Beiträge von ZackDiggen

    aja. Und das kannst Du wie beweisen?

    Indem ich eine Nebenkostenaufstellung verlange? Und sie dann keine Rechnungen für irgendeine Art von Holzkauf vorweisen kann? Außerdem den Schuppen, der voller Paletten steht?

    Weiß nicht, inwieweit Deine geistreichen Kommentare hier irgendwas zum Thema beitragen konnten. Hab an keiner Stelle erwähnt, daß ich der Hauptmieterin daraus irgendeinen Strick drehen wollte.

    Danke Fruggel für die ausführliche Antwort.

    Klar ja, meine vorherigen Vermieter haben das hingenommen, deshalb bin ich damit davongekommen. Davon gehe ich in diesem Fall allerdings wieder aus.

    Mich stört am fristgerechten kündigen ja ausschließlich der Oktober, den wir hier noch Miete für nichts und wieder nichts zahlen dürfen. Bei den Temparaturen wären wir nämlich in nem Zelt besser aufgehoben - das heizt sich wenigstens durch unsere Körperwärme auf.

    Das hat sie mir zu Beginn als wir uns noch "verstanden" haben, selbst erzählt.

    Es stünde also Aussage gegen Aussage und die Tatsache, daß ich das hier erwähnt hab, sollte ursprünglich dazu dienen die Heizsituation zu erklären. Denn wer mit Paletten heizt, kriegt natürlich bei gleicher Menge überhaupt nicht denselben Brennwert hin wie mit vernünftigem Brennholz. Wenn man aus Sparzwang dann die Mieter frieren läßt, ist das unzumutbar.

    Wie auch immer.

    Bzgl. Schimmel hab ich ja schon geschrieben, daß man die Wände nicht auskühlen lassen darf. Man kann soviel lüften wie man will, sofern die Wände kalt bleiben sammelt sich in der Wand trotzdem Feuchtigkeit, die letztendlich dem Schimmel einen guten Nährboden bietet. Ich dachte das wäre allgemein bekannt.

    Und aus meinen obigen Ausführungen geht ja hervor, daß wir kältetechnisch machtlos sind und nur lüften können.

    Bzgl. Temperatur der Mieterbund:

    "Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit.

    Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus."

    Wie ich schrieb, hatten wir im Winter teilweise unter 16°, und zwar nicht nur für zwei drei Stunden, sondern monatelang(!). Das ist unzumutbar und zehnmal für einen Säugling. Wenn man ein Haus vermietet, das nicht ordentlich warm gehalten werden kann, stünde sowieso die Frage im Raum ob die gesamte Vermietung rechtens ist.

    Und weiß ja nicht, wo Du wohnst und was Du so an Temperaturerfahrungen hast, aber 18° empfindet ein Mensch nicht als "warm". 18° kaltes Wasser nimmt man als kaltes Wasser wahr (nicht einmal lauwarm) und Raumtemperatur von 18° im Winter ist entsprechend auch "kühl" und das als Dauerzustand mag für Dich ok sein, für mich - wegen Frau und Kind - NICHT.

    Und die Lärmbelästigung ist JEDE Nacht außer von Sa auf So. Das es so derart laut ist, wußten wir nicht. Wie hoch sollte da die Mietminderung sein? Das wir kostenlos da wohnen dürfen? Selbst dann ist das unzumutbar.

    Aber es stimmt schon, ich muß da mit nem Anwalt reden, alles andere ist spekulativ.

    Danke vielmals für alle Antworten!

    P.S.: Fristgerecht kündigen ginge auch am 30. Juli noch oder? Und dann wäre die Frist Aug, Sep, Okt.? Also könnte man ab 1. Nov. raus sein oder?

    Wie bitte? Mir ist klar, wie lange eine ordnungsgemäße Kündigungsfrist dauert, aber durch die oben genannten Unzumutbarkeiten muß auch eine fristlose drin sein.

    Im Mietvertrag steht die Hauptmieterin. Und die wohnt UNTER uns. D.h. jegliche Kommunikation fand anfangs verbal, später in an die Tür geklebte Zettelform/unter der Tür durchgeschobene Zettel statt.

    Das mit den Heizkosten ist schwierig, da die Alte unten mit Paletten(!), die sie von Baustellen klaut(!!), heizt. D.h. sie hat keine Ausgaben, hat aber die Arbeit des Zerhackens.

    Es geht mir nur darum, ob eine fristlose Kündigung rechtens wäre. Egal wegen welchem der genannten Punkte, ob Schimmel, Lärm-, Geruchsbelästigung oder Kälte im Winter.

    Ein Grund genügt voll und ganz. Und so wie die sich im Winter mit dem Heizen aufgeführt hat wird sie es aller Voraussicht nach auch im folgenden Winter tun. Und wir sind da bei abgeschlossenem Heizraum machtlos (außer ich brecht die Türe auf).

    Und es geht da überhaupt nicht um mich oder meine Frau, sondern um einen kleinen Säugling, der nachts geweckt wird, der im Winter drinnen angezogen sein muß wie für einen Winterspaziergang und der Zigarettenqualm und Schimmel inhalieren muß!!!X(

    Werte Forengemeinde,

    ich habe eine Frage, die ich mir durch gewöhnliche Internetrecherche nicht ausreichend erklären konnte, deshalb bitte ich hier nun um Hilfe.

