Beiträge von Keltik67

    Bedeutet klebrige Masse etwas zähflüssiges schwarze Pampe? Dann könnte das Flüssigbitumen sein, der zum Verkleben von Dachpappe, Bitumenbahnen usw. verwendet wird. Wir haben das Problem am Rand unserer Dachterrasse entlang der Blecheindeckung. Dort wird im Sommer den Belag heiß, wird fast flüssig, man kann dann nicht mehr bis an den Rand der Terrasse, da das Zeug so weich ist, dass man festklebt und alles an Schuhen oder Füßen kleben bleibt.


    Ich tippe auf Flüssigbitumen oder etwas ähnliches, dass bei Wärme auch tropfen kann.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt.

    Bitte wende dich an einen beliebigen Rechtsanwalt vor Ort, der die konkrete Situation anschauen und bewerten kann!

    Hallo Fruggel,

    klar fasse ich solch heikle Dinge nicht an.

    Ich war allerdings davon ausgegangen, dass bei solch gravierenden baulichen Mängel die Bauaufsicht zuständig wäre, wenn sie nach Aktenlage bzw. Architektenplan etwas genehmigen, was in der Praxis in keinster Weise Bauvorschriften entspricht und dann zur Überprüfung gemeldet wird. Es geht um die Ausführung der Treppenkonstruktion mit ca 30cm Stufenhöhe ganz unten und Laufwegen auf blankem rutschigen Abdeckblechen usw. Das muss ich nochmals checken lassen.

    Ich hatte gestern mit einem ehemaligen Anwalt für Versicherungsrecht gesprochen, der grundsätzlich dazu rät, einen Fachanwalt einzuschalten, der sich speziell mit Haftungs-/Versicherungsrecht auskennt, Die Versicherung kommt für meinen Schaden auf, wurde mir dort mitgeteilt. Sie werden dann Fall anhand des Unfallberichts prüfen und dann mit großer Wahrscheinlichkeit den Vermieter wegen der Mängel haftbar machen und von ihm die Schadensumme zurück fordern. Unser Vermieter hatte sich schon ein wenig erkundigt ob es ZEugen gäbe, die den Unfall beobachtet hätten, "sie könnten sich ja ganz woanders verletzt haben". Nach Erfahrung anderer Mieter, wird er alles versuchen die Schuldfrage abzuwälzen. Immerhin hatte mich der Paketbote winken sehen, der uns was zustellen sollte. Man kennt sich vom sehen.

    Klar ist, dass der Vermieter nicht aktiv wird, so lange er keinen Druck von Behörden bekommt.

    Die Frage ist nur, wie sieht es mit Fristen aus?

    Ich hatte ca. 45min nach dem Unfall eine MAil an den Vermieter geschrieben und ihn über den Abflug informiert.
    Tage später dann per Mail aufgefordert den Unfall der Haftpflicht zu melden, was er dann gemacht hatte. Nur gab er bei der Versicherung wohl keine oder falsche Angaben durch ihn.

    Der Versicherung hatte ich angekündigt eine Unfallmeldung zukommen zu lassen und ein paar Fotos über die Treppe. Soll ich das selbst machen oder besser aufsparen bis zu einem Termin beim Anwalt?

    Bitte kein Vollzitat!

    Kannst du nicht die letzte Stufe ... Für den hohen Antritt zur ersten Stufe kann man ja erst mal was davor legen?

    Die erste Stufe ist stark nach vorne gekippt UND vor ihr geht es in die Tiefe.

    Ich kommt mit Krücken diese Höhe nicht hoch oder runter, ohne mich an einem nicht vorhanden Geländer festzuklammern. >Vorhin erlebt. Das Geländert hört auf der 2. bzw. 3. Stufe auf.
    Vor der untersten stufe steht zudem der Betonsockel ein Stück vor. Der hier nicht weit genug nach vorne "tritt"; der hängt am Sockel fest und knallt runter.


    KOrrektur, sehe grade die Fotos, Die ******** haben ein Lochblech unter die Stufe geklemmt, da die Bohrung durch das Gegenlager in der Wange dicht ist.

