Kurze Frage zur rechtlichen Relevanz von Schreiben des Mieterschutzvereins an den Vermieter.
Ich habe hierzu unterschiedliche Aussagen, die sich sehr unterscheiden.
Seitens Mieterschutzverein wurden mehrfach Schreiben wegen Mängelbeseitigung und begründetet Mietminderung an den Vermieter geschickt. Es wurde im ersten Schreiben darauf hingewiesen, dass der Mieterschutzverein die Interessen der Mieterin (meiner Freundin) vertritt.
Der Vermieter schreibt jetzt, er würde nicht mit dem Mieterschutzverein kommunizieren, da sein einziger Vertragspartner die Mieterin wäre. Ebenso würde er die Mietminderung nicht anerkennen und droht mit Konsequenzen, sollten die Mietzahlungen, wie seit Monaten mehrfach angekündigt und begründet, gemindert werden. Verweist dabei auch wieder auf den Umstand, dass er den Mieterschutzverein nicht anerkennt, da kein Vertragspartner von ihm.
Zur Frage: Sind Schreiben mit Forderungen seitens Mietschutzverein (hat ja den Auftrag von uns dazu erhalten) bindend bzw. muss der Vermieter diese anerkennen?
Beiträge von Keltik67
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Hallole,
eines unserer Autos wurde am Morgen auf einem der Stellplätze auf dem Hausgrund durch Astbruch beschädigt (mehrere Dellen im Dach). Die Stellplätze gehören laut Mietvertrag zur angemieteten Wohnung.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Eigentümer in diesem Fall haftbar ist, da die Fahrzeuge auf den Stellplätzen stehen, die Bäume mit vielen morschen Ästen ebenfalls auf dem Hausgrund stehen? Also Meldung an ihn und nicht an unsere KFZ-Versicherung? -
Moin
in unserer Mietwohnung sollen Risse, die in nahezu _allen_ Räumen zwischen Decke und Wänden oder in Wänden vorhanden sind, "ausgefüllt" werden.
Wir müssten deshalb so gut wie _alle_ Möbel, Schränke, Regale von den Wänden wegrücken und zwar in allen Räumen, außer im Bad.
Im Küchenbereich kommt man an die Risse nur ran, wenn man auf der Arbeitsplatte steht oder halb auf Schrankelemente klettert, was wir untersagen werden.Seitens Vermieter wurde lediglich mitgeteilt, dass er Handwerker schickt. Ob und wie weit wir hier Platz schaffen müssten, wurde nicht mitgeteilt. Entsprechend bleibt vorerst so gut wie alles stehen.
Für fachgerechte Ausführung (was sie eh nicht machen werden) müssten die Risse teilweise ausgefräst werden, dabei würde die komplette Wohnung mit Gipsstaub eingesaut, Eine Absaugung für Feinstaub haben seine Handwerker jedenfalls nicht. Bei anderen Reparaturen blieb der Dreck fast immer liegen, angeblich zahlt der Vermieter die Arbeitszeit nicht für das Aufräumen und säubern der Baustellen. Auch wird so gut wie nie etwas abgedeckt, da Abdeckmaterial Geld kostet.Was sollten wir machen? Handwerker gewähren lassen und dann reklamieren und dem Dreck (wie bereits mehrfach) selbst wegräumen oder vorab abklären was wie wo gemacht wird und dann entscheiden, ob wir sie überhaupt in die Wohnung lassen? Wie weit ist es zumutbar, dass man die ganze Wohnung umräumen muss, damit Arbeiten ausgeführt werden können? Wir gehen von ein bis zwei Tagen aus, an denen jemand von uns vor Ort sein muss.
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Hallo!
Das Haus, in dem wir eine Wohnung gemietet haben, soll demnächst verkauft werden.
Er erste Kaufinteressent erhielt von der Bank keinen Kredit, da er keine aussagekräftigen Fotos der von uns bewohnten "wertig scheinenden" Wohnung gab. Wir hatten dem Eigentümer untersagt, dass in der Wohnung Fotos gemacht werden dürfen.
