Wenn ich das Landratsamt für meine Stadt suche gelange ich zum Rathaus .
Die beste Lösung wäre meiner Ansicht nach, wenn der Vermieter den ehemaligen Müllraum der Mieterin kündigt und dieser Raum wieder in der ursprünglich angedachten Weise benutzt wird.
Diese Kündigung dürfte in diesem Fall vermutlich zulässig sein. Denn es es sich ehemals bereits um den Müllraum handelte, kann man nicht argumentieren, dass dieser Raum eine rechtliche Einheit mit dem Mietvertrag der Wohnung bildet. Es ist ein separates Mietverhältnis für diesen Raum, somit auch separat kündbar.
Ja natürlich das denken die anderen Mieter auch .
Unser Vermieter möchte aber keinerlei Diskussionen mit dieser Mieterin unten .
Habe heute nochmal mit ihm telefoniert und diese Möglichkeit steht völlig außer Frage.
Man müsse die Tonnen einfach sauber machen,also die Mieter ...vorne auf der Strasse ,da der Garten ja auch der Mieterin unten vorbehalten ist .
Deswegen sei bestimmt auch das Ordnungsamt darauf aufmerksam geworden,wegen Maden etc.
(Nicht weil wohl mehrere Nachbarn sich Beschwerd haben !)
Er möchte die Tonnen in jedem Fall draussen lassen ,da die Mieterin unten sie weder im Flur vor ihrer Tür ,noch ganz unten oder sonst irgendwo möchte .Noch möchte sie den Mülltonnenraum hergeben.
Keiner weiß warum!