    Man müsste die Stufe ausbauen, das Blech anpassen. Links auf der Stufe ist das Tor befestigt. .ALso viel Aufwand, aber alles machbar.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Also,

    1. werde ich selbst nicht an fremdem Eigentum schrauben, schon gar nicht, wenn es um die Sicherheit geht Das ist alleine die Sache des Eigentümers. Er ist sich dem Problem schon immer bewusst.

    2. Etwas "davor legen"? HIer müsste eine fest installierte Stufe hin, dass ist auch nicht unsere Verantwortung.
    Meines Wissens müsste da sogar eine breitere Fläche sein, als bei den normalen Treppenstufen, da sich hier die Steigungshöhe ändert. Jedenfalls hatte ich sowas mal als Azubi gelernt.

    3. Vorhin angeschaut und Fotos gemacht, die Stufe kann NICHT verstellt werden, da die Langlochbohrung durch die Verankerung im Betonsockel überdeckt wird. Hier müsste durch den Stahl der Treppenwange und der Stahlstütze gebohrt werden. Das ist nachweisbarer PFUSCH. Es wäre machbar, nur hat der Vermieter keinen Bock einen echten Handwerker zu bezahlen der in der Lage ist in Bodennähe horizontal ein ovales Loch zu bohren.

    So, Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde (Baukontrolleuer für unseren Bezirk) verweigert Kontrolle der Treppenkonstruktion, trotz Beschreibung, dass hier gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind.

    Dafür sie doch da und tragen die Verantwortung, wenn Mängel an einer ca. 6m Hohen Treppe dazu führen können, dass jemand mit Teilen der Konstruktion in die Tiefe oder die Treppenstufen hinunter ballern könnte?!

    Moin!
    Das ist eine Metalltreppe mit einer Art Gitterost.
    Ich hatte geschrieben, dass die Steigung zwischen 1. Stufe und Fußweg 14cm _mehr_ beträgt. da die Treppenkonstruktion erhöht auf einem Betonsockel steht. Demnach geht es aber der 1. Stufe 14cm MEHR SENKRECHT in die Tiefe. Hier müsste ein Podest vorgelagert sein.

    Ich muss später die Fotos suchen, ich hatte mal alles vermessen.

    Das Gefälle auf der 1. Stufe beträgt mit der Wasserwage gemessen 4-5cm !!
    Da man beim Abwärts gehen nur auf dem vorderen Teil der Stufe auftritt und belastet, ist das mehr als gefährlich.
    Vor wenigen Wochen war die Treppe mehrfach vereist. Hoch oder runter ohne dabei ins Rutschen zu kommen ging nicht. Gerade stehen bleiben, ohne sich dabei am Geländer festzuklammern, war unmöglich.

    Mich wundert gerade, dass eine Metalltreppe im Außenbereich mit 24 oder 25 Stufen/Steigungen OHNE Zwischenpodest zugelassen wurde.
    Hatte gerade ein Telefonat mit dem Bauamt.
    Der Bauherr/Eigentümer, also unser Vermieter, hatte eine Freistellung beantragt, Die Baufreigabe erfolgt dann nach Einsicht der Baupläne. Das Bauamt verweist auf den Eigentümer.

    Alleine die Treppe ist lebensgefährlich. Oben gibt es eine Podestplattform als Gitterrost. Dieses Element lag LOSE auf zwei zu kurzen Schienen auf, aber nicht auf die komplette Länge. Zu den Stufen hin auf 15-20cm ist kein Auflager vorhanden. An den heißen Sommertagen kippte das ganze Teil plötzlich hinten hoch, als ich die Treppe runter wollte. Ich wäre fast runtergeknallt. Der Vermieter hatte einen seine Nichthandwerker geschickt, der das Gitter mit vier dünnen Schrauben gesichert hat "damit es nicht verrutsch".

    Bitte kein Vollzitat

    Da wir nicht die die vertraglichen Unterlagen kennen, kann sein? Also normalerweise ist ja genau dafür eine Haftpflichtversicherung da. Ob Mieter oder Besucher spielt keine Rolle.

