Beiträge von Bokiwi

    Hallo Ruplatt,
    gemaess des Zeitraum handelt es sich noch um einen alten Zeitmietvertrag ( Auslaufmodell ) was nach "alten Mietrecht" behandelt wurde oder auch noch wird.
    Da der Grund der Befristung bei Abschluss des Vertrag mitgeteilt wurde, ist es deshalb ein sog. "Qualifizierter Mietvertrag". Das hat zur Folge, das der Mieter am Ende der Mietzeit auf jedenfall ausziehen musste. Da aber von den "Eigenbedarf" kein Gebrauch gemacht wurde entsteht dadurch eine neue Situation. Mieter wohnt weiter in der Wohnung und zahlt die Miete, der Vermieter nimmt den Mietzins an. Damit ist ein "neues" Mietverhaeltnis ( unbefristeter Mietvertrag ) entstanden.
    Und der Zeitmietvertrag nicht mehr gueltig. Wohl aber der "neue" Mietvertrag, da er ja nicht gekuendigt wurde. Der neue Eigentuemer hat in der Regel mit den Erwerb der Mietwohnung auch die Rechten und Pflichten des Vormieters uebernommen.
    Fuer die Kuendigung des Stellplatz besteht eventuell auch die Moeglichkeit einer "Untervermietung" mit Einverstaendnis des Vermieters.

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    Hallo Ronny 2011,
    wie "Berny" schon erwaehnt hat, im Mietvertrag mal nachschauen. Allg. gilt fuer Wartungskosten. Die reinen Wartungskosten fuer Betriebskostenpositionen sollten exakt im Mietvertrag erwaehnt werden. Z.B. Kosten fuer die Wartung von Etagenheizungen usw.
    Am besten auch in die Abrechnung fuer die Wartungsarbeiten schauen und bei Unklarheit sollte der Vermieter Ihnen das erklaeren koennen. Hier besteht auch die Moeglichkeit zu erkennen ob Reparaturkosten unter Wartungsarbeiten gemischt wurden. Denn diese sind in der Regel nicht auf den Mieter umlegbar.

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    Hallo Bella B,
    es ist nicht so eindeutig wo die Problematik liegt. Ist es die Kuendigung oder ist die Makler Provision, ist es eine Mietwohnung oder ein Einfamilienhaus ?
    Ein paar Tipps moechte ich Ihnen mitteilen.
    Es gibt ein gesetzl. Vorkaufrecht zur Begruendung von Wohnungseigentum.
    ( siehe auch Paragraf 577 BGB ).

    Wenn alles Rechtens ist mit der Kuendigung, dann darf die Wohnung zu ortueblichen Besucherzeiten vom Vermieter und oder Kaeufer betreten werden. Die Ankuendigung der Besichtigung erfolgt in der Regel min. 24 Std. vorher. Sollten Sie verhindert sein, dann ist es ueblich das die Schluessel an eine Vertrauensperson oder auch den Vermieter ausgehaendigt werden.

    Das ist die entscheidene Frage "... schriftlich mit das er das haus verkaufen möchte (zwecks vorverkaufsrecht) gilt den da jetz überhaubt die kündigung zwecks eigenbedarf???? "
    Wenn Sie noch interesse haben in der Wohnung weiter zu wohnen, dann es ist vielleicht angebracht alle schriflichen Beweise ueber diesen Vorgang einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Das ist schon sehr fragwuerdigt: Erst Verkauf dann Eigenbedarf !!!!

    Tipps zur Makler Provision. Wo viele Anbieter > da viel Konkurrenz > da viele Moeglichkeiten.

