Angenommen, im Neubau der Mitte des Jahres fertig wird und das Wirtschafts + Abrechnungsjahr in der Mitte (Juli) beginnt und als Rumpfjahr deklariert wird (Also Juli - Dezember, ergo 6 Monate).
Direkt bei Bezug im Juli wird natürlich eine Versicherung (Laufzeit 1 Jahr) abgeschlossen die direkt fällig wird, deren Abfluss zwar Juli stattfindet, die Leistung sich aber über 12 Monate begründet
Andere jährliche Kosten kommen hinzu (jährliche Wartung d. Heizung)
Meiner Meinung nach dürfte der VM in der Abrechnung der Mieter in diesem Fall nur die Hälfte der Versicherungskosten ansetzen.
Tatsächlich wird in meinem Fall aber nach dem Abflussprinzip umgelegt. D.h. die kompletten Kosten (Versicherung 1 Jahr) werden auf das halbe Jahr umgelegt und von den Mietern bezahlt.
Ich habe schon viel recherchiert und lese, dass der VM aussuchen kann, ob er nach Abfluss, oder Leistungsprinzip vorgeht. Nur bezahlt doch im speziellen Fall eines Rumpfjahres der Erstmieter komplett drauf?
Beispiel: Mieter zieht Juli ein, erhält Januar die Abrechnung der NK für das Rumpfjahr 2018 (Jul-Dez) und zahlt 1000€ Versicherung. Der Mietvertrag ist zu 1. Juli 2019 gekündigt. In 2020 erhält ja nach diesem Prinzip der Mieter eine NK Abrechnung f. 2019 über 50% der in 2019 erneut 100% anfallenden Versicherungskosten.
Kann das wirklich "legal" sein?
Ich würde mich über eure Einschätzung freuen!
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Grace