    Deshalb war ja mein Gedanke, ob ich beim Unfallbericht explizit sofort angeben, dass die Treppe mehrere gravierende Mängel aufweist, die dem Vermieter auch immer wieder mitgeteilt wurden und er sich nachweislich geweigert hat, diese zu Beseitigen. Ich muss ja sicherlich begründen, weshalb ich abgerutscht bin und auch, weshalb ich beim Vermieter die Schuld am Unfall sehe? Also gleich eine umfassende Doku, die alle mir bekannten Gefahrenstellen auflistet oder besser auf Sparflamme begründen und den Rest für den Fall aufsparen, falls es hart auf hart kommt?

    Werde gleich noch versuchen jemand von Bauamt oder einer Behörde zu erreichen, damit die ganze Konstruktion überprüft wird.

    Haben den Vermieter nochmals angechrieben und aufgefordert, mir umgehend eine Antwort zu geben, ob der meine Unfallmeldung an die Haftpflichtversicherung weitergeben wird oder dies schon hat.
    Er wollte diese am Montag erledigen.

    Frage zum Thema Treppensturz auf einer zur Mietsache gehörenden Treppe (Zugang zum 1. OG als Außentreppe).

    Haftet seine Haftpflicht hier grundsätzlich, falls ein Nutzer der Treppe, ob Mieter oder Besucher stürzt und sich dabei verletzt?

    Es geht um die Frage ob ich der Versicherung sofort Bildmaterial und Emailauszüge zuschicken sollen, aus denen ersichtlich ist, dass die Treppenstufe sehr stark nach vorne geneigt ist, die "Tritthöhe" ganz unten 14cm mehr beträgt, als bei den anderen Stufen, dass Geländer an der Vorderkante der 2. Stufe aufhört und man somit keine Möglichkeit hat, sich beim "Sprung" von der 1. Stufe auf en Fußweg abzusichern?
    Habe Bilder vom Herbst mit Wasserwage und Meterstab, auf denen alles ersichtlich ist.

    Dazu die Mail mit Hinweisen auf massive Unfallgefahren auf Fußweg, Treppe , fehlende Wegbeleuchtung, schwachsinnige blendende Treppenbeleuchtung nur auf den letzten Stufen in Augenhöhe und andere Bereiche es Laufwegs zum Eingang.

    Er wird versuchen mir Selbstverschulden oder Falschangaben zu unterstellen, falls keine Zeugen vorhanden sind, die den Sturz direkt beobachten konnten. Jedenfalls kam schon solch ein HInweis, "sie können sich ja überall verletzt haben".
    Meine Freundin war noch oben in der Wohnung,, hat den Sturz selbst nicht gesehen. der Bereich der Treppe ist kaum einsehbar, da hier die Mülltonnen stehen, Bäume und Sträucher die Sicht versperren.

    Fällt das unter Mietrecht, da wir diese MÄNGEL seit zwei Jahren immer wieder angesprochen hatten bzw. an welchen Fachanwalt kann mich wenden, der sich um die Sache kümmert, da ich keinen Bock mehr habe, mit diesen Typen zu kommunizieren.
    Nach Erfahrung der anderen Mieter geht das nur, wenn man gleich einen Anwalt einschaltet, dann rennt er plötzlich.

    Falls sich die Stufe so leicht verstellen lässt, könnte man auch hier ernsthaft eine Selbstvornahme in Betracht ziehen und die Rechnung dann geltend machen oder mit der Miete aufrechnen.

    Aber am Ende kann man auch sagen, dass der Mieter unvorsichtigt war (wird eh die Verteidigung des Vermieters sein) und auch das kann ja zutreffend sein.


    Das Podest am oben Ende der Treppe war lose, ist gekippt, so bald man auf die Kante getreten ist. Diese wurde zusammen mit der schiefen Stufe und den gefährlichen Gehwegplatten reklamiert. Das Podest hatte einen Tag später einer seiner "Hausmeister" repariert, Löcher gebohrt und fest verschraubt.

    Eine Anpassung der Stufe hatte er abgelehnt. Sie wäre schon immer schief gewesen, was stimmt, wurde ja immer wieder von uns reklamiert. Laut seiner Aussage war es nicht möglich, die Stufe zu verstellen. Was dummes Zeug ist, da bis auf die zweit leicht verdrehte Stufe, alle anderen waagerecht eingestellt sind. Ansonsten hätte die Bohrungen erweitern können.