Jetzt wurden die anderen Etage renoviert und optisch aufpoliert, damit die Hütte jemand kauft.
Gerade stand der Eigentümer mit dem Makler vor den Haus, der sich um den Verkauf kümmern soll.
Es wurde behauptet (das Gespräch war unbeabsichtigt auf unserer Terrasse zu verfolgen), wir hätten das Türschloss der Wohnungstüre getauscht, was auch stimmt. Es gibt mehrere Personen, die Schüssel für das gesamte Haus haben. Wir hatten nicht nur einmal den Eindruck, dass schon mal jemand in der Wohnung war, um die Heizkörper zu entlüften. Entsprechend hatte ich vor drei Wochen ein anderes Türschloss eingebaut, als hier täglich Handwerker unterwegs waren.
Da der Zugang zur Wohnung über eine Außentreppe mit einem Tor erfolgt, dass normalerweise verschlossen ist, stellt sich die Frage, wer hat ohne unser Wissen unseren durch das Tor abgetrennten Bereich mit der Dachterrasse betreten und weshalb wurde festgestellt, dass der Schlüssel nicht mehr passt. Wir wurden in der Sache nicht kontaktiert oder vorher informiert. Bedeutet, hier war jemand ohne unserer Zustimmung auf unserer Dachterrasse und wollte offensichtlich in die Wohnung.
Der Makler meinte vorhin, er würde sich darum kümmern, dass es aktuelle Fotos des _ganzen_ Objektes gibt. "Die müssen uns Fotos machen lassen". Nach mir bekannten Informationen zum Thema Fotos liegt es alleine am Mieter ob er zustimmt oder ablehnt. Irgendwelche Forderungen kann der Eigentümer wohl nicht geltend machen oder mit Schadenersatzforderungen oder Abmahnung drohen. Oder hat der mit dem Verkauf beauftrage Makler eine Möglichkeit Bilder zu erstellen, die Wohnung zu besichtigen und "Daten" in irgend einer Weise zu erfassen? Den Architektenplan hat er von 2017/18 noch und die Fotos vor dem Bezug 2018 auch.
Zum Thema Kaufinteressenten und Besichtigungstermine:
Wir werden u.U. in den kommenden 2-3 Wochen ganz spontan mit 1-2 Tagen Vorlauf 7-12 Tage Urlaub machen. Somit wären wir nicht in der Wohnung, damit Besichtigungen stattfinden können. Müssen wir jemand beauftragen, der Makler und Interessenten in die Wohnung lässt oder sind 14 Tage Abwesenheit ein Zeitraum, der hinzunehmen ist?
Wir wurden seit der ersten Besichtigung in keinster Weise informiert, ob das Haus weiterhin verkauft werden soll, dass u.U. Besichtigungen stattfinden sollten oder was sonst so passiert. Ohne unsere Anwesenheit kommt jedenfalls niemand in die Wohnung.
Können wir Terminwünsche an gewissen Tagen wie am Wochenende ablehnen und nur unter der Woche welche anbieten, da wir an den Wochenenden oft beruflich unterwegs sind und unter Woche wegen Homeoffice hier sein könnten?Die Anzahl der zumutbaren Besichtigungen ist meines Wissens auch eingeschränkt? Da es sich um ein sehr spezielles Objekt handelt, dass sich nicht so gut verkauft wie ein normales Wohnhaus steht zu befürchten, dass es viele Interessenten gibt, die nur mal so schauen wollen, da dieses Objekt nur eingeschränkt als normale Wohnung genutzt werden kann.
Kündigungsgründe
Kann ein Käufer unserer Mietvertrag mit Verweis auf Eigenbedarf kündigen und unsere Wohnung beziehen wollen, obwohl die größere Einheit im EG seit Januar leer steht?So, genug gefragt.

Verschoben. Bei Nachfragen zu bestehendem Thema bitte kein neues eröffnen.
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Seit Monaten gibt es doch diese Problematik mit der Treppe und entsprechende Folgeproblematiken? Dir wird hier doch ständig gesagt, lass das endlich von einem Anwalt machen.
