Beiträge von Bokiwi

    Hallo Müller,
    die geforderte Gebuehr ist schon fragwuerdig. Sollten Sie einen Mietvertrag ueber eine Wohngemeinschaft WG haben umso schwerer ist die Forderung zu verstehen, desweiteren besteht auch keine Klausel im Mietvertrag darueber.
    Tipp. Es ist genau zu ueberpruefen wie die Kuendigungsklausel oder Mieterwechsel im Mietvertrag geregelt ist.
    Hier gegebenfalls Rechtsberatung in Bezug auf WG Mietvertrag einholen.
    Sollte es ein "normaler" Wohnmietvertrag sein, dann ist dieser mit einen dreimonatige Kuendigungfrist zu beenden. Einen Aufhebungsvertrag oder einen sog. fliegenden Mieterwechsel kann aber muss der Vermieter nicht zustimmen. Auch hier gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Fazit: WG Mietvertrag ist nicht immer gleich zusetzen mit einen "normalen" Mietvertrag. Da man von einen Wechsel der Mieter ausgehen kann. Mietvertrag genau ueberpruefen in Bezug auf Mieterkuendigung.
    Besonderheit besteht noch bei Studentenwohnungen.

    Hallo paimutan,
    wenn der Heizungsverbrauch im Oktober erfasst wird, dann ist bei Ihnen die Nachforderung vom Ex Vermieter zu verstehen. Denn der Erfassungszeitraum ist Oktober 2010 bis Oktober 2011. Die Aberechnungspflicht des Vermieters bis Ende September 2012. Auch bei einer Zwischenablesung!!! Die Kosten der Zwischenablesung ist vom Vermieter zu tragen. Wenn Ihr Vermieter eine Nachforderung stellt, so ist diese auch zu beweisen. Und mit der Heizkostenabrechnung besteht in der Regel die Moeglichkeit den Verbrauch zu kontrollieren. (Es ist nicht zu erkennen ob die Zwischenablesung statt fand!?) Tipp. Kontrollieren Sie doch mal Ihr Wohnungsabnahmeprotokoll auf die damals festgestellten Verbrauchstand der Heizung.
    Nicht zu vergessen das Oktober bis Dezember Wintermonate sind, selbst hier koennen Sie beim Wetterdienst die Vergangenheitswert abfragen.

    Das eingentliche Problem fuer den Vermieter. Wenn kein schriftlicher Hinweis darauf besteht, dass noch die Heizkosten aus den Ihnen geschilderten Zeitraum gegebenfalls noch zu begleichen sind, kann es schwer werden fuer den Vermieter.
    Es besteht kein Mietvertrag mehr und somit auch keine vertragliche Verpflichtung bzw. worauf sich der Ex Vermieter berufen kann. Es liegt an Ihnen ob Sie die muendliche Abprache einhalten und ob der geforderte Betrag vom Ex Vermieter berechtigt ist.

    Hallo Sammy23,
    ohne weiter auf die ganze Problematik einzugehen moechte ich Ihnen zu einen Punkt "...6 Tage nachtraeglich Miete kassieren ..." einen Information mitteilen.
    Es besteht hier die Moeglichkeit das Ihr Ex Vermieter auf eine sog. Nutzungsentschaedigung zurueck greift. Diese entsteht dann, wenn man eine Wohnung nutzt ohne Mieter dieser Wohnung zu sein. Paragraf 546a BGB
    Sollten Sie aber nicht mehr in der Wohnung gewohnt haben (da keine Moebel mehr vorhanden waren und die Kuendigung zum 31.7. erfolgte) dann kann es schwer werden fuer den Ex Vermieter den Geldbetrag zu verlangen.

    Tipp. Zeugen, Beweismaterial (Fotos, Schriftstuecke etc.) aufbewahren und den Ex Vermieter schriftlich mit Nachweis um Stellungnahme bitten gegebenfalls die unberechtigten eingehaltenden Geldbetraege wieder zurueck zuerstatten.
    Tipp. Sie haben die Moeglichkeit ueber das Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Am besten dort mal nachfragen.