    Klar kann man jedem, der eine Treppe benutzt unterstellen, unvorsichtig zu sein.
    Ich frage mich ja, wie ich auf der Stufe derart flott abrutschen und runter knallen konnte. Das Tor am Ende der Treppe musste geöffnet werden, dazu steht man auf der 2. oder 3. Stufe, muss es etwas nach oben ziehen. Nächster Schritt, abgerutscht und voll aufs Bein geknallt *knack*.

    Moin.

    Wir hatten mehrfach bemängelt, dass die unterste Stufe unserer Außertreppe (Metall), über die der Zugang zur Wohnung erfolgt, sehr stark nach vorne abkippt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei Regen, Schnee oder Eis auf dieser Stufe rutschig sein kann. Vermieter behauptet, er könne und wolle nichts machen, es wäre halt so, wir sollten aufpassen. Die Stufen lassen sich in der Neigung verstellen und anpassen. Mails über Meldung und Aufforderung zur Beseitigung liegen vor, auch über seine Ablehnung, das Problem zu beseitigen.

    Am Dienstag kam was passieren musste. Beim Weg nach unten zum Paketboten ein unerwarteter Abflug nach vorne, mit Schwung abgerutscht. Volle Last aufs Bein, knack, Wadenbeinbruch, Bänder, evtl. noch andere Schäden.
    Treppe war zwar trocken, der "Teppichläufer" auf der Dachterrasse, den der Vermieter bei Bezug gelegt hatte, war allerdings durchnässt. Die Schuhsohle deshalb wohl rutschiger.

    Vor wenigen Wochen war die Treppe vereist oder mit Schnee bedeckt. Die Stufe war dabei so rutschig, dass man sich ohne Festzuhalten im Stehen abgerutscht wäre.

    Die unterste Stufe hat zudem noch mind. 12cm mehr Steigung, als die anderen Stufen der Treppe. Wer nicht aufpasst und das Problem kennt "fällt" die letzte Stufe in die Tiefe.

    Unser Anwalt ist erst kommende Woche wieder erreichbar.
    Sollte man den Zustand der Treppe von einem Gutachter beurteilen lassen oder abwarten, was eine entsprechende Schadenersatzklage ergibt? Bildmaterial vom Sommer und Herbst mit Wasserwaage und Messgeräten ist vorhanden.

    Sonstige Optionen, die man jetzt sofort nutzen sollte?

    Verschoben - Bisherige Informationen können relevant sein.

    In unserer 2018 bezogenen Wohnung (Komplette neue Etage als Aufstockung von 2017) rumpelt und bollert es extrem.
    Vermieter will Mietminderung anfechten, da es sich "um Kinderlärm handelt, der in einer Mietwohnung hinzunehmen ist".

    Wir hatten mit dem Anwalt des Mietschutzbunds gesprochen und eine massive Mietminderung beim Eigentümer angekündigt. Durch die Bauart des Gebäudes und nicht vorhandener Entkopplung unserer neu errichteten Wohneinheit klirren bei und Gläser i Schrank, Boden und Wände vibrieren stark, es rumpelt und bollert so extrem, dass sich Schockwellen in gefüllten Gläser und Flaschen zeigen.
    In der Wohnung unter uns sind stark schwingende Holzböden verlegt, teilweise mit Fliesen. Rennen die kleinen Kinder herum, spürt man fast jeden Schritt als Schlag. Die unteren Böden sind mit unserer Wand- und Bodenkonstruktion verbunden. Der Eigentümer weigert sich seit 2 1/2 Jahren auf das Thema einzugehen.

    Mit den Mietern, Eltern der Kinder, hatten wir schon öfter gesprochen und auf die hör- und spürbare Belastung hingewiesen. Bisher hatten sie genau drei mal am Tag max. 10 Minuten "Spielzeit" in den Räumen unter der Dachterrasse, immer vor dem Essen. Das war für uns vertretbar. Vor ca. 2 Monaten hatten sich die Eltern getrennt, seither bollert und rumpelt es manchmal über Stunden verteilt in der kompletten Wohnung.

    Hinzu kommt, dass jetzt ständig Stühle und Möbel verschoben werden, bei uns vibriert dabei die ganze Bude, da unten der Boden anfängt sehr stark zu schwingen, bei uns vibriert dann alles, auch erkennbar an Schockwellen im Wasserglas.
    Die Vibrationen sorgen dafür, dass die Luft im Raum schwingt, dass fährt einem oftmals in den Magen, da sehr tieffrequent.

