Guten Morgen,
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten, ich hatte gar nicht mit einer so schneller Reaktion auf meinen Post gerechnet.
Da sich hier ja alle einig waren, was den Abzug der noch ausstehenden Kosten von der Kaution angeht, werde ich das genau so machen.
Eigentlich dachte ich mir das schon genau so, aber ich wollte lieber nochmal auf Nummer sicher gehen; vor allem nachdem mein Mitbewohner in seiner Kündigung die Auszahlung der Kaution in gesamter Höhe gefordert hat.
Das mit den Möbeln muss ich dann wohl so hinnehmen.
Wie sieht es mit mutwillig (bzw. wie von Fruggel beschrieben: schuldhaft) beschädigten Gegenständen aus? In der WG hängt beispielsweise ein großes Bild, dass mit Edding "bekritzelt" wurde und ich kann mit Sicherheit sagen, wer der Verursacher ist. Kann ich demjenigen das Bild (ist zwar nur von einem schwedischen Möbelhaus, aber die Unverschämtheit der absichtlichen Beschädigung fremden Eigentums will ich eigentlich ungern durchgehen lassen) sozusagen in Rechnung stellen?
Liebe Grüße und schon mal ein schönes Wochenende,
Antari115 ![]()