    Hallo MelanieMel,
    die ganze Problematik bedarf schon einen rechtliche Beratung. Diese ist in der Regel nur von einen Rechtsanwalt zu bekommen. Sie haben die Moeglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung ueber das Amtgericht yu erhalten. Am besten dort mal nachfragen.
    Desweiteren ist sind die Angaben Ihrer Kalenderdaten ein wenig seltsam, so das man jetzt er "aktiv" wird. Ungeachtet dessen versuche ich Ihnen zu helfen.
    Zu Frage
    1) Ob er das Recht hat, kann ich nicht beantworten. Wenn das Mietverhaeltnis nicht mehr besteht, so ist es auch nicht nachvollziehbar mit welchen Grund die Miete von Vermieter eingezogen worden ist. Tipp: Den Vermieter schriftlich mit Nachweis dazu Auffordern die Miete von Mai zurueck zu erstatten. (Bei Lastschriftverfahren 6 Wochen Zeit!!!). Und am besten das Amt ueber diese Vorgehen informieren.
    2) Bei einer offen stehenden Miete kann nach Mietvertragsende gegebenfalls durch die Kaution gedeckt werden.
    3) Hier zu antworten ist schwer, denn es fehlen noch weitere Angaben wie Mietvertrag Regelung, Mietdauer, Zustand der Wohnung/Waende etc.
    4) Die Abrechnung der Beko und Heizung koennen Sie und sollte ersteinmal auf Ihre Richtigkeit ueberprueft werden. Die Merkwuerdigkeit auch genau ueberpruefen und das am besten durch die Aufklaerung von offenen Fragen an den Vermieter.

    Hallo tuxfan283,
    Buergschaft oder Zweitmieter sind nur Sicherheitsgedanken vom Vermieter.
    Die Buergschaft ist fuer Sie zum Vorteil das die "vertraute" Person fuer den Buergschaftsvertrag mit haftet. Weitere Vorteil, das Sie alleiniger Mieter der Wohnung sind und spaeter event. eine weitere Person (Freundin) mit in der Wohnung aufnehmen koennten. Nachteil eventuell, der Vermieter spielt hier nicht mit.
    Zweitmieter fuer Sie zum Nachteil, das die Wohnung schon mit zwei Personen belegt ist (auf dem Papier) dadurch weitere Aufnahme einer echten Person event. schwieriger.
    Bei erforderlichen Zustimmungen wie Mieterhoehung, Maengelanzeige, Kuendigung etc. ist in der Regel eine Unterschrift vom Zweitmieter erforderlich.
    Vorteil fuer Sie, wenn Sie die Miete nicht zahlen haftet automatisch der Zweitmieter (auch umgekehrt / Gesamtschuldnerisch )
    Vorteil, wenn Vermieter bei form- fristgerechten Schreiben an Sie nur Ihren Namen und nicht des Zweitmieter erwaehnt kann ein Vorteil fuer Sie sein.
    Nachteil, Zweitmieter moechte mit in Ihrer (und seine) Mietwohnung einziehen. Zugang zur Wohnung durch Zweitmieter ist moeglich. Betriebskosten (je nach Verteilerschluessel) in der Regel durch zwei Personen hoeher. Nachteil eventuell bei Antrag von Sozialleistungen. (Wohnung zu gross, Doppelter Haushalt)

    Hallo Crazyangeltm,
    Kleiner Tipp.
    Eine E-mail nicht zu beantworten ist nicht problematisch. Keine Antwort - keine Kenntnis.
    Einen Brief per Einwurf oder Einschreibenbestaetigung umso mehr.

