Beiträge von LK4

    Also die 12 Monate Kündigungsfrist seitens des Vermieters ist so richtig, wir wohnen länger als 8 Jahre dort, was 9 Monate bedeutet und weil es eine Wohngemeinschaft ist, wir leben im selben Haus wie der Vermieter, kommen noch 3 Monate dazu. Mir geht es nur darum, ob ich in diesen 12 Monaten selbst, mit einer Kündigungsfrist, laut Mietvertrag 3 Monate, seitens des Mieters kündigen kann, weil ich schon vorher eine neue Wohnung gefunden habe. Es geht nur darum ob ich während der Kündigungsfrist von 12 Monaten, die der Vermieter einhalten muss, selbst auch Kündigen kann und nicht noch 12 Monate in der Wohnung wohnen muss und mir dann die andere Wohnung durch die Lappen geht, weil ich an die Zeit gebunden bin.

    Also normalerweise wenn der Mieter selbst kündigt 3 Monate. Nun haben wir ja aber schon die Kündigung erhalten und aufgrund das wir in einem Haus wohnen und bereits 14 Jahre da sind eben rechtmäßig 12 Monate Kündigungsfrist.

    Hallo,

    wir haben durch unseren Vermieter die Kündigung unserer Wohnung mit einer Frist von 12 Monaten erhalten. Meine Frage wäre, wenn ich zeitnah eine schöne Wohnung finde, muss ich mich dann selbst auch an die 12 Monate halten oder kann ich selbst kündigen und habe dann noch 3 Monate die Miete zu zahlen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Vielen Dank, heute war nochmal jemand da, der die Wasserleitungen auf Dichtigkeit geprüft hat, aber ohne Ergebnis. Mal sehen wie es weitergeht, wir fühlen uns nicht schuldig, da wir ja auf den Schaden der über Jahre schlimmer geworden ist, hingewiesen haben. Die Fugen sind aber noch nicht solange schadhaft, deswegen gehen wir auch von einem anderen Problem aus, was sich aber erst nach dem abreißen der Kabine und der Fliesen zeigen wird.

    Hallo,

    wir haben durch unsere Vermieter mitgeteilt bekommen, das wir einen Wasserschaden, in der Wand unseres Bades haben. Die Folge davon wäre, das die Dusche, von der nach Ihrer Meinung der Schaden ausgeht, ab sofort nicht mehr genutzt werden soll. Weiterhin sollten wir uns Gedanken zu einer Ausweichwohnung, Hotel etc., für bis zu 3 Monaten machen, da nicht absehbar ist, wie lange die Instandsetzung dauern würde. Wir haben daraufhin unsere Hausratversicherung kontaktiert, welche ein Gutachten verlangt, dieses haben wir bis jetzt nicht bekommen, obwohl 2 Gutachter, den Schaden besichtigt hatten. Hausratversicherung, weil unsere Silikonfuge, nicht mehr so gut aus sieht und dadurch Wasser ins Innere eingedrungen sein kann. Allerdings sind wir der Meinung das der Schaden (auch) von der Außenwand ausgeht, da andere Wände ebenfalls, von Nässe betroffen sind. Die Gebäudeversicherung hat laut Aussage unserer Vermieter zugesagt den Schaden zu beheben und will am besten gestern loslegen, da sie nicht für weitere Folgeschäden haftet. Der Schaden ist schon länger vorhanden, dies war durch gerissene Fliesen, eine immer unebenwerdende Duschwand und der Defekt der Mischbatterieabdeckung zu erkennen. Wir haben dies, den jetzigen Vermietern und den Vorbesitzern immer wieder, mündlich mitgeteilt, allerdings wurde nichts unternommen. Wir sind jetzt ziemlich unsicher, wie wir uns verhalten sollen, bzw. ob es eventuell unser Verschulden ist? Meine Frage ist nun, ob jemand aus seiner Erfahrung, irgendwelche Tips hat. Wir leben seit 12 Jahren in der Wohnung und haben auch keine größeren Probleme mit unseren Vermietern und zahlen immer pünktlich die Miete. Wie sollen wir uns im Bezug, auf die Ausweichwohnungssuche, Miete mindern oder aussetzen, da die Wohnung nicht bewohnbar ist verhalten. Wir haben außerdem einen Freigangkater, der auch untergebracht werden muss für die Zeit?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

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