Beiträge von Nico567

    Sofern sich der Handlauf später bei Vertragsende wieder problemlos entfernen lässt ohne dass Beschädigungen bleiben, ist das nicht erforderlich.

    Man muss ja wahrscheinlich schon bohren und es ist ja das „allgemeine“ Treppenhaus.

    Darf man das da wirklich einfach machen?

    Um den Vermieter zu etwas zwingen zu können, muss ein Mangel vorliegen, also ein Defekt oder eine nicht vorhandene zugesicherte Eigenschaft. Das scheint hier offenbar nicht gegeben zu sein, denn der Handlauf ist vermutlich einfach nur eine Aussattung, die von Anfang an so vorhanden und vorgesehen ist.

    Es hindert euch aber ja niemand daran, selber einen zusätzlichen Handlauf anzubringen. Du hast ja geschrieben, dass dies möglich wäre.

    Ja wir werden mal beim Vermieter anfragen ob das okay wäre. Da müsste er ja wahrscheinlich schon zustimmen.

    Hallo und guten Tag

    Ich hoffe uns kann jemand helfen.

    Bei meiner Omi (sie wohnt im 1.stock) im Treppenhaus gibt es einen Handlauf (Treppe abwärts ca.15 Stufen) links.

    Dieser Handlauf geht aber nicht zu benutzen, weil die Treppe unten nach links geht und die Stufen dort so schmal sind, das man wenn man sich festhalten möchte praktisch keinen Platz hat für den Fuß hat.

    Wir hatten den Vermieter kontaktiert und gefragt ob es nicht möglich sei auf der anderen Seite einen Handlauf zu machen.

    Er sagt weil dort ja auch Glas ist wäre das nicht möglich. Da es kein Neubau ist wäre das damals so in Ordnung gewesen.

    Nun ist es passiert meine Omi ist genau dort unten die Treppe gefallen und hat sich einen Oberschenkel Hals Bruch zugezogen.

    Ich hatte mich schon damals erkundigt es ist schon möglich einen Handlauf anzubringen, wenn man den wollte.

    Sorry für die lange Story.

    Nun meine Frage muss der Vermieter einen Handlauf anbringen oder nicht ?

    Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe.

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