Das Mietrecht sieht keinen Widerruf eines abgeschlossenen Mietvertrages vor. Auch dann nicht, wenn Sie bei Abschluss der Meinung waren, dass Ihnen der Vermieter pro Monat 200,- € "schenkt", weil Sie denken, dass Sie für die Heizung nichts bezahlen müssen.
Wer hat denn behauptet, daß ich denke, nichts für Heizung und Warmwasser zahlen zu müssen?
Ich wohne momentan auch zur Miete und zahle eine Nebenkostenvorauszahlung an den Vermieter, die alles außer Strom abdeckt. Der Vermieter hat den Vertrag mit den Gasanbieter abgeschlossen und nicht ich!
Und genau das war auch das Problem des Vormieters meiner "zukünftigen" Wohnung. Er hatte nämlich nur Strom angemeldet, da er eben auch davon ausging, daß das Gas vom Vermieter abgerechnet wird. Und dann gabs Ärger.
Ich war beim Anwalt und hab den Vertrag prüfen lassen. Und eben genau das müsste der Vermieter tun laut Mietvertrag: Sich um die Gasversorgung kümmern!
Außerdem ist die Summe der Nebenkostenvorauszahlung von 180 Euro, ohne, daß darin Gas enthalten ist, viel zu hoch für 60 qm!
Kündigen Sie die Wohnung, die Frist beträgt 3 Monate, d.h. Ihr letzter Tag zur Miete wäre der 31.05.
Habe ich nicht gebraucht. Vermieter ist vom Vertrag zurückgetreten.
Und bitte beim nächsten Mietvertrag genauer hinschauen. Nettomiete, Betriebskosten, Kosten für Heizung und Warmwasser genauer erfragen und dann erst unterschreiben.
Ich habe genau hingeschaut und nachgefragt, wie sich rausgestellt hat. Aber trotzdem danke für den Tip!