Beiträge von MarlaS.

    Auch hier hätte ich die Umstände genauer beleuchten sollen. Tatsächlich weiß ich, dass die Vormieterin mitten im Semester gekündigt hat, weil sie aufgrund eines Jobs in eine andere Stadt ziehen musste. Damals haben die Vermieter offener auf die Suche nach einem Nachmieter reagiert. Der Vertrag ist/war aber der gleiche.

    Natürlich hoffe ich noch immer auf einen guten Ausgang für beide Seiten. Eure Rückmeldungen haben mir aber zumindest aufgewiesen, dass sich hier im Ernstfall eine juristische Beratung tatsächlich lohnen würde. Danke nochmal!

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Um ehrlich zu sein, bin ich nicht sicher, woran ich erkennen würde, ob es sich um einen Zeitmietvertrag handelt. Nachdem ich mir aber ein paar Muster im Internet angesehen habe, müsste darin zum einen das Wort "Zeitmietvertrag" stehen und zum anderen müsste unter "Mietzeit" eine eindeutige Frist genannt werden.

    Das ist bei mir eindeutig nicht der Fall. Hier ist nur der Beginn des Mietverhältnisses notiert. Weiterhin wäre vielleicht wichtig zu wissen, dass bereits ICH außerhalb des Semesterendes, nämlich im Mai vor mittlerweile 7 Jahren, die Wohnung bezogen habe.

    Vielleicht beleuchtet das die Sache etwas klarer?

    Hallo zusammen,

    ich würde mich gerne vorab für euer nützliches Wissen und eure Hilfe bedanken. Folgender Sachverhalt: Ich möchte mein derzeitiges Mietverhältnis fristgerecht kündigen. Laut meinem Mietvertrag existiert im Rahmen der Kündigung jedoch eine besondere Vereinbarung, die besagt, dass die Kündigung jeweils nur (unter Einhaltung der 3 Monate Frist) zum Semsterende (also März/September) möglich sei. Das ganze begründet sich auf einem sogenannten "Konzept studentischen Wohnens". Faktisch liegt hier allerdings kein staatlich gefördertes Wohnheim vor. Der Appartment-Komplex wird zwar strategisch als "Studentenappartment" inseriert, allerdings handelt es sich um einen privat finanzierten Bau. Das Mietverhältnis besteht also zwischen mir und einem Ehepaar, dass die Wohnung käuflich erworben hat. Wenn ich also richtig gelesen habe, müsste ich bei fristgerechter Kündigung bis zum 3. August durchaus bis Ende Oktober aus dem Vertrag kommen, plus die Suche des Nachmieters ist damit auch nicht mehr meine Angelegenheit?

    Was ist nun aber mit Formulierungen wie:

    "Auf die hiervorn abweichenden gesetzlichen Kündigungsfristen verzichtet der Mieter und der Vermieter durch Gegenzeichnung der Vereinbarung ausdrücklich und nehmen den Verzicht gegenseitig an."

    Ist das rechtsgültig und ich muss nun wie von Vermieterseite angekündigt im schlimmsten Fall noch bis März nächsten Jahres für die gesamte Miete aufkommen? Hilfe? Irgendjemand?

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