Das läuft inzwischen auch über einen Anwalt vom Mieterschutz, der allerdings nicht rund um die Uhr jeden Tag verfügbar ist.
Problem dabei, es gibt alle paar Tage eine etwas andere Faktenlage, die zu beachten ist und wir erst alles sammeln müssen, bevor wir einen der wenigen Termine bekommen. Auch eine Reaktion vom Bauamt fehlt noch komplett....Aktuell hatte ich heute eine Kopie des Schreibens zur Mängelbeseitigung und zur Mietminderung bekommen, welches schon an den Vermieter unterwegs sein soll.
Es sind einige grobe Fehler darin, ein paar falsche Angaben zu den Mängeln und andere, elementare Mängel sind nicht erwähnt.
Die Berechnung der Mietminderung ist auch total falsch, da 20% von der Warmmiete berechnet wurden und nicht von der Kaltmiete.Der Anwalt ist zwei Wochen im Urlaub, ich muss vor Monatsende eine richtige und vor allem vollständige Mängelliste an den Eigentümer schicken, damit wir einen Nachweis haben, das wir über _alles_ umfangreich informiert haben, falls der jetzige Eigentümer alle Mängel und die Mietminderung verschweigt. Vor allem die Baumängel, die man nicht ohne massive Bauarbeiten beseitigen kann.
Stellt sich die Frage, ob eine von uns erstellt "zusätzliche Komplettauflistung" aller von uns festgestellten Mängel rechtlich relevant ist, die in etwa drei mal so viele Mängel beschreibt, wie das aktuelle Schreiben des Anwalts.
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Hallo
hatte gerade ein Telefonat mit der Haftpflichtversicherung des (noch)Eigentümers unserer Bude.
Im Frühjahr hatte ich einen Unfall auf der mangelhaften Treppe, die zur Wohnung führt.
Ein Gutachter der Versicherung hatte mich im März mündlich über von ihm festgestellte Mängel an der Treppe aufgeklärt. Eine Nutzung wäre ab der Belehrung auf eigene Gefahr, künftige Haftung durch die Versicherung ausgeschlossen.Die Mängelliste sollte dem Eigentümer zugestellt werden. Ob und wann dies tatsächlich gesehen ist, teile die Versicherung nicht mit, beruft sich auf Datenschutzbestimmung und den Umstand, dass der Eigentümer Vertragspartner ist und nicht ich/wir. Ist so weit nachvollziehbar.
Ich wollte jetzt die Auflistung der in der Belehrung genannten festgestellten Mängel, die mir der Gutachter im Rahmen seiner Belehrung nannte und auch am Objekt zeigen konnte. Auch welche Konsequenzen sich ergeben, was die Haftung angeht. Zur Begründung hatte ich angegeben, dass ich den "Inhalt der Belehrung" in Schriftform wollte. Dies wurde abgelehnt.
In Kurzform: Ich will die mündliche Belehrung mit den genannten Details in Schriftform.
Gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf eine schriftliche Version dieser "Belehrung"?
Laut Gutachter zählt allein der Umstand, dass jemand mit Fachwissen auf gefährdende Mängel hingewiesen hat und ich mir ab diesem Moment dieser Tatsachen bewusst sein muss. Den Rest müsse ich mit dem Eigentümer regeln, der sich ja weigert, jegliche Mängel als solche anzuerkennen. -
Moin!
Wir haben hier ein Schreiben mit Mängeln und Begründung für massive Mietminderung liegen, dass heute als Einschreiben bei der Post landen sollte.
Ein Mitbewohner meinte gerade, der Eigentümer wäre im Urlaub, hatte uns in seinen Mails, letztmals vom Sonntag, nicht mitgeteilt, dass er in Urlaub fährt.
Wir hatten bei den Mängeln begründete Fristen von max. 14 Tagen zur Beseitigung gesetzt.
Alle Mängel sind im lange bekannt, er will sie nicht als solche anerkennen oder sieht keinen Grund etwas zu unternehmen.Meines Wissens nach gelten die Fristen ab Zustellung? Ändert sich durch seine Abwesenheit etwas an den gesetzten Fristen oder bei der Umsetzung der Mietminderung (Mietzahlung erfolgt dann unter Vorbehalt).
