Wenn du schreibst, dass deine Freundin aus dem Vertrag entlassen wird, dann bedeutet das gleichzeitig, dass es einen Änderungsvertrag gegeben haben muss, bei dem alle unterschrieben haben, deine Freundin, der Ex und der Vermieter.
Falls das soweit zutreffend sein sollte, dann bedeutet das, dass der Ex das Mietverhältnis allein fortführt. Er ist von diesem Zeitpunkt alleiniger Mieter. Das hat zur Folge, dass deine Ex einfach ausziehen kann. Es ist dann nicht erforderlich, dass gestrichen wird oder Mängel beseitigt werden, denn für all dies ist der Ex verantwortlich, da er wohnen bleibt.
Das betrifft insoweit jedoch nur das Außenverhältnis zum Vermieter hin. Im Innenverhältnis zwischen deiner Freundin und dem Ex kann sich etwas anderes ergeben. Beispielsweise möchte deine Ex die Kaution vom Ex bekommen. Und das sollte jetzt sofort geregelt werden. Wenn später der Ex auszieht ist das zu spät. Da wird die Freundin keine Kaution mehr sehen. Der Vermieter ist dann nicht mehr verpflichtet ihr etwas zu geben, weil sie dann nicht mehr Vertragspartner ist.
Die beiden sollten sich also gütlich einigen, denn andernfalls muss gerichtlich entschieden werden, und das ist schon allein wegen der Kosten unsinnig.
Okay das ist soweit schlüssig, danke. Ich glaube allerdings dass sie so verblieben sind, dass tatsächlich beide Parteien gekündigt haben mit einer dreimonatigen Frist und ihr Ex nun Nachmieter wird. Sprich es handelt sich nicht um eine Fortführung bzw. Ausscheidung (war eventuell falsch formuliert von mir, Entschuldigung), sondern um eine fristgerechte Kündigung beider Seiten, nur dass ein Vertragspartner der Nachmieter wird. Ändert das etwas an der Situation?
LG Seba