Beiträge von smasuka

    Man kann auch versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. Man kann sagen, die Mieterhöhung wäre nicht gerechtfertigt, aber ich stimme trotzdem zu, wenn der Vermieter dafür gewisse Zugeständnisse macht, Dinge zu erneuern. Verhandeln um eine Vertragsänderung ist immer möglich und erlaubt.

    so hatte ich dich verstanden/gedacht. vergleichsmiete dann auch anpassung an die ausstattung mit rechtsanspruch...

    also kein rechtsanspruch und es so eben probieren mit auch bissl zugeben (wg. meiner lage und nem Schaden und weil ich einen anspruch - auch wenn er es net hören mag - seit 15 jahren anspruch auf neuen wz-bodenbelag rechtl. habe was seit 2 jahren auch wirklich nötig - und weil pflegeleichter und für meine situation einfacher und ich mit neuen Schäden rechnen muss der Bodenbelag sinniger ist - eben ne Beteiligung geben für Bodenbelag Mehrpreis eine Wertsteierugerung und ich eben seit jahrzenten hier wohne er weiß was er hat) dann wird das ein weg sein...


    hoffe ihr könnt mir irgendwie folgen... sorry...

    hmmm mist....

    er hat die mieterhöhung mir vor tür gelegt - vereinbart war wir würden uns ende des jahres mal zusammensetzen und redne wie hoch wenn überhaupt und mir jetzt zeitnah vorschlgäe für mängelbeseitigung machen. daher dahcte ich es wären die vorschläge und weil ich mich um andres kümmern musste lag das ganze..... daher keine überlegungsfrist mehr...

    also wenn er von vergleichsmiete redet muss er 3 whg. vergleichbar benennen, was er net knn weil es nur 1 gibt.

    vergleichbar heißt baulich wie ausstattung. sage ich ja, hab ich nachträglich kein recht auf ausstattung wie in vergleichswohnung.

    super ist doch mist..... er spielt auf risiko und würde letztlich das bekommen was er will. eine miete für ne whg ie mit der ausstattung (habe einen 30jahrenalten teppich hier liegen der wellen schlägt!!! die andre whg hat laminat! auf meinen hinweis, zumal seit wasserschaden, kommt nur achselzuckung) der einizigen VErgleichswhg jahre sogar Jahrzente zurückliegt und trotz höhrer miete keinen anspruch darauf....

    was sagt man dazu? kein gerechtes Mietgesetz...

    ok vermieter bekommt was er will ....

    ganz vielen lieben dank....

    ok....

    da seine "Vergleichsmieterhöung" niedriger ist als mietspiegel werde ich dann zähnedingens ja sagen. UND - da ich die erhöung auch noch andrer stelle durchboxen müsste - ihm dann - hoffe kein überlegungsfehler - ihm dann nächsten monat mal sagen, da ja mieterhäung gem. vergleichswhg, die baulich und ausstattungstechn. mit meiner identishc sein muss - und nicht nur 1 ident. vergleichswhg (die wir ja nicht haben), bitten dann auch das bad zu modernisieren wie auch die bodenbeläge ;)

    oder?

    sorry mir tut das so leid, mit meinen Nachfragen wg. Überlegungen dazu... :(

    hmmm ok, da wir nur neben meiner nur noch 1 haben, hat er schon den peter und da er zickig reagierte als ich auf jüngere ausstattung der einen und einzigen verlgeichswhg. reagierte, wird er dann auf die frage auch nicht glücklich sein ;) dann versuch ich heute nochmal von den mietern eine antwort zu kriegen und ansonsten werde ich ihn fragen ;) und da er ja selber mit vergleichsmiete die erhöhung erklärt hat, könnte er ja nicht, weil es dann für ihn besser ins finanz. Konzept passen würde, auf mietspiegel umschwenken... ;)

    od. hab ich in theorie fehler gemacht?

    entschuldigung falls ich unnötig jetzt nachfrage:

    ein mit weniger als 12 parteien. und meine whg. ist mit genau ner anderen von raum-und bauaufteilung gleich. alle andren sind kleiner od. größer od. anders geschnitten und aufteilung.

