Beiträge von Keltik67

    Hallo,

    letzte Woche hatte ich meine Wohnungsübergabe (laut Protokoll vereinzelte malerische Mängel), ich habe jetzt 2 Wochen Zeit diese auszubessern, bzw ausbessern zu lassen.

    Jetzt schreibt mir der Vermieter jedoch:

    Danke im Voraus für die Hilfe!

    Die Wohnung wurde übergeben, damit ist die Sache doch erledigt?
    Falls der Eigentümer beim Termin der Übergabe Mängel feststellt, dann muss halt einen zweiten Termin zur Übergabe vereinbaren und nochmal anrücken.??

    Dann gehe ich mal davon aus, das der Vermieter das weiß, und der Garten an die Mieter vermietet ist.

    Nein, die Bewohner im EG haben keinen extra Garten exklusiv nur für sich im Mietvertrag stehen.
    In den Standardverträgen wird lediglich auf diverse Punkte hingewiesen, wie gemeinschaftlich nutzbare Flächen durch Mieter genutzt werden können/dürfen. Laut Vertrag könnte jeder Mieter sämtliche Flächen um das Haus ebenso nutzen, bis auf die zwei PKW Stellplätze, die wir exklusiv haben. Wobei vor dem Eingang zur unteren Wohnung jetzt eine 2m hohe Holzwand steht, die "gemeinsame Freifläche" ist massiv Umbaut.

    Die Frage ist allerdings, gibt es keine Mindestabstände zu Hauswänden und Fenstern bei Mietobjekten gibt?

    Wurde der Garten denn von deinen Nachbarn gemietet? Weiß dein Vermieter überhaupt von der Situation das die Mieter sich da im Garten ausbreiten, falls nicht?

    Hauswand <-> 2-2,5m mit Grünzeug, Bäumen, Kieschüttung vor der Hauswand <-> ca 2m breiter Zugang zum Haus (Betonplatten), ca 1m Rasenfläche zum Nachbargrundstück.

    Wir hatten uns 2018 mit den Mietern unten wegen Problemchen mit dem Eigentümer unterhalten, auch über Miet- und Nebenkosten und was für Probleme sie so haben. Sie meinte ganz klar, sie hätte gerne einen Garten wegen der Kinder, leider wäre vor dem Haus nichts vorhanden, was man so nutzen könnte. Sie würde ja gerne in der Nachbarschaft was anmieten...

    Ok, ein Gespräch macht keine Sinn? Muß man jetzt aber nicht verstehen, oder?

    Die da wären?

    Gegen spielende Kinder ist nun mal juristisch wenig zu machen. Auch dein Vermieter kann da kaum was erreichen, würde ich meinen. Grundsätzlich muß man sich mit solchen Sachen in einem Mehrfamilienhaus einfach arrangieren. Man muß natürlich nicht alles dulden, aber das andere Mieter ihren Garten nutzen, kann einen auch nicht überraschen, denke ich.

    In den vergangenen 30 Jahren gab es vor dem Haus nichts, was man als nutzbaren "Garten" hätte bezeichnen können.
    Man hätte sich lediglich auf den Wegen breit machen können, was wir 2018 unterbunden hatten oder zwischen den Bäumen entlang der Hauswand Gartenmöbel aufstellen können. Dort ist auch nur Erde und keine feste Rasenfläche oder dergleichen.
    Der Vermieter hat den Mietern das Baumaterial vor die Tür gefahren, den Umbau mussten sie in Eigenregie selbst machen.

    Wir können an Wochenenden und Abends die Terrasse nicht mehr ohne Gehörschutz nutzen, es ist hier oben trotz einiger Meter Abstand und 4m Höhe so laut, als ob direkt bei uns oben vor der Terrasse gelärmt wird.
    Lasse gerade bei der Stadt klären, ob eine derartige Außennutzung überhaupt zulässig ist, es war bis vor dem Umbau ein Verwaltungs-/Bürogebäude.