    Können wir selbst die anderen Mieter dazu verpflichten Filzgleiter an alle betroffenen Möbel zu machen oder Teppiche dort zu verlegen und uns darauf berufen, dass beim Stühlerücken nicht nur ihre Bude extrem brummt, sondern auch unsere? Der Eigentümer sieht sich hier nicht in der Pflicht und will nichts unternehmen. Zumindest das Stühlerücken müsste sofort abgestellt werden, bis der Rest über den Anwalt geklärt wird.


    Frage zur Datenerfassung bei Lärmprotokollen. Müssen wir Mitbewohner im Haus darüber informieren, dass wir sämtliche Störgeräusche, die bei uns dafür sorgen, dass Boden und Wände spürbar schwingen (Baumangel) erfassen?
    Wir werden dazu auch technische Hilfsmittel einsetzen, die Erschütterungen und auch Geräusche aufzeichnen, evtl. auch direkt an Boden und Wänden über Sensoren erfassen. Wir bekommen von einem Ingenieur Messtechnik ausgeliehen die in Gewerbegebäuden verwendet wird, um Verursacher von Schwingungen und Resonanzen wie Maschinen ausfindig zu machen.

    Wenn sich der Vermieter nicht dafür interessiert, könnte sich das Bauordnungsamt für den Sachverhalt interessieren.

    Ich würde da einfach mal unverbindlich anfragen.

    Und hierfür wurde der Eigentümer nicht belangt?

    Moin!
    Ja, Bauordnungsamt, sowas sind er Art dachte ich schon. Muss mal unseren Baudezernenten hierzu befragen.
    Die müssten auch nach Wegeschäden auf frei zugänglichem Privatgrund schauen, falls man dort eine Gefährdung erkennt?
    Oder sowas wie "defekte Treppen" zum Wohnungszugang, wenn von diesen eine Gefährdung ausgeht?

    Die Bewohnerin mit den Kinder hat Schiss davon, dass sie aus der Wohnung fliegt. Die ganzen Bewohner im Haus hatten in irgend einer Form für den Vermieter "gearbeitet". Sie als Putze, ihr Mann als "Hausmeister", die anderen auch als Hausmeister. Teils Schwarz, teilweise mit nicht verbuchter Anrechnung auf die Mietkosten, Verweigerung von Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfällen. Die halten sich hier zurück.
    Eine unseren Bekannten hatte sich im Frühjahr 2019 eine Bänderzerrung zugezogen, war hier umgeknickt.
    Da sie zwei Tage später mit den Enkeln in Urlaub wollte, hatte sie das nicht vom Arzt untersuchen und einen Unfallbericht anfertigen lassen. Sonst w#re hier wohl auch Schmerzensgeld und sonstige Kosten fällig gewesen. Ich wollte sie dazu überreden, dies unbedingt anzuzeigen, falls sie deshalb einen dauerhaften Schaden hat.

    Hinzu kommt, dass die Dame mit den Kindern, die hier schon mehrfach wegen der Löcher "auf die **** geknallt" sind, selbst mit ihrem Auto auf dem Weg parkt, obwohl es keine abgesenkte Bordsteinkante gibt und auch sonst keine offizielle Zufahrt, sondern ein reiner Fußweg ist. Dadurch leiden die schiefen Platten noch mehr.

    Es gibt hier KEINE Wegebeleuchtung! Nachts ist es auf dem Weg stockdunkeln. "Da muss man halt aufpassen...:"

    Bitte auf gepflegte Ausdrucksweise achten!

    Ich musste das jetzt selbst mit "sehr gesundem Anti-Schimmelspray" wegmachen. Werde evtl. von einem Bekannten, der Wasser- und Brandschäden beseitigt, eine Rechnung erstellen lassen. Der muss sich das Ganze dann nochmals anschauen, da es schwarzen Schimmel unterhalb des Bodenbelags gibt. Dort kommt man nicht ran.
    Außerdem gibt es, was auch mehrfach bemängelt wurde, einen Luftstrom unter dem Zimmerboden der dafür sorgt, dass zeitweise Modermuff aus Spalten und Fugen unter/hinter den Sockelleisten hervor dringt.


