Deine Antwort ist recht nutzlos. Im Beispiel des Gerichtsurteils ist der Samstag auch nicht der letzte Tag der Frist gewesen. In meinem Fall doch aber schon, oder nicht? Bitte sachdienliche Argumente beitragen, und das Urteil vlt selber mal lesen, statt Inkompetenz zu unterstellen.
LG
"
§ 193 BGB bestimmt, daß - wenn an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder
eine Leistung zu bewirken ist und der bestimmte Tag oder der letzte Tag der
Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt - an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag tritt. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, da
der Sonnabend nicht auf das Ende der Karenzfrist, sondern auf deren Beginn
fiel"
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Fruggel