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Egal was du sagst, du solltest neutral und sachlich bleiben in deinen Worten. Über jemanden negativ reden, indem man ihn "Pfuscher" oder ähnlich nennt, kann dir leicht eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede einbringen.
Bei diesem Herren muss man mit allem rechen, entsprechend bin ich natürlich zurückhaltend und äußere mich nicht zu Mängeln gegenüber Dritten.
Nicht wirklich. Bei Verkehrssicherheitsrelevanten Dingen außerhalb der Wohnung haftet grundsätzlich der Eigentümer und niemals der Mieter.
Der Gutachter der Versicherung hatte mich darüber mündlich belehrt, dass einige gefährdende Mängel an der Treppe vorhanden sind, eine Nutzung durch uns deshalb nicht durch die Haftpflicht des Eigentümers abgedeckt sind, sollte nochmals ein Unfall stattfinden.
Der Eigentümer hat seit Monaten nichts unternommen. Somit wissen wir von eine möglichen Gefährdung und müssten alles dafür tun, damit niemand zu Schaden kommt. Ein Mitverschulden könnten man doch problemlos unterstellen?Wir hatten den Vermieter darüber informiert, dass wir keine Fotos der Wohnung wünschen, eine Besichtigung durch einen Vertreter der Bank nach Abspracht möglich wäre. Allerdings ohne Fotos.
Natürlich sieht er nicht ein, dass er keine Fotos seines Eigentums erstellen kann, ist kein Problem, damit kommt er nicht durch.
Er hatte angedeutet, dass er bei der Besichtigung anwesend sein möchte.
Im Detail sieht es so aus, dass der Hauskäufer für den Kredit Nachweise über den Zustand benötigt (Wertermittlung?).
Müssten wir den Eigentümer mit in die Wohnung lassen, damit er den Vorgang überwachen kann?
Der Bankmitarbeiter kommt im Auftrag des Käufers, nicht im Auftrag des Eigentümers.Drei Beiträge hintereinander zusammengefügt
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und das wäre dann auch vollkommen in Ordnung.
Dann müsste ich sie allerdings, so wie der Gutachter und Versicherungsmensch dies erklärt hatte, vor dem Betreten der Außentreppe, über die man zur Wohnung gelangt darüber informieren, dass diese Treppe gefährliche Mängel hat, eine Nutzung grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt und sie aufpassen muss, sich wegen des Pfusches durch den Eigentümer nicht zu verletzen. Gleiches gilt für Fußweg zum Haus, Übergang Treppe-Dachterrasse, Eingangsschwelle Haustüre u.a.
Der Vermieter kennt die Probleme, ignoriert sie jedoch bzw. sieht sich nicht als relevant an.
Hört sich übertrieben an, wir wissen allerdings durch den Gutachter von den Gefahren und müssen andere, die zu uns wollen, darauf hinweisen. Denkbar auch über eine schriftliche Haftungsausschlusserklärung, die vor der Treppe unterschrieben werden muss. Ansonsten haften wir bei Unfällen mit.Das ist uns zu heikel.
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Fotos kommen nicht in Frage.
Denkbar wäre, dass die Dame von der Bank die Wohnung in Augenschein nimmt. Es geht wohl um die Bewertung des Objektes für einen Kredit.
Fotos würden eh nur einen völlig falschen Eindruck vermitteln und die zahlreichen baulichen Mängel verschweigen, mit denen der derzeitige Eigentümer konfrontiert ist, was er verschweigt. -
Moin!
Unser Vermieter möchte das Haus verkaufen. Eine Besichtigung mit einem Kaufinteressenten fand vor einer Woche statt.
Heute schreibt er, er müsse vorbei kommen und Fotos der Wohnung für die Bank des Hauskäufers erstellen. Entweder er oder jemand von der Bank müsse Fotos machen.
Er hätte vergessen, bei der Begehung Fotos zu machen, was wir nicht erlaubt hätten.
Müssen wir ihm Fotos liefern oder fremden Personen Zutritt gewähren, damit Fotos gemacht werden können?