    Ihr Mietverhaeltnis besteht nicht mehr, so ist in der Regel auch keine Verpflichtung (berechtigt oder unberechtig) mehr zwischen den alten Vermieter und Mieter. Die Grundlage zur Abrechnung durch den nicht mehr vorhandenen Mietvertag fehlt.
    Wie moechte der Vermieter hier von sein Recht gebrauch machen? Kein Vertrag - keine Verpflichtung.
    Tipp. Wenn Sie die Kuendigung ueber das ehm. Mietverhaeltnis haben, dann kann das gut fuer Sie sein.
    Wenn Sie keinerlei Zustimmung (schriftlich, muendlich) zur Zahlung irgendwelcher Betraege erteilt haben umso besser.

    Hallo Katharina3,
    laut Ihrer Darstellung sind hier mehrere "Baustellen". Ich versuche Ihnen in den einzelnen Punkten Tipp und Infos mitzuteilen.

    Mietverhaeltnis laenger als 5 Jahre > Kuendigungsfrist (ordentliche) 6 Monate fuer den Vermieter.

    Neuer Vermieter > Hier ist zu beachten, das ein Vermieter nicht automatisch Eigentuemer ist. Eigentuemer ist der im Grundbuch steht (aber auch erst dann) Besondere Bedeutung bei Eigenbedarfkuendigung (Eigenbedarf ist fuer Eigentuermer gedacht)

    Kuendigung wegen Eigenbedarf > erfordert eine praezise Einhaltung von Form und Frist sowei ein nachvollziehbarer Kuendigungsgrund!

    Mieterhoehung (ortuebliche) > erfordert eine Zustimmung vom Mieter! Stimmt dieser nicht zu, dann besteht ein Sonderkuendigungsrecht fuer den Mieter und eine Klagemoeglichkeit zur Zustimmung vom Vermieter. Auch hier gilt praezise Form und Fristeinhaltung des Mieterhoehungsschreiben, sonst ist diese nicht gueltig und die Mieterhoehung verschiebt sich. (Hier Vermieter nicht darauf hinweisen, das die Zeitverschiebung fuer Sie zum Vorteil sein kann)

    Kaution > Ihr ehm. Vermieter hatte laut Mietvertragsvereinbarung die Kaution erhalten. Wenn Sie die Weiterleitung der Kaution zu den neuen Vermieter nicht zustimmen, muss sich der neue Vermieter etwas einfallen lassen. Die Kaution geht aber nicht verloren (ehm. Vermieter haftet dafuer). Bei Insolvent aber besten sicher gehen, dass Sie noch Zugriff zu Ihrer Kaution haben. Auszahlen lassen neu anlegen mit Bankbuergschaft etc.

    Fazit: Es sieht nach eine "hauruck" Aktion von Seiten Ihren neuen Vermieter aus. Durch die gesetzl. Form- und Fristeinhaltungen bei Kuendigung durch Vermieter und ortuebliche Mieterhoehungen besteht die Moeglichkeit das die Wuensche des Vermieters nicht so schnell (wenn ueberhaupt) erfuellt werden. Jeder Form und Fristenfehler und ins besondere der mangelde Kuendigungsgrund kann fuer Sie zum Vorteil werden.
    Tipp: Genaue Erkundigung der Form und Fristeregelungen und den Vermieter auf seine Fehler nicht hinweisen. Gegebenfalls Mieterschutzbund oder Fachanwalt.

    Hallo Maustigga,
    es besteht in der Regel die Moeglichkeit (in Ihren Fall) einer fristlosen Kuendigung. Wenn das Vertragsverhaeltnis zwischen den Vermieter und Mieter (Sie als Mieter/in) so gestoert ist, dass eine Fortsetzung unmoeglich erscheint. Siehe aus Paragraf 569 BGB.
    Alternativ ist ein Aufhebungsvertrag mit kuerzeren Kuendigungszeiten zwischen Ihnen und den Vermieter moeglich.
    Info: Sie sind der Anzeigepflicht beim Vermieter nachgekommen und nun sollte der Vermieter fuer die Herstellung des Hausfriedens sorgen.
    Eine Schluesseluebergabe ist in der Regel die letzte Aktion zwischen den Mieter und Vermieter die am Ende eines gekuendigtes Mietverhaeltnis steht.
    Wenn ein Mieter nicht freiwillig auszieht, steht in der Regel ein langer Weg via Gericht vor.
    Sie haben auch das Recht sich gegen Belaestigungen, Gewalt etc. zu wehren.