    die eine whg. die außerlich gleich ist, hat aber andere JÜMGERE ausstattung. eben bad neu (ca. 10 jahre jünger neuer - meins ist 30 jahre alt) "neuer" flurbodenbelag (s.Bad) und wz-boden ist ca. 15 jahre jünger)

    ich ihm das auch so gesagt, dass zwr bau gleich (und damit vergleich richtig) aber ausstattung jünger. da kam dann gm. mietspiegel kann er das. also er schreibt vergleichsmiete und weil ich auf ausstattung hinwies kam "pampig" so fasste ich es auf, erhöhung wär gem. mietspiegel (anm. stimmt danach sogar noch drunter)

    also danach ist erhöhung nicht ok theoretisch?

    also, ich hoffe verstehbar und korrekt zu antworten....

    1) wg. ner andren sache hatte er mir geschrieben und da dann gesagt dass mittlerweile für vergelichbare wohnungen! die miete mit stellplatz so und so hoch ist und die difff. dazu. ABER was mir jetzt dank deiner Aussage kam, es gibt nur noch eine wohnung wie meine! das hatte ich ihm auch geschrieben. dass die whg, die ja nur vergleichbar mit meiner ist, dass da ein neues bad drin ist, neuer flurboden, und der wz-belag auch viel jünger ist als meiner. da kam dann die antwort lt. aktuellem PReisspiegel darf das.

    auf meine Frage wie der Garagenplatz zu rechtfertigen ist, kam gar nix. ich habe eine warmiete inkl. tg-platz miete und nKs.

    er hat mir dann auch quasi einen Plan geschrieben für die nächten 8 jahre. alle 4 jahre eine Anpassung. mit aufstellung kaltmiete, tg-platz und nk und gesamtmiete

    zu 2) es gibt nur 1 verlgeichswhg. was ich ihm auch schrieb. dass die vergleichswhgen ja nur 1 und in der ist in der eben bad, flur neu sind und wz-belag auch viel jünger als meiner und ich eben gerne wüßte wie er pp begründet...

    wie geschrieben da kam dann eben lt. aktuellem mietspiegel darf er das. und dieser satz hat mir gedanken gemacht. denn wenn mich mein kopf nciht ganz im stich läßt heißt das doch, eine whg. in der lage ist die identisch ist kann dann ja auch verasselt sein und das rechtfertigt dann eine Miete lt. Mieterspiegel?

    hoff besser verstehbarer jetzt

    ldank

    Hallo,

    ich hoffe habe im 1. Thema nicht zuviel Unsinn geschrieben, so dass Ihr mir auch hofftl. hier gute Tipps geben wollt.

    Ich habe einen MV über 3 Wohnräume geschlossen vor über 2 jahrzehnte. Jetzt kam raus - kurz vor der Mieterhähung! - dass ich eigentl. nur 2 Wohnräume und 1 Hobbyraum habe...

    müsste ich nicht eine Anpassung bekommen zumal ja auch die Miete höher ist als sie sollte? zumind. finde ich das so....

    Danke für eure Antworten...

    LG

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    bestimmt stöhnen einigeX( weil zum x.ten mal das gleiche Thema X(, ABER ich bin ganz ehrlich etwas überfordert und habe wirklich nicht Antworten auf mein probl. gefunden (auch etwas meinem nickname geschuldet) - sorry :(


    Mein Problem:

    mein Vermieter hat mir jetzt die Miete erhöht. Scheint auch halbwegs zu passen, ABER in meiner Miete ist der TG-PP drin und der wurde fast um 100 % erhöht. Dazu schreibt er "im Vergleich zu gleichwertigen Whgs" ABER die vergleichbare Whg hat ein neues Badzimmer, neuen Flur, hat einen Bodenbelag im WZ der viel jünger als meiner ist.... auf mein Schreiben dass die verlgeichbaren whgs. nicht vergleichbar sind kam leicht angesäuert Antwort "lt. Mietspiegel" geht das...

    nun meine Frage:

    kann er das wirklich so abbügeln?

    Hoffe halbwegs verstehbar, habe lange dran gesessen...

    Vielen Dank jetzt schon und lieben gruß

    Behinderte-Mieterin

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