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    Hallo Nats 199010,
    was Sie dort schildern beinhaltet mehr als nur eine mietrechtliche Frage. Tipp von mir. Versuchen Sie ersteinmal Ihren neuen Mitbewohner ohne Vorbehalt kennenzulernen. Dann kann es passieren das Ihre "grossen" Aengste unbegruendet sind. Sie wohnen in einer WG, da ist der Austausch von Mitbewohner nicht ungewoehnlich. Ungewoehnlich ist schon die Art und Weise von Ihrer Vermieterin. Sie sollen bleiben, wegen der Kuendigungsfrist ( und eventuell der Mietezahlung ) halte ich schon fuer sehr interessant weil die Wohnung eine 2er WG ist. Da Sie einen Anwalt Termin haben, kann da bestimmt genauer geschildert werden wie Sie gegen die Art und Weise vorgehen koennen. Moeglich ist event. auch eine fristlose Kuendigung von Ihrer Seite aus oder der Einbau eines Schloss an / in Ihrer Zimmertuer, wenn Sie wohnen bleiben muessen bzw. wollen.

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    Hallo mulluku,
    in der Regel ist bei einer "normalen Abnutzung" die Wahrscheinlickeit sehr gering das dabei eine Fliese so beschaedigt wird, das Sie repariert werden muss. Wenn aber durch ein z.B.ein fallenden Gegenstand die Fliese beschaedigt wurde, ist es schwer von "normalen Abnutzung" zu sprechen.
    Da gilt die allgemeine Regel: Wenn Sie einen Schaden anrichten, sind Sie dafuer verantwortlich den Schaden zu beheben. Dabei muss aber nicht unbedingt z.B. die ganze Tuer erneuert werden, sondern es sollte auch ausreichen wenn nur die Beschaedigung ordnungsgemaess repariert wird.

    Gebrauchsspuren sind Abnutzungspuren, die durch den taeglichen "Zugriff" ausgesetzt sind und werden diese dabei nicht beschaedigt dann sind diese in der Regel auch nicht zu bezahlen bzw. zu ersetzen.

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    Hallo looki1234,
    eine genaue Stellungsnahme zu einer "halben Wohnung" ist nicht einfach. Deshalb unter Vorbehalt, da mir die Mietrechtlage fuer halbe Wohnungen nicht bekannt ist. Wenn Sie einen gueltigen Mietvertrag haben, gelten Sie als Mieter. Wenn der Vermieter Sie ordentlich kuendigen moechte, benoetigt er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnis. Dieses Interesse muss in der Kuendigung angegeben werden.
    Dazu sind dann noch die Kuendigungsfristen, die der Vermieter einhalten muss, zu beachten. Bis zu 5 Jahre ( Mietverhaeltnis mit Ihnen ) = 3 Monate, bis zu 8 Jahre = 6 Monate, mehr als 8 Jahre = 9 Monate.

    Es ist in diesen Fall bestimmt besser einen fachkundigen Rechtsanwalt zu fragen, da es sich um eine halbe Wohnung handelt.

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    Hallo kjbskbbla,
    mit den Mietvertrag ist es wie mit jeden anderen Vertrag. Ein Vertrag kommt durch zwei uebereinstimmende Willenserklaerung zustande. Da Ihr Mietvertrag zu Ihnen "unterwegs" ist, kann damit gerechnet werden, dass Ihnen die Mietbedingungen event. durch den Makler "angetragen" wurden.

    Eine nicht ganz einfache Sache, da auch der Makler bestimmt auch sehr stark daran interessiert ist, das der Mietvertrag "besteht".
    Vielleicht sollten Sie mit diesen "Problem" einen Rechtsanwalt fragen, denn es schwer vorstellbar das der Vermieter und der Makler das so "dulden" werden oder einfach Vermieter und Makler darueber informieren das Sie sich anders entschieden haben und gemeinsam eine Loesung suchen sollten.