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So. Bei der Besichtigung der Kaufinteressenten wurden keinerlei Angaben dazu gemacht, dass die Außentreppe laut Gutachter gefährdende Mängel hat, obwohl dem derzeitigen Eigentümer nach meinem Unfall entsprechende Mängelbeschreibungen seitens Versicherungsgutachter bekannt sind.
Ebenso wurde verschwiegen, dass es extreme Körperschallübertragung von vom EG nach oben gibt, was laut Gutachter in einem 2017 erstellen "Anbau/Aufbau" nicht vorkommen kann/darf, obwohl seit Bezug ständig bemängelt.
Bei einem Immobilienverkauf haftet der Verkäufer im Sinne der Gewährleistung für Mängel. Rechtsgrundlage ist § 433 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Bedeutet, dem Kaufinteressenten werden zahlreiche gravierende Mängel, die auch zur Gefährdung von Bewohnern führen können, durch den Eigentümer absichtlich verschwiegen. Auch, dass wird zum kommenden Monat eine sehr deutliche Mietminderung angekündigt und begründet haben.
Laut einem Bekannten des Kaufinteressenten gibt es laut Eigentümer keine nennenswerte Mängel und Probleme am Gebäude, wie ihm Bekannt sind.
Deshalb stellt sich für uns noch mehr die Frage für bestehende Mängel., die dem Eigentümer mitgeteilt wurden und Fristen zur Beseitigung laufen.
Wir dürfen uns dem Kaufinteressenten derzeit nicht zu Problemen äußern, müssten ihn dann nach dem Kauf (notariell Abgeschlossen) gegenüber dem neuen Besitzer äußern und ihn über die vielen Mängel aufklären?
**EDIT**
Gerade einen ausführlichen Text zum Thema gefunden, dass _alle_ Mängel auf den neuen Eigentümer übergehen, auch Mietminderung und Fristen weiterhin gelten, man den neuen Eigentümer nur darüber informieren muss. Sehr gut... -
Hallo
vorgestern wurde uns per SMS mitgeteilt, dass wir dem Hauseigentümer einen Besichtigungstermin mitteilen müssen, zu dem er mit einem Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen kann. Er wird das ganze Haus verkaufen.
Wir haben eine Mietwohnung mit Erstbezug 2018, hatten massive Lärmmängel wegen komplett fehlender Entkopplung unserer Aufstockung/Neubauetage. Es gibt zahlreiche Mängel, die u.a. die Gesundheit gefährden können, wie die Pfuschtreppe (ich hatte im Frühjahr einen Unfall mit Beinbruch), schiefe Gehwegplatten, mangelhafte/fehlende Weg- und Treppenbeleuchtung, optische Schäden durch Wasser (dank Pfusch) und überall Rissbildung, für die sich der Vermieter trotz endloser ausführlich beschriebener Mängelbeschreibungen nicht zuständig sieht.
Er versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen, die massiven Kosten, die eine Instandsetzung der Treppe (laut Gutachter mind. 10-15.000Euro), zu umgehen und auch das Problem "Rumpelbude" wegen direkter Ankopplung unserer Neubauetage zu den Holzböden im EG. Er wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass wir uns an das Bauamt wenden würden bzw. er Mietinteressenten im EG oder bei unserer Wohnung auf die _massiven_ nicht zumutbaren Rumpelmängel hinweisen müsste, ansonsten Schadenersatzansprüche auf ihn zukommen würden und wir uns Zustände wie die 2 1/2 Jahre zuvor nicht mehr mitmachen würden.
Jetzt versucht er das Haus jemanden anzudrehen, der keine Ahnung von dem baulichen Mängeln hat, wie jemand aus seinem persönlichen Umfeld berichtet hatte.
