Beiträge von Josef A.

    Hallo zusammen.

    Ich habe Anfang des Jahres einen Menschen kennengelernt und wir sind relativ schnell eine Beziehung eingegangen. Bald erzählte mir diese Person, dass sie ihre Wohnung untervermieten wolle und ich war auf der Suche nach einer Wohnung. In der Folge sprachen wir oft und lange darüber, ein Vermieter- und Mieter-Verhältnis wahren zu können sollte es mit uns nicht funktionieren und diese Person stimmte zu, mich als Untermieter zu akzeptieren. Im April erzählte ich dann, das es weder eine weitere Beziehung noch eine Zukunft mit mir geben werde. Die Person ließ mich dennoch mit meinem Sohn zum 1. Juli einziehen. Jetzt schrieb sie plötzlich, dass sie nächstes Jahr Eigenbedarf anmelden wolle und dass ich dann ausziehen müsse.

    Ich glaube, das ist vorgeschoben und dass die Eltern nächstes Jahr garantiert nicht hier einziehen werden. Außerdem hat mich die Herrichtung der Wohnung einiges gekostet. Es liegt ein gültiger schriftlicher Mietvertrag vor. Meine sicher laienhafte Frage lautet nun, inwieweit diese Person einfach nur Eigenbedarf vorgeben darf, um den Mietvertrag zu kündigen und ob ich in dieser Situation irgendwelche Rechte haben, die meinen Staus als Mieter schützen.

    Freundliche Grüße.

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