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    Hallo Fee,
    wenn die Kuendigung von Ihren Vermieter ordnungsgemaess durchgefuehrt und "berechtigt" ist, dann besteht eine sog. Anbietspflicht vom Vermieter. Das bedeutet, das er den Mieter den er wegen Eigenbedarf gekuendigt hat in DERSELBEN WOHNANLAGE eine freie Wohnung anbieten muss. Unter der Voraussetzung das fuer die ( angebotende ) Wohnung eine Vermietungsabsicht besteht. Kommt er diese Pflicht nicht nach, dann kann die Kuendigung eventuell wegen Rechtsmissbrauch unwirksam sein.
    Und die Anbietspflicht der Vermieters ist mit den Ende der Kuendigungsfrist ebenso beendet.

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    Hallo studentin85,
    wenn das Ihre erste Bekoabrechnung ist, dann besteht die Vermutung das Sie zu geringe Beko Vorauszahlungen bezahlt haben. Im Regelfall ist eine Nachzahlung legitim. Auf Ihre einzelnen "Darstellungen" zu antworten ist schwer, da hilft am besten ersteinmal die Nachfrage beim Vermieter auf das "Wieso" und "Warum".
    In Bezug auf den Umlageschluessel kann ein Blick in den Mietvertrag hiflreich sein.

    Tipp: Sie haben das Recht auf Einsicht in die einzelnen Rechnungen. Entweder direkt beim Vermieter oder auf Kopien ( kostenpflichtig ).

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    Hallo flitzi2202,
    Sie koennen versuchen die Heizkostenabrechnung direkt von Ihren Vormieter zu bekommen oder vom Nachbar soweit Vergleiche moeglich sind. Und sollte sich Ihre Vermutung herausstellen, dann kann eventuell ein "Vorsatz" vorliegen. Weitere Info ueber die Folgen kann Ihnen bestimmt ein Rechtsanwalt besser helfen.

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    Hallo Nessaja86,
    Tipp. Ihr Vermieter muss die Beko Abrechnung so erstellen, das Sie nachvollziehen koennen warum die "Kosten" entstanden sind ! Daher eventuell nocheinmal schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen. Sollte keine Reaktion kommen waere somit der naechste Schritt faellig. Aber ersteinmal Preisanfrage wie "Berny" erwaehnt hat durchfuehren.

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    Hallo Cerox,
    Ihre Darstellung macht deutlich das Handlungsbedarf erfolgen sollte, in diesen Fall event. auch notwendig um schlimmeres ( Vermehrung ) entgegenzuwirken.
    Da Sie Ihren Vermieter per E - mail informiert haben, ist abzuwarten ob Ihr Vermieter darauf reagiert. Sollte es nicht der Fall sein, am besten "Anzeigepflicht" nocheinmal mit Nachweis schriftlich per Post an den Vermieter senden und gegebenfalls anrufen um die Notwendigkeit zu verdeutlichen. Mit der schriftlichen Anzeige haben Sie einen "verwertbaren"Nachweis !!!

    Zu Ihren Fragen noch ein paar Erfahrungswerte
    Frage 1: Eine ausserordentliche Kuendigung koennte schwer werden so wie Schadensersatz. Da es sich dabei um eine wichtige Sache handelt. Koennen Sie es beweisen, dass die Kakerlaken schon da waren und event. vom Vermieter arglistig "versteckt" wurden!! Tipp. Informieren Sie sich ueber den Grund der leeren Wohnung und den Vormieter. Vieleicht gab es eine laenger Ansammlung von Unrat was zur Erscheinung der Kakerlaken gefuehrt haben konnte.

    Frage 2 wie in 1 beschrieben.

    Zu Frage 3. Um sicher zu gehen, dass die Kakerlake auch da ist wenn man sie benoetigt, Eine einfangen, Foto machen, Zeugen beauftragen usw.
    Tipp. Wenn Sie den Kammerjaeger bestellen, kann die Gefahr bestehen das Sie Ihn bezahlen muessen.