    Theoretisch könnt Ihr eine Ersatzvornahme ankündigen und das selbst beauftragen, hierzu aber "siehe oben".

    Hatte ich ihm angekündigt und auch die Dringlichkeit (es schimmelt seit Monaten) begründet. "Ich sehe keine Notwendigkeit eine Firma damit zu beauftragen. Ich zahle das nicht" war die einzige Reaktion dazu. Nicht mal seine Handlanger wollte er schicken. "Sprühen sie das Zeug drauf, Heizen und Lüften sie massiv, dann geht das weg".

    Vor dem Haus verläuft ein ca. 2,5m breiter Fußweg auf dem Hausgrund zu den Eingängen. Der Weg ist vom Gehsteig zugänglich, es gibt keine Umfriedung, keine Tor. Der Platten des Weges sind stellenweise extrem verkippt, krumm, schief. Es ging gemessene Absätze von bis zu 6cm, direkt daneben sind breite Spalten. Tritt man auf eine Kante, knickt man unweigerlich um. Es gab auf dem Weg schon oft Verletzungen, Bänderzerrungen, ein Kind der anderen Bewohner stürzte einmal, hatte Gesichtsverletzungen.
    Der Eigentümer wurde mehrfach aufgefordert für Abhilfe zu sorgen. Es interessiert ihn nicht.

    "Der Weg ist etwas uneben, es ist kein Wohnzimmerboden". Damit ist das Thema für ihn erledigt.


    Eine Wegbeleuchtung fehlt komplett. Nachts erkennt man die gefährlichen Stellen nicht.

    Die unterste Stufe unterer Außentreppe kippt immer mehr ab. Sie neigt sich auf die Trittbreite inzwischen um ca. 5cm nach vorne ab! Es sieht keine Veranlassung dies zu korrigieren.

    Müsste bei dem Problem mit dem Weg nicht bei der Stadtverwaltung jemand zuständig sein?

    Moin!

    Ende September mussten wir feuchte Stellen an Fenstern feststellen, es gab Wasserflecke und braune Verfärbungen, die von nassem Dämmmaterial stammen. Der Eigentümer wurde sofort informiert, stand einen Tag später mit seinem "Dachdecker" in der Wohnung, um den Schaden zu begutachten.
    Der Dachdecker stellte fest, da ist Wasser unter dem Putz herunter gelaufen, er müsse die Ursache für den Wassereintritt feststellen. Über Wochen passierte nichts. Der Eigentümer wurde seither immer wieder auf das Thema angesprochen, schickt dann zwei seine Handlanger, die an den Rollladenkästen etwas Silikon verschmierten, aber keine Ursachenforschung betrieben "geht uns nix an". Nach dieser Aktion, er selbst wusste nicht einmal, welche Arbeiten durchgeführt wurden, meinte er dazu nur "warten wir mal ab, was passiert". Hiergegen hatten wir protesteiert und zu konkreten Handlungen aufgefordert.
    Bei jeden leichten Regen feuchte Stellen, erneut wurde nichts unternommen. Vermieter immer wieder neu informiert.

    Eines Tages stellen wir leichten Schimmelgeruch fest, unter einem der Fenster ist hinter der Sockelleiste alles feucht und grün mit Schimmel befallen, an ein paar Stellen auch schwarzer Schimmel. Vermieter wurde erneut aufgefordert etwas zu unternehmen.
    "Ich stelle ihnen ein Mittel auf die Treppe", damit für ihn das Thema durch. Wir hatten ihm erklärt, dass es alleine seine Aufgabe ist, den Schimmel von fachlich qualifizierten Handwerken entfernen zu lassen und die sichtbaren Schäden zu beseitigen. Nichts passiert...
    Einen Monat später läuft plötzlich bei leichtem Nieselregen Wasser im Wohnzimmer unter dem Fensterbrett an der Wand herunter. Am benachbarten Flurfenster läuft ebenfalls Wasser von oben herunter, im Flur ist eine kleine Pfütze.

