Beiträge von Chrissw

    ich habe jetzt nochmal genau geschaut und ja die Galerie wie mit aufgeführt im Mietvertrag des ist soweit ok. Ich habe aber in meinem Lageplan auch keine m² Angabe.

    Nach dem aber die Flächenabweichung mehr als 10% beträgt allein schon durch die Tatsache des Vermieters. Vertrag ca 93m² Angerechnete Wohnfläche ohne Grundfläche der Galerie(was auch genau zutrifft), Angerechnete Wohnfläche war aber 122,3 m².

    Urteil des BGH vom 16.12.2009 – VIII ZR 39/09

    hier wurde ja im Vorfeld die Galerie mit in der Flächenangabe angegeben. Meiner Ansicht nach ist die Grundfläche durch den Text "ohne Grundfläche der Galerie" ausgeschlossen. Da sie allem anschien nach nicht als Wohnfläche zusehen ist. In der Nebenkostenabrechnung wird sie aber mit berechnet.

    Den die Vorauszahlung von 300 € im Monat würde bis auf ca 30 Euro passen(Zeitraum von 01.November bist 31.Dezember wegen höherem Heiz bedarf).

    Für mich sieht es wenn das hier alles rechts ist, aus wie ein geschickt geschriebener Vertrag um die Gesamt Miete von 1300 € direkt nach Einzug auf ca. 1450 zu erhöhen durch die erhöhten Betriebskosten. Um somit die Wohnung günstiger anbieten zu können.

    Kurz um finde ich das eine Sauerei sowas kann doch nicht sein.

    ich hoffe ich liege jetzt hier nicht ganz falsche oder hat des damit gar nix zu tun.

    Aber hier steht das es kein Aufenthaltsraum ist.

    Art. 45
    Aufenthaltsräume

    (1) 1Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2

    Gebäudeklasse 1 und 2 (leben im 5 Stock unter mir noch 4 weiter Wohnungen also auf keinen fall 1 oder 2)

    Bayern.recht

    und hier steht ganz klar

    § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen.

    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

    1.Zubehörräume, insbesondere:

    a)Kellerräume,

    b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,

    c)Waschküchen,

    d)Bodenräume,

    e)Trockenräume,

    f)Heizungsräume und

    g)Garagen,

    2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie

    3.Geschäftsräume.

    Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Mir ist gerade aufgefallen das ich den Satz nicht richtig wieder gegeben habe. Weil hier einfach ganz klar steht die anrechenbare Wohnfläche beträgt ca 93m2. Und die Galerie explizit aus geschlossenen wird. Da kann ich doch nicht im Nachgang sagen sie gehört jetzt doch zur anrechenbare fläche?

    Von den m2 kommt das schon grob hin.

    hier nochmal kurz als pdf :)

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    Guten Tag zusammen,

    In meinem Mietvertrag steht folgende Angabe zu meiner Wohnfläche Wort wörtlich.

    "Die Wohnfläche beträgt ca 93m3 (ohne der Grundfläche der Gallery)"

    Jetzt kommt der Teil den ich nicht ganz verstehe bzw. der Ansicht bin hier zu hohe nebenkosten zu bezahlen. Den in der Abrechnung wird diese jetzt mit gezählt und die Wohnung hat dann 122,3 m3. In der Heizkosten Abrechnung werden 140m3 angegeben. Die Gallery hat ca 9m3 über 2,2m und ca 27m3 unter 2,2m.

    Könnte mir hier jemand helfen bzw. Beurteilen ob das so richtig ist?


    Vielen Dank im voraus.

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