    Ob der EG-Mieter zum Einzug keinen sichtbaren Außenbereich hatten, ist erst einmal unerheblich.

    Viel wichtiger ist die Frage, ob dieser Außenbereich zur Nutzung für den Mieter vorgesehen ist.

    Wenn es sich hierbei um das Privatgrundstück des Vermieters handelt und nicht um öffentlichen Verkehrsraum (was ich bezweifle), dann ist diese bauliche Veränderung auch zulässig, bzw. unterliegt auch keinem Bauantragsverfahren (Es wurde ja kein größeres Gartenhaus errichtet).

    Miet- und baurechtlich betrachtet, stellt ein Sandkasten, Planschbecken oder Sichtschutzzäune auch keine bauliche Veränderung dar, sondern gehört ggfs. zu einem vertragsgemäßen Gebrauch eines Gartens.

    Ich empfehle Euch den Gang zu einem Fachwanwalt.


    Der bisherige Außenbereich bestand primär aus den Wegen zum Haus bzw. zum hinteren Haus. Ein großer Teil war durch Hecken und Sträucher bewachsen.
    Als 2018 im Sommer vor dem Haus immer öfter Lärm war, zeitweise ein Kinderplanschpool auf dem Weg aufgebaut wurde, dauerhaft Gartenmöbel dort standen, hatten wir diese unterbinden lassen, da es sich um "Verkehrswege" handelt und bei diesen definiert ist, wozu sie dienen. Jedenfalls nicht als Terrasse oder nutzbar Außenfläche.

    Im Sommer 2018 meinte die Mieterin im EG, sie hätten keinen Garten für die Kinder und müssten deshalb um Verständnis bitten, wenn es ab und zu etwas lauter wird. Den Außenbereich umzugestalten war damals nicht vorgesehen, ich hatte diese auch in einem Gespräch mit dem Vermieter wegen diverser Mängel im Außenbereich erfahren. Etwas, dass man als Garten oder nutzbare Grünfläche oder Terrasse bezeichnen kann, gab es bis vor kurzem nicht.

    Ich habe gerade eine Anfrage bei den städtischen Ämtern in der Sache laufen, evtl. können diese die Lage vorab einschätzen.

    Der allererste Schritt, bevor man über irgend welche Maßnahmen nachdenkt oder zum Anwalt geht, sollte immer sein, das freundliche Gespräch mit dem Vertragspartner, in dem Fall mit dem Vermieter zu suchen.

    Macht wenig Sinn, da wir in der Bude viele Mängel durch PFUSCH haben.
    Es gab vorher keinen Garten oder dergleichen.
    Die Wohnung wurde als außerordentlich ruhig angeboten. Wäre diese bei Anmietung schon vorhanden gewesen, wir hätten die Wohnung nicht gemietet, da dauerhaft massiver Lärm zu erwarten gewesen wäre, was man jetzt sieht.

    Hallo

    Wir hatten im Sommer 2018 ein Wohnung im 1. OG bezogen und eine sehr große Dachterrasse. Zuvor gab es zwei Besichtigungen, alles war ausgesprochen ruhig. Auch am Tag der Vertragsunterzeichnung nichts auffälliges.


    Die Mieter unter uns (EG) hatte bei Vertragsunterzeichnung im Sommer 2018 keinen nutzbaren Außenbereich, lediglich einen ca 2m breiten Fußweg zu ihrer Wohnungstüre an der Längsseite des Hauses. Der Makler hatte damals ausdrücklich auf die ruhige Lage (60er Wohnsiedlung mit Einfamilienhäuschen mit vielen Gartenanlagen) hingewiesen, ebenso darauf, dass in der EG Wohnung Mitarbeiter des Vermieters wohnen und es ausgesprochen ruhig wäre. "Junge Familie mit einem Kind" (das 4. Kind ist unterwegs, war gelogen), "Die sitzen nur mal vor dem Haus um eine zu Rauchen".


