Beiträge von KorteM

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist bei Kündigung zwecks Eigenbedarf einer Mietwohnung.

    Der Sachverhalt:

    Meine Schwiegereltern haben vor 8 Jahren eine Wohnung als Kapitalanlage zur Vermietung gekauft.

    Diese Wohnung wurde zunächst von Hauptmieter A gemietet. Nach 2 Jahren ging Hauptmieter A für 3 Jahre ins Ausland und vermietet die Wohnung im Wissen meiner Schwiegereltern an Untermieter X unter, die untervermietete Wohnung war unmöbliert. Nach 3 Jahren der Untervermietung kam Hauptmieter A, wie geplant, aus dem Ausland zurück, wollte aber nicht zurück in die Wohnung sondern zog in eine andere Stadt. Die aktuellen Untermieter X nahmen das Angebot meiner Schwiegereltern an und wurde dann direkt im Anschluss an die Untervermietung zu den neuen Hauptmietern B. Sie sind nun seit 3 Jahren Hauptmieter.

    Nun wollen meine Schwiegereltern den Hauptmietern B die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen (Grund für Eigenbedarf liegt vor).

    Wir sind uns nun nicht sicher welche Kündigungsfrist für die Kündigung wegen Eigenbedarf gilt.

    Prinzipiell beträgt die Kündigungsfrist bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren 3 Monate, bei 5-8 Jahren 6 Monate.

    Beträgt die Kündigungsfrist demnach 3 Monate, da die aktuellen Mieter erst seit 3 Jahren Hauptmieter sind oder zählt auch der Zeitraum der Untervermietung mit, in Summe also 6 Jahre, weshalb die Kündigungsfrist dann 6 Monate wäre?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frau K.

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