Seit Monaten wurde hier nichts mehr gemacht, auch die Aufforderung seiner Haftpflichtversicherung den Pfusch an der Treppe nach geltenden Bauvorschriften zu beheben wurden kommentarlos ignoriert. Er sitzt es aus, bekommt von mir noch eine Schmerzendgeldklage und von der Versicherung eine massive Regressforderung aufgebrummt.Frage bei Eigentümerwechsel nach Verkauf des Hauses:
- gehen Mängel, die wir seit Jahren immer wieder bemängelt hatten automatisch auf den neuen Eigentümer über oder müssen wir diesem alle Mängel erneut mitteilen, auflisten, dokumentieren?
- laufen bisher gesetzte Fristen zur Mängelbeseitigung weiter?
- wir werden die Tage eine massive Mietminderung aufgrund diverser gefährdender Mängel begründen,, geht eine Mietminderung auf den neuen Eigentümer über, falls diese Mängel nicht vorher beseitigt werden?
- wir gehen davon aus, dass wir eine Eigenbedarfskündigung bekommen werden. Ist der neue Eigentümer im Zeitraum einer gesetzten Kündigungsfrist bis zum letzten Tag verpflichtet Mängel (egal welche) "fachgerecht" zu beseitigen bzw. könnten wir die Mietminderung in dem Zeitraum erweitern?
- darf ich zu Mängeln Stellung nehmen, falls der Kaufinteressent Fragen stellt oder kann mir der Vermieter einen Strick daraus drehen, wenn ich bekannte Probleme eingehe, auf die ich gezielt angesprochen werde? Oder anders gefragt, darf ich Andeutungen machen, dass auf ihn als neuen Eigentümer eine massive Mängelbeseitigung, Mietminderung und u.U. das Bauamt auf ihn zukommen wird? Hatte nicht vor, hierzu irgendwas zu sagen, man kann aber nie wissen....
- hat ein neuer Eigentümer nach dem Kauf eines Hauses mit zwei Wohneinheiten auf zwei Etagen das Recht, die (unsere) bewohnten Wohnungen für Eigenbedarf zu beanspruchen und den Vertrag zu kündigen, obwohl eine (in diesem Fall größere) Wohnung im EG seit Januar leer steht?
Die Wohnungen sind nicht ganz gleichwertig. Unsere neu erstellte Wohnung hat eine 45qm große Dachterrasse, die untere in Wohnraum umgebaute ehemaligen Büroräume, sieht optisch jedoch vergleichbar aus, ist allerdings viel dunkler.
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Moin!
Gibt es zwischen dem offiziellen Mieter/Vertragspartner und Eigentümer und einem später zugezogenen "Mitbewohner" unterschiedliche Rechte bei der Nutzung an der Mietsache?
Meine Freundin hatte eine Wohnung angemietet, im Vertrag wird sie als alleiniger Mieter aufgeführt (" Personen 1").
Ich bin ein Jahr später zu ihr gezogen. Ich hatte ca. zwei Monate vor dem endgültigen Wohnungswechsel dem Vermieter bei einem zufälligen Treffen vor dem Haus mitgeteilt, dass ich die meiste Zeit als Dauergast hier bin und beabsichtige, meine eigene Wohnung aufzugeben. Ich hatte drauf hingewiesen, dass er mich ab sofort bei der Berechnung der Nebenkosten berücksichtigen könne. Er hatte dies zur Kenntnis genommen und mit einem "ja, ist ok" abgesegnet.
Vertraglich wurde bis heute nichts ergänzt oder geändert. Ich bin somit "Mitbewohner" und Lebenspartner im gemeinsamen Hausstand.Hat ein "Mitbewohner", wie er mich bezeichnet hatte, die selben Rechte bei der Nutzung des Objektes und bei Haftungsfragen oder Schadenersatzansprüchen, falls durch Mängel am Mietobjekt mein persönliches Eigentum beschädigt wird, z.B. bei Wasserschäden oder Unfällen auf dem Hausgrund? GIbt es in Fragen der Nutzbarkeit eines Objektes eine Unterscheidung zwischen Vertragspartner und "anderen geduldeten Mitbewohnern"?
Das gewisse vertraglich geregelte Dinge nur direkt zwischen den Vertragspartner gefordert werden können und müssen, ist klar.