    An der Außenwand sind plötzlich braune Stellen und Muster von den Dämmplatten auf dem weißen Putz zu erkennen. Diese waren drei Wochen vorher nicht zu sehen (es gibt Fotos von damals und aktueller Zustand).

    Seine Pfuschtruppe werkelt einen Tag später am Dach herum, Ich war oben um Fotos zu machen. Wegen handwerklichen Pfuschs lief hier Wasser unter die Dachpappe. Seither scheint es trocken zu bleiben, mal abwarten.....

    Den Schimmel, ca. 2m breiter und bis zu 8cm hoher Streifen hinter der Sockelleiste sieht er sich nicht verantwortlich.

    Selbst Hinweise auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung interessieren ihn nicht (der ist Arzt).

    Er meint dazu nur "Sie müssen das Schimmelmittel verwenden und den Schimmel beseitigen". Das Zeug kommt uns nicht in die Bude, da es der Beschreibung nach alles andere als gesund ist.

    Er reagiert in keinster Weise auf Aufforderungen den Schimmel durch _fachlich qualifizierte_ Handwerker beseitigen zu lassen. Wir sitzen seither in einer Schimmelbude.

    Grundsatzfrage: Können wir auf kosten des Vermieters ein Unternehmen zur professionellen Schimmelbeseitigung beauftragen? Irgendwelche Optionen um ihn zu zweigen das Zeug sofort professionell beseitigen zu lassen?

    Moin

    im Nebenhaus rücken gerade neue Mieter an (zwei junge Türken). Soeben wurden Trommel und diverse Instrumente ausgepackt, mit denen sie möglichst oft zusammen mit Freunden Musik auf der Terrasse vor ihrem Hauseingang machen wollen, wie einer der Jungs zu einem Umzugshelfer meinte.
    Die Terrasse (an sich nur ein von einem Balkon überdachter Bereich vor deren Haustüre) liegt 3-4m von unseren Fenstern entfernt in einer Ecke der Häuser, durch sie sich alle Geräusche massiv verstärken. Die Häuser sind im 90 Grad-Winkel aneinander gebaut, gehören unterschiedlichen Besitzern.

    Bei den Vormietern gab es kaum Probleme mit Lärm, da diese kaum vor der Türe waren. Selten gab es Grillqualm und öfter mal Zigarettenqualm, der durch die windstille Ecke fast IMMER alles zu uns und zu den gekippten Fenstern zieht oder bei uns um die Ecke und zum Terrassenfenster herein drückt.

    Ich wollte das mit dem Hausbesitzer nebenan mal klären, der im Moment auch etwas überrascht, da "zwei ruhige junge Männer" die Wohnung angemietet hatten und er Bedenken hat, ob er weiterhin seine Ruhe hat oder es Probleme gibt.

    Stellt sich die Frage: Muss man, unabhängig von der Uhrzeit, Livemusik auf einer Terrasse oder Grundstück direkt vor/neben den eigenen Fenstern hinnehmen? Oder auch Shischa-Qualm und Grillqualm, sowie regelmäßige laute Aktivitäten direkt vor unseren Fenstern?

    Es wurde dir bereits mehrfach empfohlen, dass es in der Summe besser ist, einen Anwalt aufzusuchen um die komplexe Sitaution zu beurteilen. Hast du das noch nicht gemacht? Wenn nein, darf ich fragen, warum nicht, obwohl es sinnvoll wäre?

    Hi, ja, da läuft schon was mit dem Mieterschutzverein, was Mietminderung wegen einiger Probleme angeht. Wegen Corona ist Thema allerdings etwas eingeschlafen bzw. war mit Beratungsterminen oder Gutachterterminen vor Ort nicht ganz so einfach.

    Für das nächste Gespräch benötige noch Ideen.

    Moin.

    Hatte gerade eine Unterhaltung mit dem Heizungsbauer zum Thema Warmwasserversorgung im Haus. Nun ergeben sich einige grundlegende Fragen.

    Unsere Wohnung (2017 als Anbau erstellt) ist an die Zentralheizung im Keller (Gas befeuert) angeschlossen.

    Laut Mietvertrag werden die Heizkosten für _alle_ Wohnungen im Haus anhand der Wohnfläche verteilt.

