Man kann auch versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. Man kann sagen, die Mieterhöhung wäre nicht gerechtfertigt, aber ich stimme trotzdem zu, wenn der Vermieter dafür gewisse Zugeständnisse macht, Dinge zu erneuern. Verhandeln um eine Vertragsänderung ist immer möglich und erlaubt.
so hatte ich dich verstanden/gedacht. vergleichsmiete dann auch anpassung an die ausstattung mit rechtsanspruch...
also kein rechtsanspruch und es so eben probieren mit auch bissl zugeben (wg. meiner lage und nem Schaden und weil ich einen anspruch - auch wenn er es net hören mag - seit 15 jahren anspruch auf neuen wz-bodenbelag rechtl. habe was seit 2 jahren auch wirklich nötig - und weil pflegeleichter und für meine situation einfacher und ich mit neuen Schäden rechnen muss der Bodenbelag sinniger ist - eben ne Beteiligung geben für Bodenbelag Mehrpreis eine Wertsteierugerung und ich eben seit jahrzenten hier wohne er weiß was er hat) dann wird das ein weg sein...
hoffe ihr könnt mir irgendwie folgen... sorry...