    Hallo MieterinLisa,

    hier sind anscheinend zwei Probleme vorhanden.
    1. die unklare Betriebskostenabrechnung
    2. die lange Verschmutzung des Hausflur aufgrund von Renovierungsabeiten.

    Zu 1. eine genaue Aufschluesselung der erfogten Reinigung ist nicht unbedingt erforderlich sowohl muss der Vermieter die Wirtschaftlichkeit einhalten und der Hausflur sollte sauber sein. Bsp. fuer Unwirtschaftlichkeit > taegliche Reinigung.

    ... alles in Rechung stellen ..., dass ist nicht so einfach, da es immer auf Mietvertragsvereinbarung und Betriebskostenvereinbarung ankommt.

    Zu 2. Hier kann es schon etwas schwieriger werden. Denn die Dauerverschmutzung haette beim Vermieter schriftlich mit Nachweis angezeigt werden sollen. So waere dann die Moeglichkeit fuer den Vermieter gewesen Abhilfe zu schaffen. Dazu kommt dann bei nicht Taetigkeit des Vermieters die Moeglichkeit auf die Beko Abrechnung > Hausreinigung < Bezug zu nehmen und um Stellungnahme bitten zu koennen.

    Tipp. Versuchen Sie nachzuweisen (Zeugen), dass die Verschmutzung extrem war und Sie deshalb mit der Abrechnung fuer > Hausreinigung < unzufrienden sind bzw. diese als nicht berechtigt ansehen. Wiedersprechen Sie auch die Betriebskostenabrechnung. Am besten schriftlich mit Nachweis

    Hallo ScoobySnacks,
    da Sie ... mind. 4 Jahre ... erwaehnt haben, bietet sich ein unbefristeter Mietvertag mit Kuendigungsausschluss von max. 4 Jahren an.
    Falls es spaeter wird, Kuendigung wegen Eigenbedarf. (Koennte schwierig werden, da Sie schon bei Beginn der Vermietung die Absicht haben in das Haus zurueck zu kehren)
    Oder ein unbefristeter Mietvertrag ohne Kuendigungsausschluss. Dann zeitlich variable und die Kuendigung wegen Eigenbedarf. (Koennte schwierig werden, da Sie schon bei Beginn der Vermietung die Absicht haben in das Haus zurueck zu kehren).

    Qualifizierter Zeitmietvertrag ist bei genauer Zeitplannung handfest und die Mietvertragsbeendigung wegen Eigenbedarf in der Regel ohne Probleme moeglich. Die genaue Form des qualifiyzierten Mietvertrag ist einzuhalten.

    Tipp zu den Sonderkuendigungsrechte fuer den Vermieter bei vereinbarten Kuendigungsausschluss oder befristeten Mietvertrag.
    > Mietaufhebungsvertrag (da sollten sich in Ihren Fall die Parteien aber gut kennen, damit das auch nach 4 Jahren noch Gueltigkeit hat)

    Sehr risikohaft aber bei individual Klauseln kann vieles vereinbart werden. Wenn sich die Parteien daran halten gilt "wo kein Klaeger da kein Richter".