    Er hatte meine Freundin bei Anmietung dazu überredet, auf Zähler an den Heizkörper zu verzichten, da diese nur unnötige Kosten für alle Bewohner verursachen würden.

    Bis auf unsere Wohnung beziehen alle anderen Wohneinheiten Warmwasser über das System im Keller.

    Unsere Wohnung ist NICHT an das Warmwassersystem angeschossen, wir haben nur _eine_ Kaltwasserleitung mit eigenem Zähler (im Keller) und im Bad einen Durchlauferhitzer, der Bad und Küche versorgt.

    Laut Mietvertrag (allgemeiner Vordruck) wird auch Warmwasser anhand der Personenzahl in jeder Wohnung umgelegt.

    Wir haben allerdings gar keinen Warmwasseranschluss in der Wohnung, sollten laut Mietvertrag jedoch an den Kosten beteiligt werden. Hinzu kommt, dass durch den Durchlauferhitzer hohe Stromkosten entstehen.

    Somit würden wir unser selbst erstelltes Warmwasser doppelt bezahlen?

    Laut anderen Bewohnern zahlen diese Strom, Wasser, Heizkosten und was sonst anfällt anhand der Personenzahl und Wohnfläche über eine Pauschale. Der Eigentümer rechnet angeblich alle Kosten zusammen und verteilt diese dann einfach auf alle. Seit Mietbeginn 1.6.2018 erfolgte keine Nebenkostenabrechnung aus der ersichtlich ist, was wie weshalb abgerechnet wird. Hatte ich jetzt mal angefordert, Antwort erfolgte keine....

    Frage dazu: Muss der Mieter Kosten für die Erstellung von Warmwasser finanzieren, auch wenn er keine Warmwasserleitung in der Wohnung hat?

    Laut Heizungsbauer gibt es keine getrennten Zähler je Wohneinheit für Warmwasser.

    Hallo!

    Ist es statthaft beim Auszug kurz vor der Wohnungsübergabe selbst behobene technische, optische und kleinere bauliche Mängel wieder in den Zustand zu versetzen, die bei Anmietung der Wohnung vorhanden waren oder während der Mietdauer offensichtlich wurden? Man könnte sagen in den mangelhaften Urzustand zu versetzen.


    Ich hatte einige Mängel selbst behoben, den Vermieter teilweise über kleinere Mängel mündlich informiert und angeboten, manche Dinge selbst zu beheben

    - in der Duscharmatur hatten zwei Dichtungen gefehlt, Wasser lief aus den Leitungen, ich baue die Dichtungsringe wieder aus

    - drei Zimmertüren klemmten, da Boden schlecht verlegt und verschraubt, hingen am Boden fest, Scharniere mussten immer wieder nachjustiert werden

    - 12 Steckdosen nicht benutzbar, bei 10 davon waren die Einsätze nicht richtig verschraubt, bei zwei Kabel locker/Wackelkontakt bzw. eine ganz ohne Strom

    - 5 von 9 Schaltern der Rollläden falsch angeschlossen Auf/Ab vertauscht, werden wieder falsch herum angeschlossen

    - Scharniere Duschkabine falsch herum verbaut, Türen klemmen deshalb, werde die Scharniere wieder falsch einbauen

    - drei Fenster klemmten, mussten justiert werden, Justage in ursprünglichen Zustand, sitzen dann wieder auf dem am Rahmen auf

    - Eingangstüre klemmte nach mehrfacher nicht fachgerechter Justage durch Pfuschtruppe des Vermieters, hatte dann selbst eingestellt, seither ohne Probleme

    - Kabelkanal vom Heizungskeller in dem Waschmaschinen und Trockner stehen, ich musste luftdicht ausstopfen, da durch den Kanal Gestank durch den Sicherungskasten und durch die Wand in die Wohnung zog.

    - _alle_ Fensterrahmen waren ca. 1,5-2cm breit mit Silikon verschmiert, das nach einem Jahr aussah, als ob sich auf dem Rahmen und an der Wand ein Schimmelrand gebildet hat, werde das Zeug wohl wieder so draufschmieren.

    - Spülkasten WC klemmte, musste korrigiert werden, wird wieder zurück gebaut, Spürtaster klemmt dann wieder an Wand.

    - _alle_ Türgriffe waren nicht richtig verschraubt

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