Beiträge von lineeeli

    Das einzige was in meinem Untermietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"

    1. "Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entsteht."

    2."Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen."

    Das ist was in meinem Vertrag festgelegt wurde. Aber wenn da steht "Mietsache" ist doch nur mein gemietetes Zimmer gemeint, welches im Vertrag aufgelistet ist, oder?

    Hallöchen :)


    Und zwar habe ich ein Problem mit meinem Hauptmieter und benötige nun schnellen Rat.

    Kurz zur Erklärung, ich wohne derzeit noch in einer WG und bin nur Untermieter für ein Zimmer. Nun müssen jedoch alle ausziehen weil der derzeitige Hauptmieter ausgezogen ist und keiner den Standpunkt eines neuen Hauptmieters übernehmen möchte.

    Es ist dennoch so das der jetzige Hauptmieter von mir verlangt nicht nur mein Zimmer in Ordnung zu bringen (sprich streichen), sondern auch den Rest der Wohnung, sonst droht mit eine Kautionskürzung.

    Meine Frage nun, darf er mir einfach die Kaution kürzen, obwohl ich mein Zimmer ordentlich übergeben habe + gestrichen, aber nicht einsehe mich um den Rest der Wohnung zu kümmern?


    Liebe Grüße

    Celin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!