Beiträge von mrbean43

    Deine Antwort ist recht nutzlos. Im Beispiel des Gerichtsurteils ist der Samstag auch nicht der letzte Tag der Frist gewesen. In meinem Fall doch aber schon, oder nicht? Bitte sachdienliche Argumente beitragen, und das Urteil vlt selber mal lesen, statt Inkompetenz zu unterstellen.

    LG

    "

    § 193 BGB bestimmt, daß - wenn an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder

    eine Leistung zu bewirken ist und der bestimmte Tag oder der letzte Tag der

    Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt - an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag tritt. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, da

    der Sonnabend nicht auf das Ende der Karenzfrist, sondern auf deren Beginn

    fiel"

    Bitte auf korrekte Nutzung der Zitatfunktion achten. Die Antwort nicht in den Kasten des Zitats schreiben. Dies macht das Lesen des Beitrags schwierig.

    Fruggel

    Moin, bräuchte auf meinen Fall bezogenen Rat. Nach meinen Recherchen versteh ich es so, dass der Vermieter im Unrecht ist,also:

    Ich wollte meine Wohnung kündigen, habe die Kündigung am 01.08.19 losgeschickt per Einschreiben, sie hätte wohl bis zum 03.08.19 (Samstag) da sein müssen.
    Tatsächlich, ist sie erst am 05.08.19 (Montag) eingetroffen. Der Vermieter sagt nun, Kündigung zu spät, statt 31.10., müsse ich bis 31.11. Miete zahlen. So weit so gut.


    Meine Frage nun: Fällt nicht der Samstag in die 3 Tage "Karenzzeit", und wäre somit der letzte Tag dieser Frist? Dann würde ja eine Ausnahme bestehen und der Samstag ist als Werktag nicht mitzuzählen.



    "muss bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen (...) der Sonnabend als Werktag mitgezählt werden, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt" (BGH, VIII ZR 206/04)

    Viele Grüße und vielen Dank

    Lukas

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