    Zu Frage 4. Mietminderung kann sehr schwer werden, da diese immer ein "Spannungsfeld" zwischen Mieter und Vermieter darstellen. Dazu kommt noch das Mietminderung kein Selbslaeufer ist. Tipp. Ersteinmal die Reaktion und Handlung vom Vermieter abwarten. Wenn es nachweisbar ist, das die Kakerlaken schon "da" waren, kann dann immer noch ein Rechtanwalt oder Mietverein als Unterstuetzung eingeschaltet werden.

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    Hallo Maik,
    einen Tipp zu Ihrer Darstellung.
    Da sich gemaess Ihrer Darstellung das Problem schon vor Jahren bestand, waere es sicherlich ersteinmal angebracht ordnungsgemaess und schriftlich darauf hinzuweisen. ( Unter der Beachtung Ihrer Gesundheit / aertzliche Anweisung etc ). Somit haben Sie die schriftliche Sicherheit, falls Ihr Vermieter sich an "nichts mehr erinnern" kann.
    Eine schriftliche "Anzeigepflicht" mit Nachweis an der Vermieter senden. Dadurch erhaelt er die Moeglichkeit den Schaden zur Kenntniss zu nehmen und gegebenfalls zu beseitigen. Sollte keine Reaktion folgen, ein zweites Schreiben mit Fristsetzung. Immer noch keine Reaktion, dann eventuell einen Rechtsanwalt einschalten, da Sie ja Interesse an einer fristlosen Kuendigung haben und diese Art der Kuendigung ist fuer den Mieter nicht immer so einfach.

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    Hallo pissi,
    ein kurzer Hinweis in Sachen "Mietrecht". Wenn mehrere Mieter den Mietvertrag unterschreiben dann haften alle als Gesamtschuldner. Siehe Paragraf 421 BGB.
    Und somit ist es allein die Aufgabe der Mieter einen Ausgleich untereinander zu finden bzw. sich zu einigen.

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    Hallo maik hh,
    wie "Berny" schon erwaehnt hat. Muesste die Forderung von den Vermieter schriflich erfolgen. Sollte der Vermieter die Kaution deshalb um den genannten Betrag kuerzen, dann ist das in der Regel vom Vermieter zubegruenden. Diese Begruendung am besten schriftlich Anfoerdern fuer den eventuellen Gang zum Rechtsanwalt.
    Tipp. Je laenger dieses "Kautionproblem" anhaelt desto schwieriger kann es fuer den Vermieter werden, seine Begruendung der Kuerzung zu beweisen.

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    Hallo Chriskey87,
    leider haben Sie nicht erwaehnt, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Eine Hilfestellung zu diesen Sachverhalt halte ich deshalb als nicht angebracht ( Umfangreiche Darstellung ).
    Daher wende ich mich zu Ihrer anderen Darstellung.
    Sie haben einen "Mietaufhebungsvertrag" erwaehnt ! Das ist ein Vertrag, den man mit beiderseitigen ( Mieter / Vermieter ) Einverstaendnis abschliesst um z.B. die gesetzliche Kuendigungsfrist ( vom Mieter ) zu verkuerzen. Wenn der Mieter diese Vereinbarung nicht zustimmt, dann kommt dieser Vertrag auch nicht zu stande.
    Zahlung der Miete. Hier sollte immer zu den vereinbarten Mietzinszahlungstermin die Miete puenklich und vollstaendig bezahlt werden.
    Folgende Darstellungen machen deutlich, welche Moeglichkeiten der Vermieter hat, wenn es nicht der Fall ist.
    Eine fristlose Kuendigung bei
    1. ...nicht Zahlung der gesamten Miete bei zwei aufeinander folgende Terminen. Paragraf 543 Abs.2 BGB
    2. ... bei Verzug von einen nicht unerheblichen Teil ( Paragraf 569 Abs.3 BGB ) der Miete von zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen. Paragraf 543 Abs.2 BGB
    3. ... bei Verzug von insgesamt zwei Monatsmieten erreicht worden ist und dabei ist es unerheblich in welchen Zeitraum sich diese Summen ansammelt.
    Paragraf 543 Abs.2 BGB