    Vor der Eingangstüre am EG standen zwei Plastikstühle, ansonsten war nur der Fußweg vorhanden. Der Fußweg führt von der Straße mit einem ca 3m breiten mit Bäumen bewachsenen Streifen entlang der Längsseite bis zur Mitte des Gebäudes zur Eingangstüre, ab dort führt der noch ca. 1 m breite Weg zum Hinterhaus (Hinterhaus gehört jemand anderen, dort hin führt noch ein anderer Weg).

    Vor wenigen Wochen wurde, ohne dies anzukündigen, vom unteren Mieter damit begonnen Hecken und Bäumchen im hinteren Teil zu entfernen, ebenso die Wegplatten. Es wurden Holzpfosten gesetzt und ca. 2m hohe Fertigwände aus Holz aufgebaut. Ein Teil der Fläche wurde mit Rasenstücken ausgelegt, ein anderer als Sandkiste mit Sand befüllt. Es entstand ein rundum umbauter Bereich, den die unteren Mieter als ihren Garten bezeichnen. Dieser grenzt direkt an die Hauswand unter unserem Flur- und zwei Wohnzimmerfenstern.

    Aktuell steht ein Kinderpool im Garten, in dem am Sonntag längere Zeit ein Höllenlärm fabriziert wurde. Ebenso sitzt die Familie mit den Kleinkindern dort, die Kinder brüllen und Lärmen manchmal über Stunden dort. Wir können weder Flur, noch Wohnzimmerfenster öffnen, auch nicht die Terrassentüre, da der Lärm hier oben so laut ist, als ob sie 2m vor unseren Fenstern Raudau machen. Auf der Dachterrasse versteht man jedes Wort, z.B. von Telefonaten, die unten geführt werden, was vermutlich durch die Bäume vor dem Haus reflektiert wird.
    Man kann auch nicht mehr zu den Fenstern raus schauen, da man als "Spanner" betitelt wird und sich die Bewohner beobachtet fühlen. Man schaut direkt auf die (halb)nackten Mitbewohner.

    Bei Bezug der Wohnung wurde weder von Makler, noch von Vermieter über zu erwartenden Veränderungen vor dem Haus informiert.
    Für uns stellt sich die Lage so da, dass durch die bauliche Veränderung die Nutzung der Wohnung massiv eingeschränkt wird, da wir täglich, vor allem am Wochenende und in den frühen Abendstunden, oftmals keine Ruhe mehr haben.


    Es ist fraglich, ob die bauliche Veränderung zulässig ist, hier war immer nur der Fußweg/Verkehrsweg vor dem Haus und keine nutzbare Außenfläche als Spielplatz, im Boden eingelassene Sandkiste, Tischen und Stühlen. Direkt unter den Wohnzimmerfenstern wird am Tisch gequalmt, der Qualm zieht bei den meist gekippten Fenstern rein oder über die Terrassentüre ins Wohnzimmer oder man wird auf der Terrasse eingenebelt, da der Abstand zur Hauswand so gering ist und der Qualm sich an dieser entlang ausbreitet.

    Wir werden den Vermieter über eine anstehende Mietminderung informieren, da bauliche Veränderungen vorgenommen wurden und dadurch bedingt eine Nutzungsänderung vor dem Haus, die sich massiv in unserem Wohnbereich auswirken.
    Ebenso bei zuständigen Bauamt anfragen, welche Nutzungsform er Außenflächen angegeben ist. Auch, dass wir erwarten, dass innerhalb von 14 Tagen der Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses bestand wieder hergestellt wird.

    Laut einer Person vom Städtischen Bauamt sollte hier lediglich ein Fußweg als Verkehrsweg gemeldet sein, dieser wäre nach Landesbauordnung zweckgebunden als "Verkehrsweg" zu nutzen und nicht als Spielplatz, Terrassenersatz, Aufenthaltsort oder bewohnte Außenfläche.

    Gibt es zum Thema solcher baulichen Veränderungen mit massiven Auswirkungen auf die Mietsache irgendwo gutes Infomaterial?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!