ich habe jetzt nochmal genau geschaut und ja die Galerie wie mit aufgeführt im Mietvertrag des ist soweit ok. Ich habe aber in meinem Lageplan auch keine m² Angabe.
Nach dem aber die Flächenabweichung mehr als 10% beträgt allein schon durch die Tatsache des Vermieters. Vertrag ca 93m² Angerechnete Wohnfläche ohne Grundfläche der Galerie(was auch genau zutrifft), Angerechnete Wohnfläche war aber 122,3 m².
Urteil des BGH vom 16.12.2009 – VIII ZR 39/09
hier wurde ja im Vorfeld die Galerie mit in der Flächenangabe angegeben. Meiner Ansicht nach ist die Grundfläche durch den Text "ohne Grundfläche der Galerie" ausgeschlossen. Da sie allem anschien nach nicht als Wohnfläche zusehen ist. In der Nebenkostenabrechnung wird sie aber mit berechnet.
Den die Vorauszahlung von 300 € im Monat würde bis auf ca 30 Euro passen(Zeitraum von 01.November bist 31.Dezember wegen höherem Heiz bedarf).
Für mich sieht es wenn das hier alles rechts ist, aus wie ein geschickt geschriebener Vertrag um die Gesamt Miete von 1300 € direkt nach Einzug auf ca. 1450 zu erhöhen durch die erhöhten Betriebskosten. Um somit die Wohnung günstiger anbieten zu können.
Kurz um finde ich das eine Sauerei sowas kann doch nicht sein.