Hey! Danke für die schnelle Antwort.
Diese Konstellation ergibt keinen Sinn. Durch den Hauptvertrag steht man ja bereits in der Pflicht als Mieter, z.b. zur Mietzahlung. Genau genommen hast du dich nun verpflichtet, doppelt Miete zu zahlen, einmal an den Eigentümer, und einmal an den anderen Hauptmieter. Soweit es sich aus deiner Darstellung ergibt halte ich diesen Untermietvertrag für überflüssig enn nicht sogar schädlich.
Ich habe gerade noch einmal einen Blick in den Hauptmietvertrag geworfen, und ich bin dort nur als Untermieter aufgeführt. Der Hauptvermieter wollte damit wohl sicherstellen, das die Wohnung nicht an jemand anderen als mich vermietet wird, aber eigentlich hast du nach wie vor Recht. Der Vertrag ist nämlich sonst nicht weiter angepasst. Die Mietzahlungspflicht besteht also nach meiner Sicht in beiden Verträgen. Oh je!
Nach aktuellster Rechtsprechnung durch den Bundesgerichtshof ist eine Erlaubnis durch den Vermieter immer erforderlich. Wenn nichts im Vertrag steht, dann bedeutet das nicht, dass man keine Erlaubnis braucht. Daher sollte die Erlaubnis vom Eigentümer erbeten werden. Wenn dieser ablehnt, sollte er sachbezogene konkrete Gründe nennen, denn ein pauschales Verbot wäre eine unangemessene Benachteiligung.
Das ergibt Sinn. Ich werde den Hauptvermieter um Erlaubnis bitten. Da die Wohnung mit 34 Quadratmetern relativ klein ist, bin ich jedoch nicht sonderlich optimistisch. Die Wohnung wird vermutlich als nicht artgerecht befunden werden, auch wenn ich persönlich der Meinung bin, das Tierhaltung grundsätzlich nicht artgerecht ist, aber das ist ein anderes Thema.
Mit welchen Konsequenzen hätte ich denn zu rechnen, wenn ich mich dem Vermieter widersetzen würde? Ich habe niemanden der meinen Kater nehmen würde, und ihn ins Tierheim zu geben ist für mich keine Option. Abgesehen davon, möchte ich mich auch nicht von ihm trennen. Wir reden hier ja schließlich immer noch von einer kleinen Hauskatze, und nicht von einem Löwen. Was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu?