Hallo Kurtain,
nachfolgend meine unmassgebliche Meinung (ich bin Mieter und auch Vermieter).
"Die Nebenkostenabrechnung für 2010 ... Es werden keine Abrechnungsschlüssel angegeben."
Sind zwingend erforderlich.
"Ich habe zur Messung des Wasserverbrauchs einen Kaltwasserzähler, als auch einen Warmwasserzähler."
Die Eichfristen bei WW-5 Jahre und KW-6 Jahre sind wohl abgelaufen?
"Der private Vermieter erstellt nun folgende Nebenkostenabrechnung:
Heizkosten
Gesamtgasverbrauch 2500 Euro geteilt durch 5 Wohnungen= 500 Euro Heizkosten pro Mieter."
Bei solcher Art von "Berechnung" kannste den Rechnungsbetrag um 15% mindern.
"Wasser
Er addiert den Kaltwasserverbrauch und den Warmwasserverbauch und stellt mir die Summe als Kaltwasserverbrauch in Rechnung,"
Wahrscheinlich eher als Trinkwasser.
"da ich über die Heizkosten die Warmwasserkosten quasi schon bezahlt habe."
Denkfehler - richtig wäre: die Warmwasserbereitungskosten gem. §9 HKVO 18% der Gesamtkosten. Der Rest von 82% entfällt auf die (Raum-)Heizkosten.
"Leider weiß ich aber nicht genau wie die Abrechnung bei den vorliegenden Gegebenheiten aussehen müsste,"
Hat Mainschwimmer schon beantwortet.
"somit habe ich auch wenig Ansatzpunkte für die Formulierung eines Widerspruchs."
Ich würde schreiben, dass ich der Abrechnung in den Punkten x, y, widerspreche, da sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ich verweise u.a. auf die HKVO. - Den VM musst Du nicht über die Rechtslage im Detail aufklären.
"Daher wäre meine Frage ans Forum was ich konkret vom Vermieter fordern kann, am besten mit Hinweis auf ggf. vorhandene Gesetzeslage. Desweiteren würde mich interessieren für wieviele Jahre ich die falschen Abrechnungen und das damit zuviel gezahlte Geld zurückfordern kann."
Hat Mainschwimmer schon beantwortet.
"Genaugenommen würde es mir schon genügen wenn der Vermieter die Heizkosten über die vorhandenen Quadratmeter abrechnet. Da er bei der Installation von Messgeräten die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen kann."
Dann sollte der VM m.M. Vereinbarungen mit allen Mietern treffen
"Meine vorletzte Nebenkostenabrechnung habe ich im April 2010 erhalten, somit könnte ich diese noch anfechten."
Tja, ich erwähnte bereits die minus 15%.
"Was Warmwasser ... Das Problem ist sicher Bauart bedingt."
Richtig, aber niemand hält den VM davon ab, die Rohre, soweit möglich, zu isolieren.
"Ich habe im letzten Jahr ca 26 Kubikmeter Wasser verbraucht.."
Ist nicht zuviel. Allgemein rechnet man pro Person und Jahr 40m³.
Danke für deine ausführliche Antwort.
Also sollte ich den Vermieter nur darauf hinweisen, dass die Abrechnung falsch ist und fordere gleichzeitig für das Jahr 2009 und 2010 eine Erstattung/Rückzahlung der Heiznebenkosten in Höhe von 15%?!
Was ist wenn er sich quer stellt? Welche Frist bis zur Zahlung der Erstattung muss der Vermieter einhalten? Was bedeutet dies für die Zukunft? Zahle ich weiterhin meinen bisherigen Abschlag und wende die Kürzung bei der nächsten Jahresabrechnung wieder an?
Desweiteren habe ich gelesen, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist bei der Wahl des Gasanbieters auf Wirtschaftlichkeit zu achten. In meinem Fall ist unser Gasversorger der regionale Anbieter, bei einem Preisvergleich habe ich festgestellt, dass wir bei gleichen Verbräuchen ca. 20% Gaskosten sparen könnten. Ist dieses Ersparnis ausreichend um den Vermieter aufzufordern seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen oder wäre dies überzogen?
Grüße
Kurtain