    Hallo altok,
    ein paar Infos, wenn die Eigenbedarfskuendigung erwaehnt wird.
    Zu Unterscheiden ist erstmal die Art der Wohnung die bei Erwerb eine bedeutende Rolle einnimmt.
    War die Wohnung vor dem Kauf eine Eigentumswohnung und hat der jetzige Mieter einen Mietvertag mit den besonderen Hinweis, das es sich um eine ETW handelt?
    Falls ja, dann ist die Eigenbedarf Kuendigung moeglich.
    Falls nein, da heisst es ist den Erwerb der Wohnung eine Mietwohnung umgewandelt worden in eine ETW und der Mieter hat einen Mietvertrag ohne die besonderen Hinweis ETW Mietvertrag. Dann ist die Eigenbedarfkuendigung
    an eine Sperrfrist gebunden. Mind. 3 Jahre und je nach Wohnbedarf kann diese auch laenger ausfallen.

    Sind Sie schon Eigentuermerin laut Grundbuch?
    Falls nein, so sind Sie auch noch kein Vermieter und habe nicht die Moeglichkeit den Mieter zu kuendigen.
    Falls ja, und ETW dann Eigenbedarfkuendigung moeglich.

    Sie sind Eiguentuemerin und haben ein berechtigtes Interesse an Ihre ETW, dann muss der berechtigte Grund "Handfest" und Nachvollziehbar sein.
    (Familienplannung koennte auch guter Grund sein)

    Kuendigungsfristen bei Mietvertraegen (auch ETW) mehr als 8 Jahre dann 9 Monate fuer den Vermieter.

    Die Kuendigung muss formell und zeitlich korrekt sein, sonst ist diese nicht rechtens und die Kuendigung nicht wirksam.

    Sollten Sie mehrere ETWs im gleichen Objekt haben, so ist die Anbietspflicht zu beachten.

    Zieht der Mieter nach Ablauf der Kuendigungszeit nicht von alleine aus, dann kann eine gerichtlicher Raeumungstitel von Bedeutung sein.

    Hallo lenileni87,

    wenn Sie die Wohnung vormals schon angeschaut haben, besteht aber auch die Moeglichkeit die Wohnung noch einmal mit den Vermieter gemeinsam zu besichtigen. Dabei wird dann ein Uebergabeprotokoll erstellt. Auf dieses Protokoll koennen dann alle vorhanden Maengel aufgelistet werden. Und wichtig hierbei ist, dass der Vermieter ein Beseitigung der Maengel bis zu einen bestimmten Zeitpunkt beseitigt. Dabei ist zu beachten, dass dies schriftlich festgehalten und vom Vermieter unterschrieben wird. Zeugen und Beweismaterial (Fotos) koennen sehr hilfreich sein.

    Wenn Sie ein Vertrag schon beenden, bevor er ueberhaupt angefangen hat, sollte doch ersteinmal auf "vernuenftiger" Art versucht werden den Vertrag aufheben zu lassen. Es koennen viele Gruende fuer eine Entscheidungsaederung geben.
    Erst dann, wenn der Vermieter sich querstellt ist ueber die Hinzunahme eines Rechtsanwalt nachzudenken.

    Tipp: Ihr Schreiben, was Sie den Vermieter aufsetzen moechten, ist noch keine Garantie auf Erfog. Da es problematisch sein kann, einen "Rechtsanwalt" zu erwaehnen den es gar nicht gibt.
    Tipp: Auch Vermieter haben die Moeglichkeit Rechtsanwaelte zu beauftragen.
    Versuche Sie auf sachliche und kooperative Art und Weise das Problem zu loesen.

    Hallo Melchen,

    nur im Bezug auf das Mietrecht soll sich mein Beitrag beziehen und nicht auf die persönlichen Situation zwischen Ihren Bruder und den Untermieter.

    Untermietverträge können auch mündlich zustande kommen. Wenn das Untermietverhältnis vom Hauptmieter gekündigt werden soll, so sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Der Hauptmieter hat die Kündigung zu begründen und der Zugang zum Untermieter sollte nachweisbar sein.

    Ist die Wohnung möbiliert an den Untervermieter vermietet worden, dann spätestens zum 15. eines Monats. Und das Mietverhältnis ist am Ende des Monats beendet.