    Kuendigung des Mietvertrag: Wenn Sie als Mieter kuendigen moechten, haben Sie in der Regel eine Kuendigungsfrist von 3 Monaten zu beachten.
    Wenn der Vermieter Sie kuendigen moechte, benoetigt er in der Regel ein berechtigtes Interesse. Z.B. Schlechte Zahlungsmoral des Mieters usw.
    Da eine Kuendigung von Seiten des Vermieters in der Regel sehr schwierig ist, versucht man das Mietverhaeltnis auch mit einen Aufhebdungsvertrag zu beenden.
    "...meine Sachen draussen liegen..." Wenn der Vermieter ohnen Ihre Zustimmung die Wohnung betritt, dann kann Hausfriedensbruch vorliegen. Und in diesen Fall kann ein Rechtsanwalt bessere Hilfestellung geben.

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    Hallo Marcel1979Ke,
    ohne weiter auf Ihre Auflistung einzugehen sollten Sie wissen, dass eine Mietminderung kein Selbslaeufer ist. Desweiteren stellt sich die Frage ob Sie von den Maengel vor den Einzug Kenntnis hatten oder ob diese erst nach den Einzug entstanden sind?
    Die genaue Darstellung der event. Moeglichkeiten die Sie haben koennten ist sehr umfangreich. Deshalb in Kurzform.

    Mangel vor Einzug: Vermieter muss die Wohnung in einen vertragsgemaessen Zustand den Mieter ueberlassen. Vertragsmaess bedeutet, das die Wohnung sich in einen Zustand befinden muss, dass dem Mieter der Einzug in die Wohnung zugemutet werden kann. Maengel bei der Wohnungsuebernahme sind in der Regel schriftlich festgehalten worden und sollten von Vermieter beseitigt werden.

    Mangel waehren des Mietverhaeltnis: Mieter hat eine Anzeigepflicht. Diese kann schriftlich mit Nachweis an den Vermieter erfolgen. Kommt keine Reaktion, dann kommt in der Regel ein zweite schrifliche Anzeigepflicht mit Fristsetzung zur Wiederherstellung des vertragsmaessigen Zustand. Immer noch keine Reaktion, dann sollte event. ein Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund mit einbezogen werden, da diese in einen solchen "Fall" in der Regel bessere Kompetenzen und Moeglichkeiten haben.

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    Hallo heneena,
    ob Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine "Mietschuldenfreiheit Bescheinigng" haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt wohl besser beantworten. Es scheint so, dass Sie ersteinmal alles in Ordnung bringen muessten ( Schimmel etc. ) bevor Ihr Vermieter mit der Bescheinigung entgegen kommt.

    Sie haben event. auch die Moeglichkeit schriftlich mit Nachweis den Vermieter auf die Ausstellung der Bescheinigung freundlich hinzuweisen.

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    Hallo Scharfrichter,
    gemaess Ihres zweiten Berichts ist zu erkennen, dass die Pflege und Wartung der Spielplaetze von den Mietern getragen wird. Da spricht in der Regel nichts dagegen, wenn das schriftlich unter event. "Sonstige Bekos" aufgefuehrt wurde. Da ein Spielplatz zum Spielen da ist, sollte dieser auch dafuer zugaenglich sein. Da es anscheinend nicht der Fall ist ( Gaensekot ), sollte der Vermieter diesen Mangel beseitigen. Daher am besten den Vermieter auf diesen Mangel schriftlich mit Nachweis hinweisen. Wenn danach immer noch keine Reaktion erfolgt, dann besteht zumindesten ein schriftlicher Nachweis, dass dieser Vertragspunkt ( Beko ) nicht ordnungsgemaess ist. Und bei so einer grossen Wohnanlage findet man bestimmt viele Gleichgesinnte die dann durch eine "Gemeinschaft" und der Interesse an der "Ordnungsmaessigkeit" viel mehr "Druck" ausueben koennten.

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