Beiträge von Pogi

    Vielen Dank, das klingt logisch. Beziehen sie die 3 Monate Kündigungsfrist auf die Besonderheit des Todesfalls? Oder geht die "angesparte" Kündigungsfrist auch auf den Erben über. Da der Mieter über 10 Jahre dort wohnte wären das ja dann 9 Monate.

    Würde also bedeuten wenns schneller gehen soll , müsste der erbe beim Verkäufer mit Kündigungsfrist kündigen? Andersrum sind es dann nur 3 monate oder?

    Hallo Zusammen

    Wir haben ein Haus mit einem ungewollten Mieter gekauft. Die Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe ist für den 1.7.19 terminiert. In der Einliegerwohnung hat ein Mieter seit über 10 Jahren gewoht. Es stand schon bei den Verhandlungen zur debatte das er dort ausziehen will aber er war dauerhaft im Krankenhaus so das wir ihn letztendlich mitkaufen mussten. Nun ist er wohl im Krankenhaus verstorben habe ich von der Verkäuferin erfahren. Es gibt einen Mietvertrag von Haus und Grund aus 2008. Hier steht irgendwie nichts vom Todesfall drin. Jetzt haben wir ja den Fall das die Kündigungsfrist in den Zeitraum nach der Übergabe fällt. Ich bin mir nun unsicher wer wem kündigen muss / soll damit alles seine Richtigkeit hat... Gibt es bei so einem Fall eine Kündigungsfrist... Fragen über Fragen auf das ich im Netzt nicht wirklich eine Lösung finde durch die besondere Kaufsituartion. Daher bin ich für jeden Tip dankbar.

    Gruß aus Köln

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