    Eine Kündigung ohne berechtigten Interesse 6 Monate (da es gleich gestellt werden kann, wie ein Mietverhältnis in einer Einliegerwohnung)

    Wohnung ohne Möbel vermietet, dann könnte ein berechtigtes Interesse (BGB 573) in Fragen kommen. Kündigungszeit hier 3 Monate

    Wenn schon mehrmals die komplette Miete nicht, nicht vollständigt zum vereinbarten Termin gezahlt wurde. Fristlose Kündigung eventuell möglich.

    Leider sind keine genauen Angaben zu den Mietzahlungsproblem erläutert worden. Daher ist eine ausführliche Schilderung der event. Möglichkeiten nicht so ohne weiteres möglich.

    Fazit: Ein Untermietvertrag ist so zu kündigen wie ein "normaler" Mietvertrag. Zu unterscheiden ist halt ob die Wohnung möbiliert den Untermieter zu Verfügung gestellt wurde und ob mit oder ohne berechtigtes Interesse gekündigt wird.

    Hallo Jenni88,
    wenn Sie nichts schriftlich bestätigt haben, dass dieser Mangel Ihnen bei Einzug bekannt war oder desgleichen, ist eventuell eine andere Möglichkeit gegeben. Warten Sie ein wenig, dann machen Sie eine sog. Anzeigepflicht. Schriftlich mit Nachweis und bitten um Mangelbeseitigung. Reaktion abwarten und gegebenfalls erneut anschreiben mit Fristsetzung. ( Alle weitere Maßnahmen sind unter den Kostenaufwand abzuwägen )
    Da ein defekter Wasserhahn unter den Bereich Instandsetzung - Instandhaltung fallen kann, ist es Vermieters Pflicht diesen Mangel zu beseitigen.
    Tipp: Schauen Sie im Mietvertrag nach, ob Sie an sog. Kleinreparturen beteiligt sind. ( ist legetim ! ) Falls ja, abwägen ob nicht lieber selbst den Wasserhahn instand setzen.

    Hallo JeromeHB,
    als Ergänzung eventuell noch .... es wurden von Seiten des stellvertretenden Herr XXX ( Hausmeister ) am Tag der Einlagerung keine Mängel an der Einbauküche festgestellt. Desweiteren hat jeden Partei XX Fotos ( nachtürlich welche haben ) von der Einbauküche, die am Tag der Einlagerung erstellt wurden. Die Verantwortung und Haftung für auftretenden Schäden, Diebstahl und Verschlechterung ( Achtung Feuchtigkeit !) der Einbauküche gehen von den Tag der Einlagerung auf die Vermieterin XX über.
    Sogleich erhalten wir Mieter XX die Erlaubnis vom der Vermieterin XX den Einbau unserer eigenen Küche in die an uns vermietende Wohnung.
    Am besten wäre eine zusätzliche Unterschrift von der Vermieterin oder schriftliche Bevollmächtigung die der Hausmeiter von der Vermieterin erhalten hat.

    Tipp. Eventuell Mietvertrag kontrollieren ob nicht etwa ein "Zuschuss" zur Grundmiete wegen der Einbauküche erhoben wurde. Kann dann event. aus der Miete mit Absprache der Vermieterin herausgerechnet werden. Auch hier schriftlich die Neuansetzung der Miete von der Vermieterin geben lassen.

    Hallo Ina 70,
    Sie haben die Möglichkeit in die Abrechnung einzusehen. Entweder beim Vermieter oder sich Kopien ( gegen Gebühr ) zustellen zu lassen. Wenn dann immer noch Unklarheit besteht, dann den Vermieter schriftlich die Frage stellen und um Stellungsnahmen erbeten. Der örtliche Wasserversorger ( Stadtwerke etc. ) kann eventuell Auskunft darüber erteilen was darunter zu verstehen ist.
    Tipp: Widersprechen Sie die Abrechung schriftlich mit Nachweis und falls Sie Nachzahlen müssen dann unter Vorbehalt.

