Beiträge von peterfarge

    Hallo Forum,

    ich habe eine Mieterhöhung bekommen und frage mich, ob ich sie ablehnen kann. Die Mieterhöhung bezieht sich auf § 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Moment zahle ich 7,14 Eur/qm und dies soll sich auf 8,14 Eur/qm erhöhen. Es wird eine aktuelle Kopie aus der Berliner Mietspiegeltabelle 2023 mitgegeben und da finde ich bei Wohnungen kleiner als 40qm, Wohnlage "einfach", Ostberlin, Gebäudealter 1985 den Mittelwert 7,61 Eur/qm, wobei 7,30 - 8,50 Eur/qm als Spanne angegeben ist. Also darf die Wohnungsbaugesellschaft die Miete doch nur auf 7,61 Eur/qm anheben?


    Ihr habe hier zur maximalen Mieterhöhung geschrieben:

    Die ortsübliche Vergleichsmiete ist als diejenige Miete definiert, die üblicherweise für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde gezahlt wird.

    Die Vergleichsmiete ist die Mittelwertmiete und nicht die Miete in der Spanne?


    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Farge

    Naja, jede Wohnung hat eine Wand zur Außenfläche hin. Einzig die Zimmer an der Hausecke haben zwei Aussenwände, dafür dann auch zwei Wände mit Fenstern. So gleichen sich Vor- und Nachteile dann auch wieder aus. Bei großen Bürotürmen kommt es vielleicht vor das es Räume ohne Kontakt zur Hauswand gibt, aber doch nicht bei Wohnhäusern. Aber wenn die Verordnung so ist... :(

    Und wenn ich jetzt mal nachrechne: Wenn die 64 Eur 30% entsprechen, dann muesste ich 64/30*100=213 Eur zahlen wenn 100% der HK auf die Wohnfläche umgelegt werden würden. Aktuell zahle ich 174+64=238 Eur mit ausgeschalteter Heizung. Dann muesste es ja Wohnungen geben mit negativem Verbrauch? Das ich mit ausgeschalteter Heizung mehr verbrauche als der Durchschnitt will mir nicht in den Kopf.

    Hier die HK Abechnung:

    Hallo Forum,

    dies ist meine erste eigene Wohnung. Ich habe zwei Fragen:

    1. Eine Wohnungsbaugesellschaft die das gesamte Haus verwaltet legt die Heizkosten folgendermaßen um: 70% nach Verbrauch und 30% zum Verhältnis der Wohnfläche. Hier kommt ein Posten von 64 Eur zusammen. Darf man rechtlich 30% der Heizkosten einfach über die Wohnfläche umrechnen?

    2. An den Heizkörpern sind diese Rörchen mit der sich verdunstenden Flüssigkeit. Sie wurden jedes Jahr durch eine Firma abgelesen. Hier wird mir ein Verbrauch von 174 Eur angerechnet, obwohl ich die Heizung noch nie in Betrieb hatte und seit 2014 in der Wohnung wohne. Ist das ein normaler Wert im Rahmen der Messungenauigkeit?

    Nebenbemerkung: Die Wohnung ist gut isoliert, ich habe hier einen Server stehen der Warmluft abgibt, es ist niemals kalt in der Wohnung.


    Viele Grüsse

    Peter

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