Hallo Berny,
vielen Dank für deine Antwort. Kleiner Fehler von mir, natürlich meinte ich 2010.
In meinem Mietvertrag steht nichts dergleichen. Ich denke, dass meine Vermieterin auf die Ahnungslosigkeit der Mieter gesetzt hat oder vielleicht tatsächlich glaubt im Recht zu sein.
Gibt es denn einen Paragrafen den ich anführen könnte um mein Recht zu unterlegen?
Viele Grüße, Marco