Hallo ihr Lieben,
ich habe mich hier neu angemeldet und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Mein Freund und ich sind vor 3 Jahren in eine Mietswohnung gezogen. Leider waren wir beim Einzug sehr blauäugig und haben kein Übergabeprotokoll geschlossen.
Zu unserer Wohnung gehört auch ein Garten von rund 400 m2.
Der Garten wird mit keinem Wort im Mietvertrag erwähnt, aber mündlich wurde gesagt, dass dieser mit zur Wohnung gehört.
Der Garten war bei Einzug stark verwildert. Es würde sich vorher knapp 4 Jahre nicht drum gekümmert. Das Unkraut stand Meterhoch und die Pflanzen, wenn dann welche vorhanden waren, waren nicht mehr Sichtbar.
Wir haben dann angefangen den Garten so gut wie es eben geht aufzuräumen. Wir haben alten Bauschutt weggeräumt, den Kompost wieder repariert und so gut es geht versucht, gegen das Unkraut anzukommen.
Jetzt haben wir vor, Ende des Jahres endlich hier auszuziehen.
Nun meint der Vermieter, wir müssen ihm den Garten im Top Zustand hinterlassen, ansonsten würde er eine Firma beauftragen auf unsere Kosten.
Wie gesagt, wir versuchen wirklich mit aller Macht gegen Unkraut wie Diesteln, Brennnesseln etc. anzukommen. Aber es ist nicht möglich.
Hat man eine Ecke geschafft, ist die andere wieder komplett verwuchert.
Auch haben wir, als wir das Unkraut aus den Beeten entfernten, gesehen dass sich zum Teil abgestorbene Pflanzen darin befanden.
Also haben wir die mit raus gezogen. Die Beeten sahen dementsprechend leer aus, also haben wir neue Blumen gekauft.
Jetzt zu meiner Frage. Muss ich den Garten wirklich in einem super Zustand zurück geben? Darf ich meine Blumen nicht mitnehmen, nur weil wir seine alten vertrockneten Blumen herausgemacht haben? Wären wir zur Zahlung eines Gartenbauunternehmens wirklich verpflichtet?
Wir waren wirklich sehr blauäugig bzgl. des fehlendes Übergabeprotokolls, das wissen wir selber. Aber wir haben teilweise Fotos von der Wohnung und dem Garten wie es vorher aussah.
Auch genügend Zeugen, die Aussagen können, wie es dort wirklich ausgehen hat. Unter anderem andere Interessenten und Mitmieter des Objektes.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder vorab einen Rat erteilen.