    Wir (meine Frau & unsere Tochter (< 1 Jahr)) leben zu dritt in einer Wohnung, die den kompletten 1. Stock des Hauses einnimmt. Der eigentliche Eigentümer kümmert sich überhaupt nicht mehr um das Haus, stattdessen macht das alles die Hauptmieterin (die wohnt direkt unter uns). Sie zahlt ihm die volle Miete, wir leben offiziell als Untermieter der Hauptmieterin im Haus.

    Ein bedeutendes Detail an dem Haus ist, daß im Keller mit Holz geheizt werden muß. Die Hauptmieterin will uns nicht erzählen wie das mit dem Heizen funktioniert (sie hat offenbar Angst, daß wir mit Kind "zuviel" heizen. Sie selbst heizt im Winter kaum, bei ihr ist es immer kalt) und hat nach wiederholter Beschwerde, daß unsere Wohnung zu kalt ist (16-18°, manchmal auch 20°) sogar den Heizraum abgesperrt, sodaß wir wirklich überhaupt nicht eigenmächtig heizen können.

    Nun ist es so, daß wir unter keinen Umständen noch einen Winter hier wohnen bleiben wollen und ich wissen möchte, ob bei alledem auch eine fristlose Kündigung rechtens wäre.

    Folgende Versäumnisse seitens des Eigentümers:

    - er kümmert sich um gar nichts

    - auf persönliche Anfrage reagiert er, in dem er uns erzählt, daß ihn das nicht kümmert und wir das der Hauptmieterin sagen sollen

    Versäumnisse der (bösartigen!) Hauptmieterin:

    - heizt nicht genug

    - Montag - Samstag nachts ab ca. 1 Uhr geht der wirklich laute Radiowecker an und da sie nicht leicht wach wird, läuft der teilweise 20 Minuten lang, gleichzeitig läutet das Telefon

    (die Hauptmieterin ist Zeitungsausträgerin und ihre Kollegen rufen nachts zusätzlich an, weil sie wissen, daß die Hauptmieterin nur sehr schwer aufsteht. Quasi als zusätzlicher Wecker)

    - Je nach Jahreszeit entweder im Treppenhaus oder über die Balkontür Gestank nach Kippen und Katzenfutter.

    - aufgrund ihres Heizverhaltens haben wir Schimmel im Bad und zwar ein richtig dickes Polster wie Moos. Ich hab sehr viel WG-Erfahrung von früher etc. ich weiß wie man Schimmel vermeidet, aber dazu gehört neben der Lüftung eben auch das regelmäßige Heizen, um zu verhindern, daß die Wände auskühlen.

    Dieses ist 1. durch die Hauptmieterin, die schlicht nicht genug heizt, nicht gegeben. 2. durch den Eigentümer, den die Undichtigkeit und schlechte Isolierung der Fenster nicht kümmert, konkret verursacht.

    - desweiteren riecht das Treppenhaus muffig und man sieht riesige Stockflecken, die laut Eigentümer angeblich früher mal Schimmel waren, aber seit dem Übermalen kein echter Schimmel mehr sind!:S


    Kurzum, das ganze ist RICHTIG scheiße und erst recht wegen meinem Kind will ich da keinesfalls länger als maximal bis zum Herbst wohnen bleiben.


    Ich habe in meiner WG-Karriere bereits zweimal aufgrund von Schimmel fristlos gekündigt, einmal hat den Vermieter die Beseitigung nicht gekümmert, das andere Mal habe ich den Vermieter tatsächlich nicht mal darauf hingewiesen, daß das überhaupt Schimmel ist.

    Da hier nun noch andere massive Unzumutbarkeiten vorhanden sind, bin ich eigentlich zuversichtlich.

    Eine Frage wäre, ob wir der Hauptmieterin eine Frist setzen müssen, dies zu beseitigen oder ob wir beizeiten einfach fristlos kündigen dürfen.

    Es ist nämlich auch so, daß wir vor dem Einzug wussten, daß sie nachts aufsteht zum arbeiten aber uns war NICHT klar, daß der Wecker so derart laut ist und auch so ewig lange weiterläuft, weil die Alte nicht aufwacht.

    Auch wussten wir vor dem Einzug, daß sich die Wohnung aufgrund alter Fenster nicht richtig aufheizen läßt, aber NICHT, daß die Hauptmieterin nicht richtig heizt und wir zeitweise bloß 16° und bestenfalls 20° haben. Auch hatten wir eine Woche lang (in der die Haupmieterin nicht daheim war) nach einem Temperatureinbruch im April weniger als 16° in der Wohnung und konnten nicht selbst heizen.

    Muffigkeit im Treppenhaus haben wir gesehen. Schimmel im Bad war nicht da (kann aber sein, daß der nur übermalt worden ist) .

    Achja, wir zahlen WARMmiete, d.h. wir können zu Recht verlangen, daß es WARM ist.


    Über jedwede Hilfe bin ich sehr dankbar!

    Beste Grüße

    Z.:)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!