe ich Bedenken, dass ich das Geld, welches er mir noch schuldet, niemals wieder bekomme, wenn ich ihm die vollständige Kaution erst einmal überwiesen habe.

    Ist es erlaubt, dass ich die noch ausstehenden Kosten von der Kaution abziehe und ihm sozusagen nur den "Restbetrag" überweise?

    Trotz der Menge an Text hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Falls es Rückfragen gibt, beantworte ich die natürlich schnellstmöglich.

    Viele liebe Grüße und eine schöne Restwoche,

    Antari115 :)

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