    Hallo Nonvoter,
    wenn die Position Gartenpflege in Ihren Mietvertrag unter den Betriebskosten aufgeführt ist, spricht in der Regel dagegen ersteinmal nicht viel. Dieses sogenannte Rotationverfahren innerhalb einer Betriebskostenabrechnung ist schwer nachvollziehbar. Da die Wirtschaftseinheit ( Objektanlage ) gleichermaßen in Bezug auf die Betriebskosten Gartenpflege betroffen ist, sollte auch jeder Mieter der davon betroffen ist, diese Kosten seinen Anteil nach bezahlen. Und wenn die Kosten auch noch so gering sind, ist das sogar gut zu bewerten.

    Hallo klsko,
    aus welchen Grund auch immer Sie Ihre Pflicht als Mieter nicht nachkommen können, hat der Vermieter auch andere Möglichkeiten ein Mietverhältnis zu beenden. Z.Bsp. bei so einer sog. schuldhafter Vertragsverletzung durch den Mieter. Da Sie folgdendes erwähnten "Nebenkostenrückständen" kann es so verstanden werden, dass schon mehrere Nebenkostenbeträge nicht bezahlt wurden. Und das kann eventuell als nicht unerheblich gelten und die Folge daraus kann eine "normale" Kündigung von Seiten den Vermieters sein. Siehe auch § 573 BGB.
    Und die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach erfolgloser Abmahnung bestehe eventuell auch, wenn eine mangeldende Zahlungsmoral beim Mieter besteht. Auch hier richtet sich der Fokus aus die "Nebenkostenrückständen"

    Tipp: Wohnungsmängel, Vereinbarungen usw. zur eigenen Sicherheit immer schriftlich dem Vermieter mitteilen und eine schriftliche Stellungnahme vom Vermieter verlangen. Dies kann viele Unklarheiten aus den Weg räumen und Streß ersparen.

    Hallo Sequel,
    Selbstentscheidung ueber Eigentum bedeutet in diesen Fall, dass der Sohn der Eigentuemerin - Vermieterin hier selbst ueber die Nutzung des Eigentum entscheiden kann. Ob er jetzt dort einzieht oder leerstehen laesst usw. sind alles freie Entscheidungen des "Eigentuemers"
    Sohn ist "Eigentuemer" da Eigenbedarfkuendigung von Seiten des Eigentuemers erlaubt ist. Dabei genuegt es schon wenn man wie in in Fall "Sohn" ist.

    Hallo DeeroxX,
    zum Thema Kuendigungsgrund wurde hier schon geschrieben. Nur eine weitere Information darueber das Sie von sich aus nichts weiter unternehmen brauchen ausser sich wie ein "guter" Mieter zu verhalten. Mietzins puenktlich und vollstaendig zu bezahlen. Keine Beleidigungen gegenueber der Vermieterin und deren "Herrn". Keine Moeglichkeiten bieten fuer einen Kuendigungsgrund. Ihre Vermietrin ist in der Regel noch die Ansprechpartnerin in Bezug auf das Mietverhaeltnis solange es keine schriftliche Information darueber besteht das der "Herr" nun Ihr Vermieter ist. Oder gegebenfalls der "Herr" ist nun der Ehemann der Vermieterin.
    Tipp: Sollte von Seiten des "Herrn" oder der Vermieterin Beleidigungen, Handgreiflichkeiten usw. erfolgen muessen Sie sich das nicht gefallen lassen und koenne dagegen angehen ( Anzeige ). Sollte sogar versucht werden Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen kann hier die Polizei event. helfen wegen Hausfriedensbruch.
    So einfach kann ein Vermieter ein Mieter nicht aus der Wohnung bekommen.
    Mieterschutzverein koennte hier eine Ueberlegung sein.

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