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Das können wir hier nicht klären, weil dafür deine konkrete Situation bewertet werden muss. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Wir hatten hier jemanden, der sich um die Mietrechtsfragen wegen Mietminderung gekümmert hatte.
Ein mir bekannter Anwalt hatte empfohlen jemand zu suchen, der sich auf Vertrags-/Versicherungsrecht spezialisiert hat, um meine Ansprüche als Geschädigter gegenüber dem Vermieter bzw. dessen Versicherung durchzusetzen. Vermieter und Versicheurng werden versuchen, ein Mitverschulden zu unterstellen oder was auch immer.
Meine Freundin ist vertraglich der Mieter, ich bin lediglich Mitbewohner. Den Schaden habe ich. Trennt man das, was die anwaltliche Tätigkeit angeht?
Besser einen Fachanwalt für Mietrecht oder Versicherungsrecht einschalten?
Bin da im Moment etwas ratlos... -
Na dann viel Erfolg bei der Suche...
Gutachter sagt, die einzige Zugangsmöglichkeit zur Wohnung ist nicht verkehrstauglich und weist Gefahrenstellen auf, er müsste sie für die Nutzung sperren, eine Nutzung ist nur auf eigenes Risiko möglich. Damit ist die Wohnung doch zu 100% nicht mehr nutzbar, da mit Eigengefährdung verbunden.
Müssen wir ab dem Moment der Belehrung noch Miete zahlen!? -
Wenn ihr doch eine Kündigung bekommen solltet, dann geht damit bitte zu einem Rechtsanwalt und lasst sie prüfen. Es hängt dann von der genauen Begründung ab, ob sie wirksam ist. Wie gesagt, seine Rechte aus §536 BGB wahrzunehmen ist ken Kündigungsgrund, aber es kommt darauf an, was der Vermieter schreibt. Das können wir hier dann ncht klären.
Ja, schon klar. Der hat erst kommende Woche Zeit.
Sorgen macht mehr im Moment mehr, dass wir die Treppe nicht mehr benutzen dürfen oder nur auf eigenes Risiko. Genau genommen kommen wir nicht mehr in die Wohnung bzw. runter. Für mich mit den Krücken ist das jetzt mehr als riskant. Ich komme unten an der Gefahrenstelle nur mit etwas Mut zum Risiko auf den Boden runter.
Würde beuten, Koffer packen und ab ins Hotel, bis die Treppe wieder begehbar ist. Was Wochen oder Monate dauern wird, abhängig davon, was der Vermieter probieren wird, sich vor den Ausgaben zu drücken.
Knalle ich morgen auf den Weg zum Arzt unten hin, geht das voll auf meine Kappe.
Über einen Anwalt geht das wohl auch nur mit Papierkram und Fristsetzung.
Ich brauch eine 24 Stunden Lösung für den kompletten Treppenumbau..... -
Ein Vermieter kann nicht willkürlich kündigen sondern braucht ein berechtigtes Interesse im Sinne von §573 BGB. Mängelansprüchen zu entgehen ist dort nicht mit aufgeführt.
Ok, prima.
Bedeutet, wir müssten uns erst mal keine Sorgen machen, falls wir eine Kündigung im Briefkasten finden, in der nicht ersichtlich ist, dass es irgendwelche nachvollziehbaren Gründe für eine Kündigung gibt.
Dann spielen wirtschaftliche Interessen auch keine Rolle, falls Instandhaltungskosten oder notwendige Arbeiten (alles durch Pfusch durch den Vermieter nachweisbar) bei weitem Mieteinnahmen übersteigen, eine Vermietung somit ein massives Verlustgeschäft für ihn darstellen? -
Moin!
Grundsatzfrage zur möglichen Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter, der einen "teuren" Mieter los haben möchte.
Kann ein Vermieter nach Lust und Laune einen Mietvertrag kündigen, um Forderungen eine Mieters wie Mängelbeseitigung zu entgehen oder auch Forderungen nach massiven baulichen Veränderungen, da das Objekt nicht den zur Erstellung gültigen Bauvorgaben entspricht, wodurch massive Mietminderungen und auch Schadenersatzforderungen begründbar sind?Nach Unfall mit Wadenbeinbruch hatte die Haftpflichtversicherung gestern einen Gutachter geschickt, um die Treppe, auf der sich der Unfall ereignete, begutachten zu lassen. Es wurden massive Mängel festgestellt, die Treppe "als nicht Verkehrstauglich" eingestuft. Bedeutet, wir dürften sie nicht mehr benutzen, eine Sperrung durch die Baubehörde wäre auch noch denkbar. Wir könnten dann nicht mehr in die Wohnung. Auch wurde festgestellt, dass dem Vermieter die Gefahrenstellen bewusste waren, er somit grob fahrlässig Unfälle in Kauf genommen hat. Die Versicherung wird den Schaden regulieren, sich dann an den Vermieter halten, um die Kosten zurück zu fordern.
Bedeutet: mind 20.000Euro für den Unfall, die Treppenkonstruktion muss laut Gutachter abgeändert werden, wozu gravierende bauliche Änderungen notwendig sind (Demontage Treppe, Änderung der Fundamente und tragenden Konstruktion) die den Vermieter mehrere 5-10.000 Euro kosten werden. Die Wohnung wäre dann über Wochen hinweg nicht nutzbar.Laut Gutachter bekommt er eine Frist gesetzt, um die Treppe (Metallaußentreppe) verkehrstauglich zu machen.
Frage dazu: Kann der Vermieter uns fristgerecht (3 Monate)) kündigen, damit er einer massiven Mietminderung und auch den Forderungen, die sich durch die nicht nutzbare Treppe ergeben, ausweichen kann? Laut Gutachter könnten die notwendigen Arbeiten durch Fachfirmen die Jahresmiete der Wohnung übersteigen. Hotelunterbringung oder Übernahme der Umzugskosten, falls Wohnung nicht mehr bewohnbar, wäre auch möglich.
Es gab jedenfalls schon mal Andeutungen, dass er uns kündigen würde, sollte wir weiterhin auf kostenintensive Mängelbeseitigung drängen und die Miete mindern. -
So, OP überstanden. Versicherung schickt einen Gutachter, der die Verkehrstauglichkeit der gesamten Treppenkonstruktion ein Augenschein nehmen soll.
Es geht wohl auch um die Klärung, ob dem Eigentümer grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, dann würde die Versicherung die Kosten wohl bei ihm wieder zurück holen.Die Frage ist auch, müssten wir _jetzt_ sofort nochmals ganz offiziell _alle_ Mängel und Gefahrenstellen an den Verkehrswegen (Treppe, loser Gitterrost, gefährliche rutschige Blechabdeckung usw.) beim Vermieter als Mängel auflisten und ihne mit Fristsetzung auffordern, diese _alle sofort_ zu beseitigen, bevor noch mehr passiert?
Ich hatte gerade auch gesehen, dass nachher alle Bäume, die auf den Hausgrund wachsen, viele bis zu 7/8cm dicke morsche vertrocknete Äste haben, die teilweise beim letzten Sturm heruntergebrochen waren und jetzt im Gartenbereich liegen.
Wir haben zwei PKW Stellplätze, die unter den betreffenden Bäumen liegen. Zum Glück war noch kein Ast auf den Neuwagen gefallen. Die Bäume müssten vor Bezug der Wohnung im Sommer 2018 letztmals bearbeitet worden sein. Dafür liegen vor dem Haus im Gartenbereich und neben dem Fußweg einige "dicke Prügel", die abgebrochen waren.Können/dürfen wir die Stellplätze (gehören laut Mietvertrag zur Mietsache) benutzen, wer haftet, sollte es zu Schäden kommen, die bei einem Neuwagen mehr als ärgerlich wären? Ich wolle den Gutachter auf die ganzen Mängel hinweisen, die im Außenbereich zu Personen- und Sachschäden führen könnten.
An wen könnten wir uns noch wenden, damit der Vermieter gezwungen wird, die Baumarbeiten umgehend durchzuführen, obwohl meines Wissens nach dem 1.3. keine Schnittarbeiten wegen Vogelbrutzeiten mehr zulässig sind?!
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